30.07.2016: Das Bundesarbeitsgericht hat im Gegensatz zur Vorinstanz einen Streik von Mitgliedern der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) gegen den Frankfurter Flughafen von 2012 für rechtswidrig erklärt. Die GdF wollte laut Pressemitteilungen einen Schlichterspruch, den Fraport abgelehnt hattte, per Streik durchsetzen. Dabei ging es auch um Regelungen, die zwar noch der Friedenspflicht unterlagen, über die aber beide Parteien in der Schlichtung verhandelt hatten und deren Änderung ausgemacht schien. Während die Vorinstanz davon ausging, daß der Streik auch stattgefunden hätte ohne diese anhand der ursprünglichen Streikziele, erklärte das BAG den gesamten Streik für rechtswidrig. Die Vorinstanz soll nun über die Höhe des Schadensersatzes befinden. Beträge von 5 bis zu 10 Mio. Euro sind im Gespräch, was de facto zu Konkurs und Liquidation der GdF führen könnte, müssten doch pro Mitglied bis zu 2.600 Euro an Fraport überwiesen werden. Schadensersatzansprüche von Lufthansa und Air Berlin verwarf das BAG.