07.12.2011: Ohne Zweifel wussten der Freiherr und seine Freunde schon vor dem 19. November, dem Tag von Guttenbergs Auftritt in Halifax (Kanada), dass der Ex-Bundesverteidigungs-minister wegen seiner Copy-and-Paste-Doktorarbeit nicht vor Gericht muss. Die deutsche Justiz stellte das Verfahren ein. Gegen Zahlung von lächerlichen 20 000 Euro. Die zuständige Staatsanwaltschaft Hof hatte zuvor mitgeteilt, der entstandene Schaden für die eigentlichen Urheber der Passagen sei „marginal“, also „unbedeutend“. Zu Guttenberg habe keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Dissertation gezogen!
Witzig. Und angesichts der Karriere des Herrn „völlig zutreffend“. Und irgendwann ist damit dann die ganze Sache „vergessen“.