14.04.2016: Die Auseinandersetzungen um den freien Sonntags nehmen zu. Es formiert sich zunehmend Widerstand dagegen, den Sonntag in einen normalen Arbeitstag für fast alle umzuwandeln, wobei die obersten Gerichte hier positiv urteilen. Zugleich nehmen die Sonntagsöffnungen im Einzelhandel zu, wenn es lokal keinen Widerstand gibt. Die Rechtslage dürfte den Kommunen längst bekannt sein. Aber nach dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter, sind viele den Einzelhandelskonzernen zu Diensten auch in der Hoffnung, die eigenen Kassen etwas zu Lasten der Nachbarschaft füllen zu können. Drei Beispiele vom 2. April zeigen Aktion, Erfolg, aber auch Missachtung von Gerichtsurteilen.