11.08.2010: Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.
Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden mit einer eindeutigen Identifikationsnummer gespeichert und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt.
Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt werden.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist der Meinung, dass die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist.
Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereitete Verfassungsbeschwerde wurde zum 16. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Darin wird die Aussetzung der Volkzählung beantragt, da sie maßgeblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift und verfassungswidrig ist ( Aktenzeichen 1 BvR 1865/). Das Bundesverfassungsgericht wird dem Gesetzgeber bei Anerkennung der eingereichten Kritikpunkte einen verfassungsgemäßen Rahmen nennen.
Zusammen mit zahlreichen anderen Organisationen ruft der AK Vorrat für den 11.9.2010 zur Großdemonstration “Freiheit statt Angst” in Berlin auf, um dort gegen die geplante Volkszählung und den weiteren Abbau von Bürgerrechten zu demonstrieren. Informationen gibt es unter www.freiheitstattangst.de
Am Wochenende des 14. und 15. August findet nun in Mannheim ein Treffen statt, um:
- allen daran Interessierten einen Zugang zur Gruppe zu ermöglichen.
- über Details des Zensusgesetzes zu informieren und zu diskutieren.
- alle auf den Stand der Dinge zu bringen.
- alles, was bislang gut und was schlecht gelaufen ist, zum Thema zu machen.
- über weitere Schritte zu beraten.
- sich kennenzulernen und eine gemütliche Zeit miteinander zu haben.
Organisiert wird das Treffen über eine Seite im AK-Vorrat-Wiki. Dort findet man alles wichtige und kann sich bei Interesse als Teilnehmer eintragen oder auch Fragen stellen und klären (Unterkunft, Anreise usw.)
Quelle: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung