07.04.2010: Die beiden Bezirksvorstände Rheinland-Westfalen und Ruhr-Westfalen haben gemeinsam „Bildungspolitischen Forderungen der DKP für NRW“ herausgegeben. In der Einleitung heißt es:
"Die Proteste gegen die herrschende Bildungspolitik werfen tiefgreifende gesellschaftliche Fragen auf. Zwar stimmt vordergründig der Satz, dass es im öffentlichen Bildungswesen an Geld fehlt. Schulen und Hochschulen verarmen. Schulen entbehren Lehrer, Hochschulen Dozenten. Die Lehre verkommt. Und in der Tat wird das Bildungswesen durch Bund, Länder und Gemeinden vernachlässigt.
07.04.2010: Am 9. Mai wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Die DKP kandidiert in zwei von 128 Wahlkreisen. Christiane Schnura wirbt im Wahlkreis 41 (Düsseldorf II) und Walter Stehling im Wahlkreis mit der Nummer 13 (Köln I) um Erststimmen. In zwei von 128 Wahlkreisen.
07.04.2010: Einige große gesetzliche Krankenkassen haben vor wenigen Wochen einen Zusatzbeitrag beschlossen, der ausschließlich die Versicherten betrifft und die „Arbeitgeber“ verschont.
27.3.2010: Die Verfassungsklage gegen den elektronischen Entgeltnachweis ELENA wurde bis Montag Abend von 30383 Teilnehmern unterstützt. Sie alle haben auf
22.03.2010: Am Samstag, den 20. März, stellten die Parteivorsitzenden der Partei Die Linke, Lothar Bisky und Oskar Lafontaine, den Entwurf für ein neues Parteiprogramm vor. Der Auftrag, ein Programm zu erarbeiten, wurde vor zweieinhalb Jahren vom Parteivorstand erteilt.
18.03.2010: Mit einer Gedenkfeier und einer anschließenden Kranzniederlegung wurde am 14. März in Dinslaken der Kämpfer der Roten Ruhr Armee und der Opfer des Kapp-Putsches vor 90 Jahren gedacht. Über 80 Gäste folgten der Einladung des Kreisverbandes Wesel der Partei „Die Linke“, der DKP-Kreisorganisation Wesel, der VVN-BdA und des Duisburger Netzwerkes gegen rechts.
16.03.2010: Tröstliche Nachricht in der Krise: den Milliardären in allerWelt geht es wieder besser!
02.03.2010: Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem grundrechtlich geschützten Telekommunikationsgeheimnis vereinbar sei. Als Folge des Urteils wird das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt - und damit müssen alle bislang gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten gelöscht werden. Die Daten seien "unverzüglich zu löschen", heißt es in dem Urteil. Durch das Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, von 2008 an die Daten von Telefonverbindungen und von 2009 an auch die Daten von Internetverbindungen jeweils sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Es lassen sich mit den Handy-Daten auch Bewegungsprofile erstellen, da die jeweilige Mobilfunkzelle erfasst wird.



