30.01.2013: Rund 1,3 Millionen Menschen tauchen täglich in Parallelgesellschaften ab. Scharia in Deutschland? Nein, es geht um arbeitsrechtliche Parallelgesellschaften, in denen „Arbeitgeber“ nicht nur elementare Grundrechte wie das Streikrecht verweigern wollen, betriebliche Mitbestimmung für Teufelszeug zu halten scheinen und sich in privateste Angelegenheiten ihrer Beschäftigten einmischen. Der „falsche“ Partner, die „falsche“ Partnerin im (un-)ehelichen Bett, eine nicht genehme sexuelle Orientierung kann den Job kosten, egal ob Putzmann, Ärztin oder Verwaltungsangestellter. Gemeint sind hier die Kirchen als freie Träger von Krankenhäusern, Seniorenheimen, Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen und vielem anderen mehr.
Der Skandal der Abweisung eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers durch zwei katholische Krankenhäuser in Köln hat zu Empörung und einer längst nötigen Diskussion geführt. Dass das auch Ausdruck einer tief verwurzelten Frauenfeindlichkeit in den Spitzen der Katholischen Kirche ist, sei hier erwähnt, nicht vertieft. Ärzte und medizinisches Personal, die in Köln adäquate Hilfe für Vergewaltigungsopfer verweigerten, taten das nicht unbedingt aus eigener Überzeugung. Wie aus Berichten und Interviews hervorgeht, ist es die Angst um den Arbeitsplatz, die sie diese und andere obskure Anweisungen der Kirchenoberen befolgen lässt. Wenn es um gewerkschaftliche und Beschäftigtenrechte geht, sind sich die Kirchen einig. So musste ver.di nach Streiks in Einrichtungen der Diakonie sich das Streikrecht nochmals vom Bundesarbeitsgericht bestätigen lassen. Die Kirchen berufen sich auf den Artikel 140 des Grundgesetzes. „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ Gut, die regelt im Kapitalismus jeder Betrieb selbst. Hier geht es aber nicht allein um Angelegenheiten der Kirchen, sondern um die besagter 1,3 Millionen Menschen. Deren Angelegenheiten sind aber ebenso wenig in selbstherrlicher Manier im Sinne der Preußischen Gesindeordnung oder einer „Dienstgemeinschaft“ zu regeln wie die der Beschäftigten der privaten Wirtschaft, wo z. B. Betriebsräte Mitbestimmungsrechte haben. In den Kernbereichen Verkündigung und Seelsorge mögen besondere Regelungen gelten, keiner verlangt die Beschäftigung eines Atheisten als Pfarrer.
Weit verbreitet ist immer noch der Irrtum, dass die Kirche „ihre“ Sozialeinrichtungen mit Kirchensteuern finanzieren. Falsch! Wie kommunale Krankenhäuser und die anderer freier Träger (z. B. Rotes Kreuz) finanzieren sie sich aus den Zahlungen der Krankenkassen für ihre Versicherten und staatlichen Zuschüssen, die zwischen 90 % und 100 % aller Investitionen abdecken. Das kirchliche Arbeitsrecht schafft dabei vielerorts auch Druck auf andere. Wer keine Tarifverträge einhalten muss und nicht von einem Betriebsrat auf die Finger geschaut bekommt, der kann die Konkurrenz z. B. kommunaler Einrichtungen durch Lohn- und Sozialdumping unterbieten, nicht nur bei Krankenhäusern. Solche Zustände mit Steuergeldern zu finanzieren ist nicht mehr zu akzeptieren. Schon gar nicht, wenn Hilfesuchenden Hilfe nach anerkannten Standards verweigert wird.
Die Beschäftigten der kirchlichen Einrichtungen haben Anerkennung verdient. Engagiert und kompetent erbringen sie vielfältige lebenswichtige Dienstleistungen, ob aus Berufsethos, humanistischer Gesinnung oder religiöser Überzeugung oder von allem etwas. Darüber hinaus haben es auch sie verdient, bei Entlohnung und Arbeiterrechten nicht schlechter behandelt zu werden als ihre Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren öffentlichen und privaten Betrieben. Verhandlungspartner statt Bittsteller zu sein hat auch etwas mit Menschenwürde zu tun.
Es gibt viele Gründe, die ökonomischen Kirchenimperien in Frage zu stellen, insbesondere dort, wo es um Bildung und Erziehung geht und die Trennung von Kirche und Staat mehr als überfällig ist. Versuchen die Kirchenoberen weiterhin den Einzug des gesellschaftlich üblichen Arbeitsrechts zu verhindern, statt hier „tätige Reue zu zeigen“, setzen sie selbst die Frage nach der Einstellung jeder staatlichen Unterstützung und damit nach der Vergesellschaftung ihrer Krankenhäuser, Altenheime usw. auf die Tagesordnung.
Gastkolumne von Volker Metzroth (Vorabdruck aus der UZ vom 1.2.13)