25.02.2010: Der Geburtstag fällt ins Zieljahr von Schröders Agenda 2010. Und zum Jubiläum gibt es eine schallende Ohrfeige des Bundesverfassungsgerichts für alle Hartz-IV-Protagonisten von SPD, Grünen bis zu Union und FDP. Die Hartz-IV-Regelung nach der derzeit 6,7 Millionen Menschen leben müssen ist schlichtweg grundgesetzwidrig.
Dabei bemühten sich Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit (BA) im Vorfeld des Fünfjährigen, die positiven Resultate der Hartz-Gesetze herauszustreichen. Der Arbeitsmarkt habe davon profitiert, so die Sprachregelung. Nach Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der BA, ist „zwischen Juni 2006 und Juni 2009 die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen um 519.000 zurückgegangen“. Und: „Die Integration von Langzeitarbeitslosen hat sich deutlich verbessert“.
Arbeit billig wie Dreck
Der Institutsdirektor verschweigt, dass der Rückgang der Langzeitarbeitslosen größtenteils auf die Schlussphase des konjunkturellen Aufschwungs zurückzuführen ist, als sich der Fachkräftemangel zunehmend bemerkbar machte. Was von der numerisch „positiven“ Bilanz übrig bleibt, wird sich Ende des Jahres zeigen, wenn die Krise voll auf dem Arbeitsmarkt angekommen ist. Die Zahl der (erwerbsfähigen) Alg-II-Bezieher ist zwar von 5,4 Millionen (2006) auf 4,9 Millionen Menschen gesunken. Doch gesunken ist vor allem die Qualität der Stellen und die Entlohnung dafür. Die Hartz-IV-Abgänger wanderten größtenteils in Teilzeit- und Leiharbeitsverhälnisse, in Mini-Jobs und Niedriglohnstellen oder gar in Ein-Euro-Jobs
- schlechthin in prekäre Arbeitsverhältnisse (vgl. dazu isw-wirtschaftsinfo 41 und 42). Hartz-IV mit dem Zwang, dass jede Arbeit zumutbar sei, hat zu immer mehr Billig-Jobs geführt und den Niedriglohnsektor signifikant ausgeweitet. Arbeit wurde „billig wie Dreck“, wie es der Soziologe Horst Afheldt bereits vor einem Jahrzehnt prophezeite. Immer mehr Menschen können von ihrer Arbeit, ihren Hungerlöhnen nicht mehr leben. „Arm trotz Arbeit“ wird zu einer Massenerscheinung. Vor allem auch deshalb, weil alle Bundesregierungen Mindestlöhne kategorisch ablehnten und damit der Verbilligung der Arbeit keine Grenzen setzten.
Menschen wie Dreck behandelt
Mit der Losung „fordern und fördern“ wurde die Hartz-IV-Regelung anfangs propagiert. Doch herausgekommen ist ein fordern ohne fördern. Gefordert wurde grenzenlose Zumutbarkeit, die Bereitschaft, berufliche Qualifikation und erworbene Kenntnisse auf den Müllhaufen zu werfen und mit dem Schild herumzulaufen: „Ich nehme jede Arbeit an“. Gefördert wurde also nicht Qualifizierung, sondern berufliche und arbeitsmäßige Degradierung und Deklassierung. Den Menschen wurde der Stolz auf ihre beruflichen Fähigkeiten genommen und ihre Würde dazu. Sie wurden und werden schikanös und wie Dreck behandelt.
Alg-II-Empfänger hatten so gewissermaßen die Wahl zwischen „Arm durch Arbeit“ oder „Arm durch Gesetz“. Hartz-IV wurde zum Synonym für Armut. Die Regelsätze sicherten das physische Existenzminimum, das nackte Überleben. Sie ermöglichen jedoch kaum eine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Zur beruflichen Deklassierung kommt so die Exkludierung, die Ausgrenzung der Menschen. Sie werden abgeschoben.
Menschenwürdige Existenz
Unter diesem Gesichtspunkt bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Reformen einen sozialen Fortschritt. Das höchste Gericht formuliert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Und es verpflichtet den Staat, dieses Minimum zu garantieren und zu konkretisieren. Die Hartz-IV-Regelsätze und ihre Festlegung entsprechen diesen Anforderungen nicht. Insofern sind sie mit dem Grundgesetz unvereinbar, verfassungswidrig. Sie müssen neu festgelegt werden.
Karlsruhe stellt allerdings nicht Hartz-IV als solches, die Logik oder Grundstruktur des Gesetzeswerks in Frage. Es verurteilt nicht die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die Herabstufung von Langzeitarbeitslosen zu Sozialhilfeempfängern. Auch nicht die Höhe des Regelsatzes von 359 Euro. Nur indirekt lässt sich aus dem Urteil herauslesen, dass die Regelsätze zu niedrig sind, insbesondere für Kinder. Etwa bei der Definition eines menschenwürdigen Existenzminimums: Der unmittelbare verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet „sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen“ (Urteil Randnummer (Rdnr) 135 zit. nach NachDenkSeiten, 10.2.10). Hier lässt sich geltend machen, dass diese „Teilhabe“ eben in den Regelsätzen nicht berücksichtigt sind; dass Ausgaben für Bildung sogar komplett herausgestrichen wurden.
In der Frage der Festlegung der Regelsätze für Kinder spricht das Gericht offen seine Empörung über die bisherigen Bundesregierungen aus. Der Gesetzgeber habe „jegliche Ermittlungen“, das Existenzminimum eines minderjährigen Kindes festzustellen, unterlassen „obwohl schon Alltagserfahrungen auf einen besonderen kinder- und altersspezifischen Bedarf hindeuten. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“. Der „vorgenommene Abschlag von 40% gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer freihändigen Setzung ohne irgendeine empirische und methodische Fundierung“ (Urteil Rdnr 191).
Die Verfassungsrichter sind empört, dass nach Ansicht der Bundesregierung der Schulbedarf nicht zum Existenzminimum eines Kindes zähle und werden hier besonders konkret: „Ein zusätzlicher Bedarf ist vor allem bei schulpflichtigen Kindern zu erwarten. Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten gehören zu ihrem existenziellen Bedarf. Ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen, weil sie ohne den Erwerb der notwendigen Schulmaterialien, wie Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner, die Schule nicht erfolgreich besuchen können. Bei schulpflichtigen Kindern, deren Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch beziehen, besteht die Gefahr, dass ohne hinreichende staatliche Leistungen ihre Möglichkeiten eingeschränkt werden, später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können“ (Urteil Rdnr. 192)
Dreckschleuder
Die bisherigen Hartz-IV- Regelungen dürfen bis Ende des Jahres gelten, zum 1. Januar hat die Bundesregierung die Berechnungsgrundlage neu zu regeln. Notwendig wäre es, dass jetzt Gewerkschaften, Kinderschutzbund, Sozial- und Erwerbslosenverbände und die Betroffenen selbst Druck entwickeln, um eine Verbesserung durchzusetzen, eine positive Auslegung des Urteils zu erreichen. Die soziale Reaktion mit Guido Westerwelle und Roland Koch als Rambos und Rammböcke marschierte unmittelbar nach der Urteilsverkündung. Die von ihnen angeheizte Missbrauchsdebatte, Diffamierungs- und Schmutzkampagne gegen Hartz-IV-Empfänger zielt darauf, die Karlsruher Entscheidung zu konterkarieren und den Sozialstaat weiter auszuhöhlen. Der Jurist und Leiter des SZ-Innenressorts, Heribert Prantl, schreibt: „Selten ist ein höchstrichterliches Urteil in der sich anschließenden politischen Diskussion so umgedreht worden wie das Hartz-IV-Urteil. Guido Westerwelle hat die Hartz-IV-Empfänger rundweg als Faulpelze beschimpft, die nach „anstrengungslosem Wohlstand“ trachten. Wohlstand? Den so Beschimpften fehlen nicht nur Arbeit und gesellschaftliche Anerkennung, es fehlt ihnen die Kraft, sich zu wehren und sich zu organisieren“ (SZ, 20.2.10). Finanzminister Schäuble erklärte bereits, die Neuberechnung der Regelsätze dürfe keinesfalls mehr Geld kosten; Wirtschaftsvertreter setzen sich mit Verweis auf das „Lohnabstandsgebot“ gar für eine Herabsetzung der Regelsätze ein. Für ausreichenden Lohnabstand gäbe es ein wirksames Mittel: Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns.
Text: fresch (Vorabdruck aus isw-wirtschaftsinfo 43, Bilanz 2009 – Ausblick 2010; erscheint Ende März) Bild: dorin popa