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Corona Kampagne FSP Cuba05.06.2020: Der Online-Bezahldienst sperrt Überweisungen, die auch nur das Wort "Kuba" enthalten. Sogar wenn es um Longdrinks geht.

 

Die Vereinigten Staaten müssen unverzüglich ihre Blockade gegen Kuba aufheben, um inmitten der COVID-19-Krise Leben zu retten, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von UN-Sonderberichterstattern, unabhängigen Experten und UN-Arbeitsgruppen am 30. April. Die mehr als sechs Jahrzehnte alten Sanktionen behindern die Versorgung mit Medikamenten, medizinischer Ausrüstung, Nahrungsmitteln und anderen Gütern, die für das Überleben der von der Pandemie Betroffenen unerlässlich sind, klagen die Unterzeichner*innen an.

In der UN-Erklärung wird die US-Regierung aufgefordert, Maßnahmen zur Errichtung von Handelsbarrieren zurückzunehmen und Zölle, Quoten und nichttarifäre Maßnahmen zu verbieten, da sie humanitäre Reaktionen zur Unterstützung Kubas bei der Bekämpfung von COVID-19 behindern. (Quelle: UN News, 30.4.2020: "Lift Cuba embargo or risk many lives lost to COVID-19, UN rights experts warn US")

Vorangegangen war die Blockade einer Hilfslieferung aus China an Kuba mit 100.000 Gesichtsmasken und 10 COVID-19-Diagnosekits sowie anderen Hilfsgütern wie Beatmungsgeräten und Handschuhen. Kubanische Stellen teilten mit, dass die Frachtfluggesellschaft der in Kolumbien ansässigen Avianca Airlines sich weigerte, die Hilfe nach Kuba zu befördern, weil ihr Hauptaktionär ein in den USA ansässiges Unternehmen ist, das dem Handelsembargo gegen Kuba unterliegt.

Doch anstatt die Blockade aufzuheben, weitet die US-Regierung den illegitimen Wirtschaftskrieg auch auf Geldüberweisungen innerhalb Deutschlands aus, berichtet das Nachrichtenportal Netzpolitik.org:

Kein "Cuba Libre". Paypal setzt US-Embargo gegen Kuba weltweit durch

Kai Grube möchte sich bei einer Salsaparty einen Drink bestellen. Weil er kein Bares in der Tasche hat, bittet er einen Kumpel um 20 Euro und bestellt sich Bier und einen Cuba Libre, einen Rum-Cola-Longdrink. Seinem Freund verspricht er, ihm das Geld über Paypal zu überweisen. Grube kann nicht ahnen, dass er dadurch mitten in einen jahrzehntealten geopolitischen Konflikt gerät.

25 Millionen Menschen in Deutschland nutzen Paypal. Fast jeder große deutsche Online-Shop verwendet den Bezahldienst. Seine starke Marktposition macht es dem Handel schwer, an Paypal vorbeizukommen. Auch dann, wenn der US-Konzern europäisches Recht ignoriert.

Ein paar Tage nach der Salsaparty überweist Grube das Geld, in die Betreffzeile schreibt er: "Cuba Libre and more. VlG". Binnen weniger Augenblicke informiert Paypal ihn in einer E-Mail, dass die Überweisung blockiert wurde. Der Bezahldienst fordert ihn auf, vollständig und detailliert den Zweck der Geldsendung zu schildern, wie Grube später gegenüber netzpolitik.org schildert.
Erst nach einer Beschwerde und drei Tagen Wartezeit gibt Paypal die Überweisung frei. Warum sie überhaupt jemals kontrolliert und aufgehalten wurde, will der Konzern nicht sagen.

  PayPal Cuba  
  Screenshot der Nachricht an Kai Grube  

 

US-Embargo wirkt weltweit

Das Embargo der USA gegen Kuba beschränkt seit 1960 den Handel mit dem kommunistischen Inselstaat. Eine Verschärfung bringt 1996 der Helms-Burton Act. Das Gesetz des US-Kongresses droht Maßnahmen gegen Firmen auf der ganzen Welt an: Wer in den USA Geschäft macht, aber zugleich mit Kuba handelt, wird bestraft.

Dass Paypal auch in Europa Überweisungen mit Bezug zu Kuba blockiert, ist seit längerer Zeit bekannt. Erst kurz vor Weihnachten berichtet ein Schweizer Boulevardblatt, dass Hersteller Sprüngli seine kubanische Schokolade nicht über den US-Bezahldienst anbieten darf.

In eine Anfrage wegen dem Fall Grube bestätigt Paypal, das US-Embargo gegen Kuba bei Überweisungen innerhalb Deutschlands umzusetzen. "Als US-amerikanisches Unternehmen ist Paypal verpflichtet, sämtliche Zahlungen darauf zu überprüfen, dass sie mit den geltenden US-Handelssanktionen in Einklang stehen", schreibt eine deutsche Firmensprecherin an netzpolitik.org.

Ob bei der Prüfung von Überweisungen automatisierte Filter zum Einsatz kommen, beantwortet Paypal nicht. Die Sprecherin betont lediglich: "In den meisten Fällen wird diese Überprüfung zeitnah abgeschlossen und die Zahlung wird zügig durchgeführt."

Paypal von Klagen unbeeindruckt

In Deutschland hat das Vorgehen Paypals bereits zu Gerichtsverfahren geführt. Der Tickethändler Proticket klagte etwa gegen die Sperrung seines Kontos, nachdem er Tickets für das Musical "Soy de Cuba" und das Konzert einer kubanischen Künstlerin angeboten hatte. Proticket erhielt zwar im Frühjahr 2016 vor dem Landgericht Dortmund Recht, Paypal änderte sein Vorgehen aber trotzdem nicht.

"Die Sache ist so ausgegangen, dass Paypal uns die Kontoverbindung gekündigt hat", erzählt Proticket-Geschäftsführer Karsten Killing. "Und das war es dann für uns." Der Tickethändler bietet heute kein Paypal mehr an.

Die Europäische Union versucht seit Jahren, die Anwendung der US-Sanktionen in Europa zu stoppen. Diese stehe "im Widerspruch zu internationalem Recht", schrieb die EU-Kommission zuletzt an das Europaparlament.

Das hindert Firmen wie Paypal aber offenkundig nicht daran, das US-Embargo anzuwenden. Mehr noch, die Regierung von US-Präsident Donald Trump verschärfte die Lage vor einem Jahr sogar, in dem sie weitere Teile des Helms-Burton-Gesetzes wirksam werden ließ. Europäische Firmen können nun wegen Handel mit Kuba vor US-Gerichten verklagt werden.

Gegenmaßnahmen wirken nur begrenzt

Als Gegenmaßnahme beschloss die EU bereits 1996 das "Blockade-Statut". Die Verordnung annulliert die Gültigkeit der US-Sanktionen in Europa und verspricht europäischen Firmen Schadenersatz für Kosten aus Gerichtsprozessen in Drittstaaten.

Allerdings gibt die deutsche Bundesregierung zu, damit nur begrenzt etwas ausrichten zu können. "Ein umfassender Schutz der deutschen und europäischen Unternehmen kann– wie bei allen extraterritorialen Sanktionen– aufgrund ihrer Wirkungsweise nicht sichergestellt werden", antwortete sie dem Bundestag auf eine Anfrage der Linken.
Gegen den Schritt Trumps war bislang auch politischer Druck der EU und Kanada vergebens. Wie das Vorgehen Paypals deutlich macht, verstärkt die starke Marktposition des Online-Bezahldienstes die Wirkung des Embargos.

Gegen unfaire und regelwidrige Geschäftspraxen von Online-Plattformen plant die EU derzeit ein großes Maßnahmenpaket. Das Gesetz über digitale Dienste ("Digital Services Act") soll sicherstellen, dass EU-Regeln im digitalen Binnenmarkt durchgesetzt werden. Der Vorschlag soll insbesondere große Plattformen wie Google, Facebook und Amazon ins Visier nehmen.

Allerdings ist unklar, ob das neue EU-Gesetz auch Bezahldienste wie Paypal einschließt. Und ohnehin, bis das Gesetz über digitale Dienste beschlossen ist, dürften noch Jahre vergehen.

Bis dahin bleiben Nutzer*innen von Paypal erst mal bloß Umgehungstaktiken. Wer Geld für einen Longdrink zurückzahlen möchte, kann kreative Verballhornungen in den Betreff schreiben, etwa "Kubra Libre". Oder schlicht und ergreifend niemals Paypal zu verwenden.

 

übernommen von https://netzpolitik.org, (CC BY-NC-SA 4.0)


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