14.01.2020: Kurz vor dem Jahreswechsel fasste das Landesarbeitsgericht Baden Württemberg zwei richtungweisende Urteile im Kampf gegen Hass, rechte Hetze und Rassismus. Es bestätigte in zwei von einander getrennten Prozessen die Urteile des Arbeitsgerichts Stuttgart gegen zwei Beschäftigte der Daimler AG Stuttgart-Untertürkheim. Ihnen wurde im Juni 2018 fristlos gekündigt. Gründe dafür waren: Monatelange rassistische Äußerungen, menschenverachtende Beleidigungen und Drohungen gegenüber einem türkischen Kollegen. Der Kollege war Vertrauensmann der IG Metall.
Gegen die Kündigungen legten beide Berufung beim Landesarbeitsgericht ein. Dieses hat deren Berufung zurückgewiesen, die Kündigung bestätigt und lässt keine Revision beim Bundesarbeitsgericht zu. Beide Prozesse wurden von wirkungsvollen antifaschistischen und gewerkschaftlichen Protesten begleitet.
Warum wurden den beiden Daimler Mitarbeitern gekündigt?
"menschenverachtend und von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt"
Dazu heißt es im Urteil vom 19. Dezember 2019:
Die durchgeführten Beweisaufnahmen, die festgestellten Tatsachen der erwiesenen Beleidigungen verbaler Natur "stellen einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigungen dar, ebenso die Übersendung zahlreicher WhatsApp-Nachrichten mit beleidigendem und bedrohlichen Charakter (u.a. Abbildung eines mit Reichsflagge und Hakenkreuz versehenen T-Shirts und dem Text 'Wenn dich diese Flagge stört, helfe ich dir beim Packen', Abbildung eines zum Gebetsteppich neigenden Muslim mit dem Text 'Der neue Vorwerk ist da: Model Fussel Lutscher IS 3000'; Videodatei einer mit der Aufschrift '88' versehenen Torte, in deren Schnittfläche sodann ein Hakenkreuz erscheint)." Der türkische Kollege wurde u.a. als 'hässlicher Türke', und 'Ziegenficker' beleidigt, so das Gericht.
In WhatsApp-Nachrichten wurden über mehrere Monate weitere Bilder versandt "mit fremdenfeindlichen und den Nationalsozialismus verherrlichten Inhalten." Zum Beispiel:
• Eine Tafel Ritter Sport-Schokolade per Fotoshop umgestaltet in Hitler Sport.
• Ein anderes Foto zeigt einen Wehrmachtssoldaten mit Schnellfeuergewehr: "Das schnellste deutsche Asylverfahren lehnt bis zu 1.400 Anträge in der Minute ab!"
• Eine Textbotschaft "Haben sie etwas gegen Flüchtlinge? Pistolen, Maschinengewehre, Handgranaten."
• Eine Audionachricht: "Sieg Heil"-Rufe.
"Die übermittelten Inhalte" seien, so das Gericht, "menschenverachtend und von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt."
Das rechtsextreme "Zentrum Automobil"
Insider*innen, Beobachter*innen, IG Metall und Antifaschist*innen sind sich einig: Hinter diesen rassistischen Vorgängen und Verhalten bei Daimler Untertürkheim steht das "Zentrum Automobil." Eine rechte, antigewerkschaftliche profaschistische Gruppierung. Ihr Frontmann und Gründer ist Oliver Hilburger. Er war fast 20 Jahre lang Gitarrist der Neo-Nazi-Band "Noie Werte." Diese Band verherrlichte den Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess als "großen Helden" und forderte "Deutschland den Deutschen." Deren Songs wurden von der NSU genutzt und begleiteten deren mörderische Blutspur. Mit ihrer antigewerkschaftlichen Position und sozialer Demagogie erhielt das "Zentrum Automobil" bei Daimler Untertürkheim 6 von 47 Betriebsratssitzen. Das sind weit weniger als sie sich selbst erhofften. Trotzdem, jeder Sitz für diese rechtsextreme Spalterliste ist einer zu viel. Er schadet der gewerkschaftlichen Einheit und des gemeinsamen Kampfes gegen das Kapital.
DGB und Antifa: Hand in Hand. Gemeinsam gegen Rechts!
Wie schon am 5. Dezember, dem ersten Prozess, wurde auch der zweite Prozess von antifaschistischen Protesten vor dem Gerichtsgebäude begleitet. Aufgerufen dazu hatte der DGB, die IG Metall Vertrauenskörperleitung von Daimler Untertürkheim sowie die antifaschistischen Bündnisse "Stuttgart gegen Rechts" und "Zusammen gegen Rechts Rems-Murr (ZgR)." In dem gemeinsamen Aufruf heißt es u.a.:
"Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften vertreten einen klaren Standpunkt: Wer hetzt der fliegt! Kein Platz für Nazis, weder im Betrieb noch in der Gesellschaft."
"IG Metall und DGB begrüßen das Urteil: 'Die Entscheidung bestätigt das Urteil der ersten Instanz, wonach die Kündigung wirksam ist. Bereits das Arbeitsgericht Stuttgart hatte es in seinem Urteil vom 29. November 2018 als erwiesen angesehen, dass der Kläger einen türkischen Arbeitskollegen über einen längeren Zeitraum massiv und wiederholt beleidigt hat. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften vertreten den klaren Standpunkt: 'Wer hetzt, der fliegt! Kein Platz für Nazis - weder im Betrieb noch in der Gesellschaft!' " Aus dem Aufruf von DGB Baden-Württemberg, IGM-Vertrauenskörperleitung Werk Untertürkheim, Stuttgart gegen Rechts, Zusammen gegen Rechts Rems-Murr |
Die Protestkundgebung war stark geprägt von Kolleginnen und Kollegen nicht nur von Daimler Untertürkheim, sondern auch von Abordnungen und Redner*innen aus anderen Stuttgarter Großbetrieben. Sie sahen sich einem völlig überzogenen Großaufgebot der Polizei gegenüber. Sie wurden mit Absperrgittern und einer Hundertschaft der Polizei in voller Kampfmontur eingekreist. Einige ihrer Schilder und Transparente wurden willkürlich beschlagnahmt. Einer zehnköpfigen Gruppe des "Zentrum Automobil", an ihrer Spitze Oliver Hilburger, wurde hingegen der "braune Teppich ausgerollt". Über einen Nebeneingang wurden sie ungestört in den Gerichtsaal geschleust.
Niederlage für die Rechten. Erfolg für Antifa und Gewerkschaften.
Juristische Vorlage für "Klare Kante gegen Rechts"
Sowohl die beiden Urteile als auch die gemeinsamen vor Ort Aktionen von Antifa und Gewerkschaften waren ein Erfolg. Ein Erfolg für zukünftige antifaschistische Arbeit, insbesondere im Betrieb. Die Urteile zeigen: Rassistische Hetze sind "nicht nur" ein zu verurteilendes gesellschaftliches Problem, sondern ebenso ein innerbetriebliches. Dies eröffnet den Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten und den Vertrauenskörpern neue Möglichkeiten im Kampf dagegen. So kann rassistischer Hetze im Betrieb (z.B. auf Betriebs-und Vertrauensleuteversammlungen) konsequent und entschieden entgegengetreten und über deren Machenschaften aufgeklärt werden.
Spätestens nach diesem Urteil müsste auch die Zeit gekommen sein, sich in den staatlichen Institutionen wie z.B. Bundeswehr, Polizei und so genanntem Verfassungsschutz von Rassisten und Neofaschisten zu trennen. Aber selbst das muss erkämpft werden. Auch hier muss gelten: Wer hetzt, der fliegt.
txt: Dieter Keller