18.02.2014: Innenminister Thomas de Maizière geißelte die Forderung als „maßlos überzogen“ und nicht finanzierbar. Er meinte jedoch nicht den jüngsten Gesetzentwurf von Union und SPD zur Erhöhung der Diäten der Bundestagsabgeordneten um satte zehn Prozent. Was den Minister so in Rage brachte, war die Tarifforderung von Ver.di für die Bediensteten von Bund und Kommunen in Höhe 3,5% plus Sockelbetrag von 100 Euro.
Während sich die Tarifrunde der im Öffentlichen Dienst Beschäftigten wegen der Blockadehaltung der Dienstherren von Bund und Gemeinden noch einige Zeit hinziehen dürfte, wurde die „Tarifrunde“ der Selbstbediener im Hohen Haus im Hauruckverfahren durchgezogen. Binnen einer Woche ging sie Kraft Groko über die Bühne. Linke und Grüne stimmten dagegen, aber nur die Linke war prinzipiell gegen die Erhöhung, hält sie für „unsittlich“. Die Fraktion spendet 100.000 Euro an die SOS-Kinderdörfer. Die Diätenerhöhung erfolgt in zwei Schritten – 1. Juli 2014 und 1. Januar 2015 – mit einem Betrag von jeweils 415 Euro. Jede Erhöhung ist mehr als ein Hartz-IV-Empfänger im Monat zum Leben hat (Regelsatz ab 2014: 391 Euro). Die monatlichen Diäten summieren sich dann ab 2015 auf insgesamt 9.082 Euro. Das sind jährliche Zusatzkosten von sieben Millionen Euro. Die steuerfreie Kostenpauschale von 4.204 Euro pro Abgeordneten und Monat bleibt unangetastet.
Nach diesem kräftigen Schluck aus der Pulle, wollen sich die Volks“Vertreter“ in Zukunft bescheidener geben. Erhöhungen sollen künftig nur entsprechend der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Entwicklung des Nominallohnindex` erfolgen. Allerdings wird sich die Einkommensschere gegenüber „Otto Normalverdiener“ dennoch weiter öffnen. Denn beispielsweise drei Prozent Erhöhung auf eine Diät von 9.082 Euro macht ein Plus von 272 Euro aus; bei einem Busfahrer (Stadtverkehr) mit 2.133 Euro Gehalt sind es ganze 64 Euro. Kommt hinzu, dass die Abgeordneten als Staatsbedienstete bei den Abgaben wie Beamte behandelt werden. Sie müssen weder in die Arbeitslosen- noch in die Rentenversicherung einzahlen. „Mehr netto vom brutto“ - für sich haben sie das längst verwirklicht.
Dafür nehme man bei der Altersversorgung Kürzungen in Kauf, so die Großkoalitionäre bei der Begründung ihres Griffs in die Kasse. Doch die Absenkung des Höchstversorgungssatzes von 67,5 auf 65% der Bezüge ist reine Augenwischerei. Denn den Höchstsatz erhalten nur diejenigen Abgeordneten, die 26 Jahre oder länger im Bundestag sitzen – was uns erspart bleiben möge. Aber mit jedem Jahr im Parlament erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 2,5 Prozent der Diät, also 227 Euro monatlich. Nach einer Legislaturperiode kommt ein Abgeordneter bereits auf einen Pensionsanspruch von 908 Euro. Ein Arbeitnehmer (West) mit durchschnittlichem Gehalt müsste für eine gleich hohe Rente 32 Jahre lang arbeiten (Spiegel, 17.2.14). Und er müsste dafür knapp zwanzig Prozent seines Arbeitnehmerentgelts als Beitrag an die Rentenversicherung abführen. Der Abgeordnete zahlt keinen Cent in die gesetzliche Rentenversicherung; seine Pension wird aus Steuermitteln finanziert. Diät für das Volk, Diäten für die Volksvertreter!
Text: Fred Schmid, isw Foto: sosch