28.02.2014: Die Forderung für die Tarifrunde im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen sieht im Kern einen Sockelbetrag von 100 Euro plus eine lineare Erhöhung der Gehälter von 3,5% vor. Im Volumen liegt sie damit vor allem für die unteren Einkommensgruppen über der Forderung anderer Bereiche. Nicht jede(r) kennt das Tarifgefüge im ÖD, weshalb hier als Beispiele Monatseinkommen von 2.000 bzw. 4.000 Euro dienen sollen. Da liegt die Forderung dann zwischen 8,5% und immerhin noch 6%, für die niedrigsten Lohngruppen errechnet sich sogar eine angestrebte Erhöhung von 10%.
Nach der Enttäuschung 2012 über das Fehlen einer sozialen Komponente kommt das Wollen gerade jener Teile der Mitgliedschaft mehr zum Tragen, die als Krankenpfleger, Busfahrerin, Müllwerker oder Erzieherin mit ihren Nettolöhnen oft nicht weit über den Pfändungsfreibeträgen liegen. Die Forderung widerspiegelt auch die Diskussion im ver.di-Mitgliedernetz, selbst wenn sie nicht repräsentativ sein mag, dennoch aber Tendenzen aufzeigt. Deshalb wird die Forderung in der kommenden Auseinandersetzung zur Mobilisierung der Beschäftigten beitragen.
Dass eine richtige Forderung zuweilen mit bedenklichen Argumenten unterstützt wird, macht sie nicht falsch, gibt aber Anlass zu einer kritischen Betrachtung. Viele Kolleginnen und Kollegen beklagen, dass mit reinen Prozentforderungen die Schere zwischen „oben und unten“ weiter auseinander ginge. Die unterschiedlichen Auswirkungen linearer Erhöhungen auf die Nettolöhne und damit auf die Kaufkraft seien hier ohne detaillierte Betrachtung nur erwähnt. Wichtiger ist doch die Frage, ob in einer kapitalistischen Gesellschaft, in der sich in den Händen weniger Prozent der Bevölkerung jährlich 90% des gesamten Vermögenszuwachses akkumulieren, die Zuordnung von oben und unten an 4.000 bzw. 2.000 Euro Bruttolohn festgemacht werden darf. Ist es nicht so, dass da auch die Beschäftigten mit 4.000 Euro „unten“ sind, dass auch sie eine kräftige Lohnerhöhung nötig und verdient haben? Wenn es um das Durchsetzen gemeinsamer Forderungen geht, werden auch diese Kolleginnen und Kollegen gebraucht, sitzen sie im selben Boot, auch wenn ihr Sitz vielleicht nicht ganz so hart sein mag wie der anderer.
Eine andere Argumentation geht davon aus, dass nur ein bestimmter Betrag für Lohnerhöhungen zur Verfügung stehe und der eben „gerecht“ aufgeteilt werden müsse. Da kommt dann oft der „verteilungsneutrale Spielraum“ ins Gespräch, die Summe von gesamtgesellschaftlicher Produktivitätssteigerung und der Inflationsrate. Das ist doppelt falsch. Zum einen ergibt sich da allenfalls ein Punkt. Alles, was an Abschlüssen darunter liegt, ist nicht verteilungsneutral, sondern führt zu weiterer Umverteilung von unten noch oben. Zum anderen ist objektiv genug Verteilungsspielraum da, solange selbst in der Krise die Reichen um 200 bis 300 Milliarden jährlich reicher werden.
Zahlt ein Konzern Milliardendividenden, ist für alle sichtbar, dass da noch viel Verteilungsspielraum ist. Beim öffentlichen Dienst werden dann immer die leeren Kassen bemüht. Und spätestens da wird es dann für alle erkennbar hoch politisch. Wenn Verhandlungsführer mit CDU- und SPD-Parteibuch in der Tasche da ihr Klagelied anstimmen, sind sie daran zu erinnern, wer denn mit seinen Steuergeschenken für Millionäre und Milliardäre und Absichern von deren Vermögen via „Bankenrettung“ diese Situation verschuldet hat. Und hier muss auch die Solidarität aus anderen Tarifbereichen einsetzen. Nicht nur weil es die Kolleginnen und Kollegen verdient haben, mit ihren Löhnen über die Runden kommen zu können. Auch wir alle haben es verdient, im Alter von motivierten und qualifizierten Menschen gepflegt zu werden bzw. dass unsere Kinder eben solche Erzieher oder Lehrerinnen haben und vieles mehr. In Tarifrunden des ÖD demonstriert die Unternehmensseite eben nicht nur, was ihnen ihre Beschäftigten wert sind, sondern auch was ihnen das Gros der Bevölkerung wert ist, das auf eine funktionierende umfassende öffentliche Daseinsvorsorge angewiesen ist.
Text: Volker Metzroth
Dieser Beitrag erscheint auch in der UZ vom 28.02.14