Kommentar von Bettina Jürgensen, marxistische linke
24.10.2015: Wir erinnern uns an die jüngere Geschichte, als das Grundrecht auf Asyl 1993 per Gesetz in diesem Land beendet wurde. Im davor stattfindenden Bundestagswahlkampf 1990 wird mit Begriffen wie "Asylmissbrauch" und "Scheinasylanten" auf Stimmenfang gegangen. Ab 1992/93 nimmt rassistische Gewalt dermaßen zu, dass bei den Brandanschlägen und Pogromen von Rostock-Lichtenhagen, Hoyerswerda, Mölln und Solingen Menschen ermordet wurden. Den Widerstand gegen diese barbarische, unmenschliche Gewalt, die Unterstützung der Flüchtlinge und Migrant*innen gab es auch – er wurde jedoch teilweise nicht öffentlich gemacht und auch kriminalisiert. Und doch waren die Politiker*innen "aufgeschreckt", verurteilten die Taten der Rassisten. Mit der Änderung des Gesetzes 1993 gaben sie Nazis und Rassisten ihre Bestätigung, rassistische Aktionen, Hetze und Taten wurden weiter verübt.