23.06.2015: Haltet den Dieb, schreit der bislang gesellschaftlich hoch und als untadelig angesehene, ja sogar als Vorbild gehandelte Wirtschaftskriminelle auf staatlich geförderter Dumping-Fahrt oder mit durch Kaution behördlich erlaubtem Freigang, wenn er sich auf frischer Tat ertappt fühlt oder seine Machenschaften nicht vollständig rechtmäßig tarnen konnte. Denn der Plärrer weiß ganz genau: Während fast jeder Ladendieb gnadenlos angezeigt wird, kommt er beim gierigen Scheffeln und gekonnten Verschleiern von Millionen faktisch ungestraft davon, obwohl Staat und Beschäftigte von ihm um ein Vermögen betrogen werden. Das ist schon lange so, weshalb der Dichter Bertolt Brecht bereits 1931 meinte: „Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“ Solchen Gangstern nicht gleich, aber irgendwie doch vergleichbar können jene Unternehmen erscheinen, die sich auf Kosten der Beschäftigten aus der Anerkennung der Branchentarifverträge verabschieden.