21.05.2026: "Ruanda-Modell": EU ebnet Weg für Abschiebezentren in Drittländern ++ "Festung Europa" verlagert die Steuerung der Migration, die ausnahmslos als "irregulär" bezeichnet wird, außerhalb ihrer eigenen Grenzen ++ Verschärfung der Rückführungen von Migranten ++ Christdemokraten und Konservative paktieren mit den Ultrarechten
Die Verhandlungen zu der neuen EU-Rückführungsverordnung seien so gut wie abgeschlossen, erklärten gestern Abgeordnete des Europäischen Parlaments nach Gesprächen mit Vertretern der Mitgliedstaaten. Im Augenblick ist der abschließende Trilog – das paritätisch zusammengesetztes Dreiertreffen der gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union (EU): Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament -, aus dem der vereinbarte Text hervorgehen wird, der dann Gesetzeskraft erlangt, noch im Gange. Die Verhandlungen wurden gestern Nachmittag wegen der Uneinigkeit über den Zeitpunkts des Inkrafttretens der Verordnung unterbrochen, der entweder sofort erfolgen oder um ein Jahr verschoben werden könnte. "Alle noch offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig vereinbart – mit Ausnahme der Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen", hieß es gestern.
Damit ebnet die Europäische Union den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten - das sog. "Ruanda-Modell" - und weitere Verschärfungen von Asylregeln.
Im Jahr 2024 hat Ruanda sich dazu bereit erklärt, Geflüchtete aus Großbritannien aufzunehmen und deren Asylverfahren abzuwickeln. Dieser Ansatz des "Ruanda-Modells" fand sofort auch bei der Europäischen Union und ihren Mitgliedsländern Anklang.
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die dazu bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten.
Nun haben das EU-Parlament und der EU-Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, einen Kompromiss zu den Rückführungszentren in Ländern außerhalb der EU erzielt. Regeln, die vor über einem Jahr von der EU-Kommission entworfen und im vergangenen Dezember von den Regierungen der 27 Mitgliedstaaten verschärft wurden.
Bereits im Februar haben Konservative und Ultrarechte im EU-Parlament beschlossen, Menschen auch in Länder abzuschieben, zu denen sie keinerlei Verbindung haben. Eine Neuheit, die die Architektur des EU-Asylrechts, das auf dem Territorialitätsprinzip basiert, zerstört, ist das Konzept des sicheren Drittstaats. Bislang konnte ein Asylbewerber nur dann aus Europa ausgewiesen werden, wenn er eine Verbindung zu dem Drittstaat hatte oder diesen durchquert hatte, wie es bei Migranten der Fall ist, die aus der Türkei nach Griechenland kommen. Nun reicht es aus, dass die EU oder ein Mitgliedstaat ein Abkommen mit einem internationalen Partner hat.
Nehmen wir ein Beispiel: Wenn Deutschland beispielsweise ein Abkommen mit Kenia schließen würde, das als sicheres Drittland gilt, könnte es die Anträge aller Asylbewerber, egal ob aus Russland, Syrien oder Eritrea, als unzulässig beurteilen und sie nach Nairobi abschieben. Die Person würde für immer ausgelagert werden, nicht nur während der Prüfung des Schutzantrags.
Im EU-Rat waren sich alle einig – angeführt von Italien, Dänemark, Griechenland und Polen –, abgesehen von einigen nicht entscheidenden Vorbehalten seitens Spaniens.
Die Intervention des Europaparlaments hat zu keiner Verbesserung in Bezug auf Rechte und Schutz für Migranten geführt. Das zunehmend nach rechts verschobene Gleichgewicht im Europäischen Parlament ist zu einem Fall für sich geworden, wobei der Berichterstatter – der niederländische Europaabgeordnete Malik Azmani von der liberalen Fraktion Renew – von einem Gegenentwurf übergangen wurde, den die Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU, die Konservativen der EKR und die Ultra-Rechten der Patrioten und Souveränisten, zu der auch die AfD gehört, eingebracht hatten. Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss der EVP und dem ultrarechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten offengelegt, dass die EVP bei dem Thema enger mit den Ultrarechten einschließlich der AfD kooperierte als zuvor bekannt war. (siehe kommunisten.de, 25.2.2026: Europäisches Parlament kippt Asylrecht in der Union. ICE auf europäisch)
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siehe auch Europäisches Parlament kippt Asylrecht in der Union. ICE auf europäisch |
Das Ergebnis wird von Melissa Camara, französische Europaabgeordnete und Berichterstatterin der Grünen im Europäischen Parlament, als "eine Schande" bezeichnet. Die neue Rückführungsrichtlinie stellt eine deutliche Verschärfung der EU-Migrationspolitik dar, da sie verschiedene Maßnahmen einführt, die die Zwangsbefugnisse der Staaten gegenüber Migranten und Asylbewerbern erheblich stärken.
Diffferenzen bei den abschließenden Trilog-Verhandlungen liegen nur noch in der Uneinigkeit über den Zeitpunkts des Inkrafttretens der Verordnung. Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. Sie forderten ursprünglich, dass die meisten Regelungen der neuen Rückführungsverordnung nach zwei Jahren in Kraft treten – mit Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren. Vonseiten des Parlaments möchte man eine sofortige Umsetzung. Der nächste Verhandlungstermin ist am 1. Juni geplant. Alle anderen Verhandlungspunkte sind abgeschlossen.
Das Gesetz wird es den Regierungen ermöglichen, abgelehnte Asylbewerber und "irreguläre" Migranten, einschließlich Familien mit Kindern, vor der Abschiebung in Rückführungszentren außerhalb der EU zu verlegen. Es besteht zudem Einigkeit darüber, dass Rückführungen sofort erfolgen können, während bisher zwar eine Durchführung innerhalb von 30 Tagen erforderlich war, jedoch erst nach mindestens einer Woche Aufenthalt.
Das Einreiseverbot in die EU für diejenigen, die das Land nicht innerhalb der festgelegten Frist verlassen, wird verschärft. Es war auf maximal 5 Jahre festgelegt, kann nun aber auf bis zu 10 oder 20 Jahre verlängert werden. Oder sogar auf Lebenszeit, wenn eine Regierung den "irregulären" Migranten als Gefahr für die nationale Sicherheit ansieht.
Kritisch ist auch die Maßnahme, mit der die nationalen Polizeibehörden einen weiten Ermessensspielraum bei der Ausweitung von Durchsuchungen in Privatwohnungen, einschließlich der Räumlichkeiten von Vereinen, erhalten.
Und für diejenigen, die versuchen, der Abschiebung zu entgehen, wird die Freiheitsstrafe verschärft: Während derzeit die Höchststrafe 12 Monate beträgt, sieht die neue Maßnahme Freiheitsstrafen von bis zu 30 Monaten vor.
Der von der EU gewählte Ansatz "basiert auf Repression und Bestrafung", betont Silvia Carta von Picum, einem Netzwerk europäischer NGOs, die sich für den Schutz von Migranten ohne Papiere einsetzen.
Sollte die Trilog-Vereinbarung dann die letzten Instanzen im Parlament und im Rat reibungslos passieren, wird damit der allgemeine Geist der Rückführungsrichtlinie besiegelt: das legale und für alle geltende Ruanda-Modell. Die EU-Länder – so warnt Picum – könnten damit de facto Abschiebezentren außerhalb ihrer eigenen Grenzen schaffen, an Orten, an denen es unmöglich sein wird, die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen.
Es ist die Bestätigung einer "Festung Europa", die sich, wenn möglich, immer mehr abschottet. Und die die Steuerung der Migration sowie die rechtlichen und humanitären Folgen außerhalb ihrer eigenen Grenzen verlagert. Eine Migration, die ausnahmslos als "irregulär" bezeichnet wird, da reguläre Kanäle offenbar nicht zu den Prioritäten Brüssels und der europäischen Hauptstädte gehören.





