Deutschland

08.02.2024: Bundesregierung und Medien unterschlagen die wichtigsten Punkte der IGH-Anordnung ++ südafrikanische Klage nicht so aussichtslos, wie Bundesregierung glaubte ++ USA, Großbritannien sowie die Bundesregierung stehen zunehmend mit dem Rücken zur Wand.

Die Bundesregierung muss mit der einstweiligen Anordnung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag im Genozidverfahren gegen Israel einen herben Schlag hinnehmen. Der IGH hat Südafrika einen strahlenden Sieg und Israel samt seinen Unterstützern eine krachende Niederlage beschert. Benjamin Netanjahu führt ab jetzt eine Regierung, der gerichtlich bescheinigt wurde, dass es "plausible" Anhaltspunkte gibt, dass sie in Gaza einen Völkermord begeht (siehe z.B. Punkt 54 der Stellungnahme des Gerichts vom 26.1.2024 [1])

Da "eine reale und unmittelbare Gefahr besteht", dass den Palästinensern ein "nicht wieder gutzumachender Schaden zugefügt wird, bevor er seine endgültige Entscheidung trifft" (Punkt 74) hat der Internationale Gerichtshof Israel zu vorsorglichen Maßnahmen verpflichtet, um einen Völkermord zu verhindern. Käme er im Hauptverfahren zu dem Schluss, Israel habe sich tatsächlich genozidaler Aktivitäten schuldig gemacht, dann sähe sich Berlin dem Vorwurf ausgesetzt, es habe – etwa mit seinen Waffenlieferungen oder der Einstellung der Finanzierung des UN-Agentur für die Palästinaflüchtlinge UNWRA - Beihilfe dazu geleistet.

Von dem bundesdeutschen Hauptargument "Israel hat ein Recht auf Selbstverteidigung" ist jetzt nichts mehr übrig. In seinem Entscheid verwarf der IGH zentrale Argumente, die Israel zu seiner Verteidigung angeführt hatte. Die israelischen Anwälte hatten vor allem geltend gemacht, die Hamas benutze die Zivilbevölkerung als menschlichen Schutzschild und Wohngebiete als Operationsbasis für ihre Kampfhandlungen. Dies erkannte das Gericht jedoch nicht als Rechtfertigung für Operationen wie den Abwurf von 900-Kilo-Bomben über dicht besiedelten Gebieten an, die zu hohen Verlusten an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung führen.

Eines der stärksten Argumente der südafrikanischen Kläger war der Verweis auf Aussagen führender Vertreter Israels, in denen Völkermordabsichten zum Ausdruck kommen. Die israelische Regierung hatte versucht, sich damit herauszureden, diese Äußerungen seien Affekthandlungen gewesen und würden durch Geheimbefehle des israelischen Kabinetts entkräftet, die dem Gerichtshof vorgelegt worden seien.

Das überzeugte das Gericht jedoch nicht. Es verwies auf eine Äußerung von Kriegsminister Joav Gallant, der in der Befehlskette eine Schlüsselstellung einnimmt und erklärt hatte, er habe eine "vollständige Belagerung" des Gazastreifens angeordnet und Israel kämpfe gegen "menschliche Tiere". Israel Katz, Minister für Energie und Infrastruktur Israels, wurde ebenfalls angeführt: "Der gesamten Zivilbevölkerung in [G]aza wird befohlen, die Stadt sofort zu verlassen. Wir werden siegen. Sie werden keinen einzigen Tropfen Wasser oder eine einzige Batterie erhalten, bis sie die Welt verlassen." Auch ein Statement von Staatspräsident Izchak Herzog wurde von den Richtern zitiert: "Es ist eine ganze Nation, die verantwortlich ist. Die Rhetorik von den unwissenden, unbeteiligten Zivilisten entspricht nicht der Wahrheit."

Es hätte ja eigentlich ja schon vor der IGH-Entscheidung klar sein müssen, dass auch Länder, die sich nur verteidigen, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sogar Völkermord begehen können.

Bundesregierung: "Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage.“

Nachdem Südafrika seine Klage gegen Israel beim Internationalen Gerichtshof eingereicht hatte, wies Regierungssprecher Steffen Hebestreit für die Bundesregierung den Vorwurf des Völkermords gegen Israel "entschieden und ausdrücklich zurück". Obwohl Südafrika seine Klage am 11. Januar akribisch in einer 84-seitigen Schrift begründete, erklärte die Bundesregierung unmittelbar danach in unübertrefflicher Arroganz, dass der Vorwurf des Völkermordes "jeder Grundlage" entbehre. Die Bundesregierung beabsichtige deshalb, als Drittpartei an der Seite Israels vor dem Internationalen Gerichtshof aufzutreten, falls es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte, so der Regierungssprecher am 12. Januar in Berlin.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Südafrika "eine Verdrehung von Opfern und Tätern" vorgeworfen. Man könne das Vorgehen der israelischen Armee im Gazastreifen kritisieren, doch: "Israel Völkermord vorzuwerfen, ist eine Verdrehung von Opfern und Tätern", so Habeck bei seinem Israelbesuch am 11. Januar. 

Nun wäre zu erwarten, dass die Bundesregierung nach der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes ihre Position korrigiert. Doch die Bundesregierung ficht nicht an, dass der IGH die Klage Südafrikas angenommen, vorsorgliche Maßnahmen gegen Israel verhängt und Israel verpflichtet hat, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass keine Handlungen begangen werden, die von der Völkermord-Konvention geächtet sind. Für die Bundesregierung und die deutschen "Leitmedien" kann das Massaker in Gaza weitergehen.

Obwohl der IGH deutliche Worte gefunden hat, ist für die Bundesregierung alles "nicht ganz so klar und eindeutig". Dies äußerte der Sprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Hebestreit, in der Regierungspressekonferenz vom 29. Januar 2024. [2] Die Bundesregierung werde die Entscheidung des obersten Weltgerichtes sorgfältig prüfen, fügte er hinzu, um sofort einzuschränken, dass es sich ja nur um eine "Entscheidung" des IGH handele und nicht um ein "Urteil". Deshalb müsse das Hauptverfahren, das voraussichtlich erst in einigen Jahren stattfinden wird, abgewartet werden. "Und wir sagen, es entbehrt jeglicher Grundlage", setzte er noch oben drauf. "So ist das in Rechtsverfahren, dass man die Hauptsache abzuwarten hat."

Die Bundesregierung spielt auch nach der Entscheidung des IHG auf Zeit, um Israel die Zeit für die ethnische Säuberung des Gazastreifens zu geben – auch wenn dies nach außen hin zurückgewiesen und von einer Zwei-Staaten-Lösung fabuliert wird.

Zur Frage der Waffenlieferungen an Israel – Deutschland hat seine Rüstungsexporte nach Israel im vergangenen Jahr fast verzehnfacht und plant die Lieferung von Artillerie- und Panzermunition – erklärte Hebestreit, dass darüber berichtet werde, "wenn die Waffenlieferungen geschehen sind".

Da passt, dass Israels Präsident Izchak Herzog, dessen Reden vom IGH als Aufwiegelung zum Völkermord gewertet wurden, in der kommenden Woche an der Münchner Sicherheitskonferenz MSC teilnehmen wird. 

Kein Waffenstillstand, aber ..

Als Hauptargument zieht die Bundesregierung heran, dass der IGH keinen sofortigen Waffenstillstand verhängt hat. Für die "Leitmedien" ist dies ebenfalls der zentrale Punkt des IGH-Urteils. "Südafrika ist vor dem IGH mit dem Antrag für einen sofortigen Waffenstillstand in Gaza gescheitert", schrieb die Zeit. "IGH ordnet keinen Waffenstillstand in Gaza an" titelte der NDR. ZDF und Tagesschau rückten ebenfalls in den Vordergrund, dass der IGH keinen Waffenstillstand verhängt hat.

Für den Sprecher des Außenministeriums, Sebastian Fischer, ist der Fakt, dass kein Waffenstillstand verhängt wurde, sogar "ein Hinweis darauf, wie das Hauptsacheverfahren ausgeht. Denn wenn ein Völkermord imminent wäre, dann müssten auf der Stelle die Waffen schweigen".[2]

Die Bundesregierung setzt sich darüber hinweg, dass das Gericht mit überwältigender Mehrheit die Klage für "plausibel" erklärte und genügend Anhaltspunkte dafür fand, dass die palästinensische Bevölkerung auf den Schutz durch den Gerichtshof angewiesen ist. Die angeordneten vorsorglichen Maßnahmen seien erforderlich, um zu verhindern, dass Israel mit seinem weiteren Vorgehen in Gaza "irreparable Schäden" verursacht und die Rechte verletzt, die den Palästinensern aufgrund der Völkermordkonvention zustehen.

Richtig ist, dass das Gericht keinen sofortigen Waffenstillstand verlangt hat. Dies war aber schon von vielen Experten so erwartet worden, denn der Internationale Gerichtshof befasst sich nur mit Streitigkeiten zwischen Staaten – in diesem Fall zwischen Südafrika und Israel. Nachdem Palästina nicht als Staat anerkannt wird, stellt auch die in Gaza regierende Hamas keine Prozesspartei dar - und in einem bewaffneten Konflikt, der in vollem Gange ist, eine Kriegspartei zu einem einseitigen Waffenstillstand zu verpflichten, ist wenig plausibel.

Auch wenn das Gericht keinen sofortigen Waffenstillstand verlangt hat, so gehen die sechs vom Gericht angeordneten "vorsorglichen Maßnahmen" und die Anordnung an Israel, alle Handlungen zu unterlassen, die gegen die Völkermordkonvention verstoßen, über einen Waffenstillstand hinaus. Wenn Israel alle rechtlich bindenden Entscheidungen des Gerichts respektieren will, muss es seine Kampfhandlungen deutlich und massiv einschränken und eine Waffenruhe erklären.

Außenministerin Annalena Baerbock Grüne) räumt jetzt ein, die vom IGH verlangten Schritte seien "völkerrechtlich verbindlich: Daran muss sich Israel halten." Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bekräftigte am 6. Februar, dass Deutschland an der Seite Israels stehe, rief aber zugleich auf, "dass die Palästinenserinnen und Palästinenser in Gaza endlich besseren Zugang zu humanitärer Hilfe haben und dass die Zivilbevölkerung bei den Militäraktionen besser geschützt wird". Dies habe er in einem Telefongespräch an Israels Premier Netanjahu übermittelt.

Bundesregierung und Medien unterschlagen die wichtigsten Punkte der IGH-Anordnung

Bundesregierung und die meisten Medien reduzieren die angeordneten Maßnahmen des IGH auf die Verbesserung der Grundversorgung und humanitären Hilfe für die Palästinenser im Gazastreifen. Dabei ist dies erst der Punkt 4 in der Liste der sechs angeordneten Maßnahmen.

Durchgehend lassen Regierung und die sog. "Leitmedien" Punkt eins und Punkt zwei unter den Tisch fallen, denn diese haben es in sich:

"Der Staat Israel muss in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes in Bezug auf die Palästinenser im Gazastreifen alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen, um die Begehung aller Handlungen zu verhindern, die in den Anwendungsbereich von Artikel II dieses Übereinkommens fallen, insbesondere:
(a) die Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
(b) die Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden bei Mitgliedern der Gruppe; … "

und

"Der Staat Israel stellt mit sofortiger Wirkung sicher, dass sein Militär keine der in Punkt 1 beschriebenen Handlungen vornimmt;"

Ohne Einstellung der Bombardierungen und ohne Waffenruhe wird Israel diese völkerrechtlich verbindlichen Anordnungen kaum erfüllen können.

Wortlaut der vorsorglichen Maßnahmen

83. Der Gerichtshof erinnert daran, dass seine Anordnungen über vorsorgliche Maßnahmen gemäß Artikel 41 der Satzung bindende Wirkung haben und somit völkerrechtliche Verpflichtungen für jede Partei schaffen, an die die vorsorglichen Maßnahmen gerichtet sind (Vorwurf des Völkermordes nach der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes (...)

85. Der Gerichtshof hält es für notwendig, darauf hinzuweisen, dass alle Parteien des Konflikts im Gazastreifen an das humanitäre Völkerrecht gebunden sind. Er ist zutiefst besorgt über das Schicksal der Geiseln Geiseln, die während des Angriffs in Israel am 7. Oktober 2023 entführt wurden und seitdem von der Hamas und anderen bewaffneten Gruppen festgehalten werden festgehalten werden, und fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.

86. Aus diesen Gründen,
DER GERICHTSHOF ,
erläßt die folgenden vorsorglichen Maßnahmen:
(1) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel muss in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes in Bezug auf die Palästinenser im Gazastreifen alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen, um die Begehung aller Handlungen zu verhindern, die in den Anwendungsbereich von Artikel II dieses Übereinkommens fallen, insbesondere:
(a) die Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
(b) die Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden bei Mitgliedern der Gruppe;
(c) der Gruppe vorsätzlich Lebensbedingungen aufzuerlegen, die ihre vollständige oder teilweise physische Vernichtung herbeiführen sollen, und
(d) die Verhängung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern;

(2) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel stellt mit sofortiger Wirkung sicher, dass sein Militär keine der in Punkt 1 beschriebenen Handlungen vornimmt;

(3) Mit sechzehn gegen eine Stimme,
Der Staat Israel ergreift alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zur Verhinderung und Bestrafung der direkten die direkte und öffentliche Aufforderung zum Völkermord an den Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen;

(4) Mit sechzehn gegen eine Stimme,
Der Staat Israel ergreift sofortige und wirksame Maßnahmen, um die Bereitstellung von dringend benötigte Grundversorgung und humanitäre Hilfe zu ermöglichen, um den widrigen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen entgegenzuwirken;

(5) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel ergreift wirksame Maßnahmen, um die Zerstörung von Beweismaterial zu verhindern und die Beweise zu sichern, die sich auf Anschuldigungen von Handlungen beziehen, die in den Anwendungsbereich von Artikel II und Artikel III des der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes an Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen beziehen;

(6) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel legt dem Gerichtshof innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht über alle Maßnahmen vor, die zur Durchführung dieses Beschlusses getroffen wurden.

Quelle: https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240126-ord-01-00-en.pdf, eigene Übersetzung

USA, Großbritannien sowie die Bundesregierung stehen zunehmend allein da, um nicht zu sagen: mit dem Rücken zur Wand.

Südafrika hat Israel nicht nur wegen Völkermord vor den IGH gebracht, sondern auch wegen Unterlassung: Israel, so die südafrikanischen Juristen, habe es unterlassen, Völkermord zu verhindern. Das verlangt die Völkermordkonvention, die Südafrika und Israel ratifiziert haben, von allen Unterzeichnerstaaten, egal, ob ihn ein Massaker selbst betrifft oder nicht. Aber außer Südafrika und 27 Staaten aus dem globalen Süden, die mitklagen, hat kein Staat aus den globalen Norden diese Pflicht ernst genommen. 

Im Lichte der IGH-Entscheidung reicht es nicht mehr, Israel zu ermahnen, die Zivilbevölkerung besser zu schützen und humanitäre Hilfe zuzulassen, gleichzeitig aber Israel militärisch zu unterstützen, um der Beihilfe zum Völkermord zu entgehen. Nimmt man sie wörtlich, müssten die USA und alle anderen Unterstützer Israels eigentlich jetzt der südafrikanischen Klage beitreten, um ihre Pflichten aus der Völkermordkonvention zu erfüllen.

Die Bundesrepublik redet sich aber nicht nur deshalb im Nahostkonflikt zurzeit um Kopf und Kragen, weil die südafrikanische Klage so aussichtslos, wie sie glaubte, gar nicht war, sondern noch aus mehreren anderen Gründen. Wie bereits die Abstimmungen in der UNO-Generalversammlung über einen Waffenstillstand gezeigt haben, ist Israel in der Welt ziemlich einsam – noch einsamer als Russland nach dem Angriff auf die Ukraine. Die "bedingungslose Solidarität" der Bundesregierung mit Israel sorgt vor allem im globalen Süden immer häufiger für Kopfschütteln.

Das gilt nicht nur für Staaten, das gilt auch für die Bevölkerungen: in Umfragen von US-Instituten verliert Israel rapid an Sympathie und so ähnlich ist es auch in anderen Ländern der Welt, wie eine am 17. Januar vom Time-Magazin veröffentlichte Umfrage aus 42 untersuchten Ländern zeigt. Die Sympathie für Israel ist im Durchschnitt um fast 20 Prozent durch den Krieg in Gaza gesunken.

Nach der IGH-Entscheidung wird sich dieser Trend noch weiter verstärken. Man kann das nicht nur damit erklären, dass es in vielen Ländern eben mehr arabische als jüdische Einwanderer gibt, denn beide Gruppen sind meist so klein, dass das bei repräsentativen Umfragen außerhalb arabischer Staaten gar nicht ins Gewicht fällt. Das israelische Vorgehen im Gazastreifen spaltet inzwischen Regierungen in Kanada und Belgien – die belgische Regierung streitet darum, ob sie ebenfalls dem Hauptverfahren in Den Haag beitreten soll, aber auf der südafrikanischen Seite -, es spaltet die EU und die Nato.

Entscheidend wird jetzt die Frage der Umsetzung der Anordnungen des IGH sein. Der Gerichtshof hat eigens darauf hingewiesen, dass seine Entscheidung "bindend" ist, doch er hat keine Möglichkeit, sie mit militärischen oder polizeilichen Mitteln durchzusetzen. Durchsetzen kann sie nur der UN-Sicherheitsrat, zum Beispiel, indem er Sanktionen verhängt oder anderen Staaten eine Intervention erlaubt.

Dagegen wird jede US-Regierung ihr Veto einlegen, egal, ob der Präsident Biden oder Trump heißt. Dann allerdings wird es garantiert eine Abstimmung über eine entsprechende Resolution in der UN-Vollversammlung geben, die zwar nicht bindend ist, aber es trotzdem in sich hat – paradoxerweise für Deutschland mehr als für Israel oder die USA. Die haben IGH-Entscheidungen und UN-Resolutionen schon oft ignoriert. Für die Bundesregierung bedeutet dies jedoch ein echtes Dilemma: Sie muss sich entscheiden zwischen der ansonsten viel gepriesenen "wertegeleitete Außenpolitik" und der "regelbasierte Ordnung", sprich der IGH-Entscheidung, oder der Unterstützung für Israel und seiner ultra-rechten, rassistischen Regierung.

 

Anmerkungen

[1] Text der Entscheidung des IGH vom 26. Januar 2024 in englischer Sprache:
https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240126-ord-01-00-en.pdf

[2] Regierungspressekonferenz vom 29. Januar 2024,
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-29-januar-2024-2256888


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