Bundesverfassungsgericht zum Tarifeinheitsgesetz
21.07.2017: Zum Fundament der Einheitsgewerkschaft gehört nebst der Offenheit für alle politische Richtungen, außer Faschisten und Rassisten, das Prinzip: ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag. Das ist aber eine gewerkschaftliche Kampfaufgabe, keine parlamentarische Spielwiese. Wie es vorläufig ausging, nachdem Teile der Gewerkschaften mit der SPD hier per Gesetz regeln oder gar mit den Unternehmern ihr Arbeitskampfrecht regulieren wollten, zeigte sich nun.
13.06.2017: „Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund“, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am 17. Mai und verwarf die Vorentscheidungen. Geklagt hatte ver.di Rheinland-Pfalz wegen einer Sonntagsöffnung am 29. Dezember 2013 in Worms.
04.06.2017: Bericht von einer Veranstaltung des Netzwerks kommunistische Politik
24.05.2017: In der bundesweiten Plattform 'Jugend gegen G20' haben sich über 24 Jugendorganisationen, Verbände und Gruppen für die gemeinsame Beteiligung an den Gipfelprotesten zusammengeschlossen. Darunter die Bundesvereinigung der Falken, SDAJ, der Verdi Jugend, sowie verschiedene Ortsgruppen der IG Metall und DGB Jugend, der kurdischen/internationalistischen Jugend und antifaschistische Jugendgruppen aus dem gesamten Bundesgebiet. Für Timo Reuter und Marvin Hopp steckt in der Mobilisierung gegen den G20-Gipfel die Chance, neue Mitstreiter für alltägliche, gewerkschaftliche Kämpfe zu gewinnen.
22.04.2017: IG Metall will Tarifvertrag, mit dem LeiharbeiterInnen bis zu 48 Monate in einem Betrieb beschäftigt werden können * IGM macht "gelbe Gewerkschaftspolitik" kritisiert Arbeitsrechtler Rolf Geffken * Tarifvertrag schlechter als das Gesetz, sagt Jutta Krellmann von der Linksfraktion * Das Gesetz ist schlecht, entgegnet der Kölner IGM Vorsitzende Witich Roßmann. Der Tarifvertrag bringt Verbesserungen für LeiharbeiterInnen
14.04.2016: Die Auseinandersetzungen um den freien Sonntags nehmen zu. Es formiert sich zunehmend Widerstand dagegen, den Sonntag in einen normalen Arbeitstag für fast alle umzuwandeln, wobei die obersten Gerichte hier positiv urteilen. Zugleich nehmen die Sonntagsöffnungen im Einzelhandel zu, wenn es lokal keinen Widerstand gibt. Die Rechtslage dürfte den Kommunen längst bekannt sein. Aber nach dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter, sind viele den Einzelhandelskonzernen zu Diensten auch in der Hoffnung, die eigenen Kassen etwas zu Lasten der Nachbarschaft füllen zu können. Drei Beispiele vom 2. April zeigen Aktion, Erfolg, aber auch Missachtung von Gerichtsurteilen.
24.03.2017: Alle 460 Busfahrer*innen der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) ließen am Dienstag von der Frühschicht bis in die Nacht hinein ihre Fahrzeuge in den Depots. Anders als bei dem Warnstreik am 1. März, als nur die Frühschicht bis 9 Uhr die Arbeit nieder legte, fuhr am 21. März den ganzen Tag kein Bus in der Landeshauptstadt. Nach verdi-Angaben waren in Kiel rund 120 000 Fahrgäste von dem Streik betroffen. Am Vormittag zogen rund 200 Busfahrer*innen der KVG und Unterstützer*innen vom Betriebshof zum Bahnhof, wo sie eine Kundgebung abhielten.
21.03.2017: Jahrzehntelang war Myanmar eine isolierte Militärdiktatur. Am 1. April 2016 gab das Militär einen Teil der Macht an Aung San Suu Kyi und ihre Nationale Liga für Demokratie (NLD) ab. Seit dem entwickelt sich das südostasiatische Land zum Boomland der Textilindustrie. Wöchentlich eröffnet eine neue Textilfabrik ihre Pforten. Jetzt kam es zu den ersten Arbeitskämpfen.



