Kersten Artus zum Stand der Diskussion um den § 219 a Strafgesetzbuch
Vielen war gar nicht bewusst, dass in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche nicht straffrei sind. Umso größer die kollektive Empörung, als vor Kurzem bekannt wurde, dass (nicht nur) eine Ärztin zu 6.000 Euro Strafe verurteilt wurde, weil sie gegen den § 219a StGB verstoßen hatte. Kersten Artus, Vorsitzende pro familia Hamburg, zur Debatte um den § 219a StGB:
Mario Candeias
Italien als Laboratorium für neoliberales Regieren ohne Regierung
Marx’ Theorie und die Philosophie der Praxis
Die Welt gemäß… der Linken? Zur Kritik des bipolaren Denkens
08.02.2018: Die SPD stürzt immer weiter ab. Die Kräfte links von CDU/CSU haben nicht nur im Bundestag die Mehrheit verloren, sondern sind auch gesellschaftlich in die Minderheit geraten. Wie können die Linken mehrheitsfähig werden? Darüber ist eine
17.01.2018: Sahra Wagenknecht gibt Rätsel auf. Ein
07.11.2017: Im Jahr 1990, die Gegenrevolution war in vollem Gange, beschäftigte sich Thomas Metscher mit ersten Schlussfolgerungen aus "dem Scheitern des etatistisch-administrativen Sozialismusmodells … für die Entwicklung einer komplexen, historischen wie aktuellen Anforderungen Rechnung tragenden Revolutionstheorie". Wir veröffentlichen diesen Text anlässlich des 100. Jahrestages der Oktoberrevolution.



