Im Interview

Kerem Justiz17.12.2021: Am Dienstag (14.12.) befasste sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe in einer mündlichen Verhandlung mit dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz. Seit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2016 hat der bayerische Inlandsgeheimdienst weitgehende Befugnisse, die sonst kein Geheimdienst in einem anderen Bundesland hat. kommunisten.de sprach mit Kerem Schamberger, der einer der Kläger ist.

 

 

Frage: Am Dienstag (14.12.) wurde vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage von Dir behandelt. Um was geht es?

Kerem: Seit 1. August 2106 hat der bayerische Inlandsgeheimdienst, er bezeichnet sich als Verfassungsschutz, Befugnisse, die tiefer und breiter in die Grundrechte eingreifen, als dies in anderen Bundesländern oder im Bund der Fall ist. Das überarbeitete Bayerische Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) ermöglicht schon bei diffuser Bedrohungslage breitgestreute geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen sogar gegenüber unbeteiligten Kontaktpersonen wie z.B. den sogenannten großen Lauschangriff, Ortung von Mobiltelefonen, Onlinedurchsuchungen, Staatstrojaner oder den Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und V-Leuten. Erlaubt wird die längerfristigen Observation außerhalb von Wohnungen, ohne dass dies an besondere Voraussetzungen geknüpft ist. Als einziger deutscher Geheimdienst darf der bayerische auf Telefon- und Internetdaten aus der Vorratsdatenspeicherung zugreifen. Das ist sonst nur der Polizei erlaubt – unter engen Bedingungen und mit einer richterlichen Anordnung. Mit der erlaubten Übermittlung von Daten an die Polizei wird zudem die klare Trennung von Geheimdienst und Polizei aufgehoben. Dieses Trennungsgebot wurde als eine der Lehren aus dem Faschismus gezogen.

Frage: Das Gesetz solle den Verfassungsschutz "fit machen für künftige Herausforderungen" durch Terrorismus und Rechtsextremismus, sagte der bayerische Innenminister Hermann (CSU) vor dem Landtag zur Begründung der weitreichenden Befugnisse des Geheimdienstes und der engere Zusammenarbeit von Geheimdienst und Polizei. Vor dem Bundesverfassungsgericht verwies er am Dienstag in diesem Zusammenhang auf die Mordserie des faschistischen NSU und den Anschlag des islamistisch motivierten Attentäters Amri am Breitscheidplatz in Berlin.

Kerem: Gerade die beiden von Innenminister Hermann genannten Beispiele sprechen ja nicht für dieses Gesetz. Wenn Hermann den Fall Amri heranzieht, dann ist das eine Eigentor, denn im Fall Amri liegt das Problem nicht bei mangelnden Rechten der Geheimdienste oder in der fehlenden Zusammenarbeit mit der Polizei. So wurde Hinweisen nicht nachgegangen, Abteilungen der Landeskriminalämter arbeiteten nicht zusammen, eine eventueller Mittäter wurde umgehend nach dem Anschlag abgeschoben, … Zu den ganzen mysteriösen Ermittlungspannen, die in parlamentarischen Untersuchungskommissionen ans Tageslicht kamen, hat jüngst ein Reporterteam des rbb aufgedeckt, dass Polizei und Geheimdienst Spuren zu seinem Auftraggeber im Sande verlaufen ließen. [1] Das bayerische Verfassungsschutzgesetz hätte daran nichts geändert.

Nehmen wir den NSU. Gerade beim NSU ist der Inlandsgeheimdienst Teil des Problems und nicht der Lösung. Es waren ja die Geheimdienste, die diese faschistische Szene in Thüringen über ihre V-Leute finanzierten und förderten, und so die Grundlagen für den NSU legten. Auch später heilten sie ihre schützende Hand über die NSU bzw. deren Umfeld. So ist die Rolle einiger Geheimdienstagenten bis heute nicht geklärt- und wird wahrscheinlich auch ungeklärt bleiben. Akten wurden geschreddert bzw. bleiben 30 Jahre unter Verschluss.

Der ganze NSU-Komplex ist eher ein Argument für meine Position: Löst den Inlandsgeheimdienst auf! Er ist eine Gefahr für die Demokratie! Es gibt viel zu viel Geheimdienste, den MAD, den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und 16 Landesämter für Verfassungsschutz. Wenn dann noch ein Rechtsextremist wie Hans-Georg Maaßen Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz werden kann, dann zeigt das, dass mit diesen Einrichtungen der Bock zum Gärtner gemacht wird.

Frage: Verfassungsbeschwerde erheben kann nur, wer "selbst, gegenwärtig und unmittelbar" in eigenen Rechten betroffen ist. Wie ist das bei Dir?

Kerem: Ich arbeite derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kommunikationswissenschaften und Medienforschung der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Wenn es nach dem Verfassungsschutz gegangen wäre, hätte ich die die Stelle nie antreten dürfen. Als es 2016 um meine Einstellung ging, intervenierte der Bayerische Verfassungsschutz bei der Uni gegen meine Einstellung. "Sein Eintreten für die marxistisch-leninistische Lehre und seine Selbstbezeichnung als Kommunist lassen sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland eigentlich nicht vereinbaren", teilte der Geheimdienst der Universitätsverwaltung mit. In der Mitteilung waren auch Bilder enthalten, auf denen ich auf angemeldeten, legalen, friedlichen Demonstrationen zu sehen bin. Ich hatte nie mitbekommen, dass ich so unter Beobachtung stehe. Die Fotos sind dann aber der Universität zur Verfügung gestellt worden, um zu belegen, dass ich ein "Verfassungsfeind" sei. Dieses beabsichtigte "Berufsverbot" ist dank der breiten Solidarität, die ich damals erfahren habe, gescheitert. [2]

Die Überwachung wird bis heute fortgesetzt. Dies geht auch aus den Prozessakten um das Zeigen von Fahnen der kurdischen Selbstverteidigungskräfte YPG/YPJ hervor, in denen Hinweise des Verfassungsschutzes auftauchen. Der Verfassungsschutz wies darauf hin, dass ich angeblich eindeutig verbotene PKK-Symbole benutzt habe. Die Verfahren wurden eingestellt, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht in einem anderen Fall entschieden hatte, dass die Symbole der Selbstverteidigungskräfte legal sind.

Diese ständige Beobachtung durch die Geheimen, das damit im Zusammenhang stehende Herausholen vor dem Einchecken am Flughafen, das beeinträchtigt schon mein Leben. Leute, die sich mit mir treffen, ob beruflich oder privat, können sich nie sicher sein, ob sie nicht allein schon deswegen ins Visier des Inlandsgeheimdienstes geraten.

Frage: Bist Du der einzige Kläger?

Kerem: Nein. Wir sind zu Dritt. Mit dabei ist der Augsburger Chirurg und Oberarzt Harald Munding. Er ist Sprecher der bayerischen Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen VVN-BdA. Auf einer Demo gegen die NPD erfuhr er, dass er überwacht wird, weil die VVN-BdA im bayerischen Verfassungsschutzbericht aufgeführt wird. Der Dritte im Bunde ist Friedbert Mühldorfer von der VVN-BdA München.

Unterstützt werden wir bei der Verfassungsklage von der Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF. Die Bürgerrechtsorganisation befürchtet, Bayern wolle als Vorreiter austesten, welche Grundrechtseingriffe das Bundesverfassungsgericht durchgehen lässt, andere Bundesländer könnten dann mit Verschärfungen nachziehen. Insofern wird vom Urteil der Karlsruher Richter eine "Signalwirkung" ausgehen.

Frage: Wie schätzt Du Eure Chancen ein?

Kerem: Es wird wohl ein paar Monate dauern, bis das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündet. Aber ein erster Erfolg ist schon, dass unsere klage überhaupt mündlich verhandelt wurde, denn von Tausenden Verfassungsbeschwerden jährlich werden nur einzelne überhaupt in mündlicher Verhandlung geklärt. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind mündliche Verhandlung noch seltener geworden. Die Richter haben sich sehr ausführlich mit den von uns beanstandeten Punkten des Gesetzes befasst. Insofern bin ich optimistisch. Gleichzeitig ist klar, dass die juristische Auseinandersetzung das politische und gesellschaftliche Ringen um die Zurückdrängung der Geheimdienste nicht ersetzt.

kommunisten.de: Dann wünschen wir Euch viel Erfolg. Danke für das Gespräch.

Das Gespräch führte Leo Mayer

   
  Tagesschau, 14.12.2021
 

 

Anmerkungen

[1] Tagesschau, 13.12.2021: Lebt der Auftraggeber von Anis Amri?
https://www.tagesschau.de/investigativ/attentat-breitscheidplatz-auftraggeber-101.html

[2]

Kein Uni-Job für Kerem ?
https://kommunisten.de/rubriken/deutschland-100/6389-kein-uni-job-fuer-kerem

Es ist geschafft! Drohendes Berufsverbot abgewendet.
https://kommunisten.de/rubriken/kommentare/6487-es-ist-geschafft-drohendes-berufsverbot-abgewendet

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