Wirtschaft

15.03.2024: EU-Richtlinie soll Beschäftigten bei Uber, Lieferando, Just Eat und Co. zu mehr Rechten verhelfen. ++ beim zweitem Anlauf deutsche Blockade ausgehebelt ++ "Wir haben nicht zugelassen, dass Uber das Gesetz macht", so die EU-Abgeordnete Leila Chaibi (La France Insoumise, Linksfraktion The Left) ++ Die "Gig-Economy" und die Plattformarbeit


Ampel blockiert

Ende Februar scheiterte das EU-Lieferkettengesetz an Deutschland. Obwohl es im Dezember bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament gab, erhielt das Gesetzesvorhaben dann in der Sitzung des Rats der Europäischen Union keine Mehrheit. Die Enthaltung Deutschlands wirkte im Ergebnis wie eine 'Nein'-Stimme. Wieder einmal hatte sich die Bundesregierung enthalten, weil sich die Ampel-Koalition nicht einig ist und die FDP den Beschluss torpediert. Das EU-Lieferkettengesetz mit dem große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, ist somit vorerst gescheitert, Zukunft ungewiss.

Ein ähnliches Schicksal schien auch dem EU-Gesetz über Plattformarbeit zu drohen. Immer mehr Menschen arbeiten für digitale Plattformen. In der Europäischen Union sind es rund 28 Millionen. Ihre Rechte und ihr Beschäftigtenstatus sind oftmals unklar. Gerade in diesem boomenden Wirtschaftssektor gelten Millionen Beschäftigte offiziell als Selbstständige, obwohl sie eigentlich in einem Beschäftigungsverhältnis sind. Ihre Arbeitsbedingungen und ihr Arbeitsrhythmus werden durch unbarmherzige Algorithmen diktiert. (mehr dazu hier unten)

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Eine EU-Richtlinie soll Beschäftigten digitaler Plattformen, darunter Beschäftigte von Taxiunternehmen und Essenslieferdiensten wie Uber, Lieferando, Just Eat und Co., zu mehr Rechten als abhängig Beschäftigte verhelfen.

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen hatten sich Unterhändler der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der EU-Mitgliedsländer Anfang Februar auf eine abgeschwächte Version der Richtlinie zur Regulierung der "Gig-Economy" in der gesamten EU geeinigt.

"Gegenwärtig", so der Rat in der Mitteilung, "sind die meisten der 28 Millionen Plattformbeschäftigten in der EU, darunter Taxifahrer, Hausangestellte und Essenslieferanten, formell selbständig, aber einige von ihnen müssen viele der gleichen Regeln und Beschränkungen einhalten wie Arbeitnehmer". Ein Umstand, der, wie die Minister betonen, "darauf hindeutet, dass sie tatsächlich ein Arbeitsverhältnis haben und daher die Arbeitsrechte und den sozialen Schutz genießen sollten, die Arbeitnehmern nach nationalem und EU-Recht zustehen".

Deutschland blockiert Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten

Doch als die geplante Regelung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten am 16. Februar bei den EU-Mitgliedsstaaten zur Abstimmung stand, verfehlte sie knapp die notwendige qualifizierte Mehrheit (mindestens 55 Prozent der EU-Mitgliedsländer die mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung repräsentieren). Unter anderem hatte sich Deutschland der Stimme enthalten, was im Ergebnis wie eine 'Nein'-Stimme wirkte. Neben der deutschen Regierung sperrten sich auch die Regierungen Frankreichs, Griechenlands und Estlands gegen mehr Rechte für Uber- und Pizzafahrer.

Die belgische Ratspräsidentschaft teilte auf X mit: "Wir glauben, dass diese Richtlinie, die einen wichtigen Schritt nach vorn für die Arbeitnehmerschaft sein soll, bereits einen weiten Weg zurückgelegt hat. Wir werden nun über die nächsten Schritte nachdenken."

Doch die Enthaltungen Deutschlands, weil sich die Ampel-Regierung nicht einig ist, gehen offensichtlich immer mehr EU-Staaten derart auf den Keks, dass sie nun an Deutschland vorbei und um Deutschland herum Griechenland und Estland ins Ja-Lager holten.

Richtlinie über Plattformarbeit beschlossen. Deutschland ausgehebelt

Am Montag (11. März) stand die Richtlinie über Plattformarbeit bei einem Treffen der EU-Arbeitsminister wieder auf der Tagesordnung und zur Abstimmung. Der belgische Ratsvorsitz bestand auf einem Kompromiss, der den einzelnen Staaten mehr Entscheidungsbefugnis einräumt. Und wieder enthielt sich Hubertus Heil (SPD). Das Gesetz wurde trotzdem beschlossen. Deutschland und Frankreich, das sich ebenfalls der Stimme enthielt, blieben isoliert.

"Im Geiste des Kompromisses“ und in dem Bewusstsein, dass das Ministertreffen nach den Worten der belgischen EU-Ratspräsidentschaft "entscheidend" für eine Einigung über den Text war, änderten Estland und Griechenland im letzten Moment ihr Votum.

Der Sinneswandel von Estland und Griechenland brach die Sperrminorität, die sie zuvor mit Deutschland und Frankreich gebildet hatten. Dadurch konnte die Richtlinie, die darauf abzielt, die wachsende "Gig-Economy" zu regulieren und mehreren Millionen Beschäftigten in der EU Beschäftigungsrechte zu geben, beschlossen werden.

EU Pierre Yves Dermagne Yolanda Diaz 2024 03 11"Danke für die Überraschungen in letzter Minute", sagte der belgische Vizepremierminister Pierre-Yves Dermagne (hier im Bild mit der spanischen Vize-Ministerpräsidentin und Arbeitsministerin Yolanda Diaz von der Linkskoalition SUMAR) nach der Abstimmung, während die Minister klatschten und jubelten. [Foto: Council of the EU]

 

Dass der Beschluss gegen das Votum der Ampelregierung gefasst wurde, hindert die SPD nicht, sich die Lorbeeren für die Richtlinie an die Brust zu heften. "Die EU-Staaten haben nach wiederholter Blockade eine Einigung über eine Richtlinie für bessere Arbeitsbedingungen in der Plattform-Arbeit bestätigt", heißt es auf der Internetseite des SPD-Partevorstandes. "Mit diesen Vereinbarungen schreiben wir Geschichte für ein soziales Europa! Eine Mehrheit der EU-Staaten befürwortet die Richtlinie für bessere Arbeitsbedingungen in der Plattform-Arbeit. Das ist eine großartige Leistung der Ratspräsidentschaft und der Berichterstatterin Elisabetta Gualmini, die alles gegeben haben, um dieses immens wichtige Projekt noch zu einem guten Abschluss zu bringen." (www.spd-europa.de)

 D SPD zu Plattformrichtlinie

EU-weite Regeln zur Bekämpfung von Scheinselbstständigen und zur Regulierung der Macht des Algorithmus

Mit der erzielten Einigung wurde in die Richtlinie auch die wichtige Einschränkung der Entscheidungsbefugnis des Algorithmus über das Arbeitsleben der Menschen aufgenommen. Es wird nicht möglich sein, dass ein automatisiertes Entscheidungsfindungssystem Entscheidungen wie die Entfernung oder Entlassung eines Beschäftigten trifft, die menschliche Aufsicht über Entscheidungen, die sich auf das Leben des Arbeitnehmers auswirken, muss immer gewährleistet sein. Der Einsatz automatisierter Überwachungs- oder Entscheidungssysteme für die Verarbeitung bestimmter Arten personenbezogener Daten, wie etwa biometrische Daten oder ihr emotionaler oder psychischer Zustand, wird verboten.

Im Mittelpunkt des Kompromisstextes steht eine gesetzliche Vermutung, die dazu beitragen wird, den korrekten Beschäftigungsstatus von Personen, die über digitale Plattformen arbeiten, zu bestimmen:

  • Die Mitgliedstaaten werden in ihrem Rechtssystem eine gesetzliche Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses festlegen, die ausgelöst wird, wenn Tatsachen auf eine Kontrolle und Steuerung hindeuten.
  • Diese Tatsachen werden nach nationalem Recht und Kollektivverträgen festgestellt, wobei die EU-Rechtsprechung zu berücksichtigen ist.
  • Personen, die Plattformarbeit leisten, ihre Vertreter oder nationale Behörden können sich auf diese gesetzliche Vermutung berufen und ihre Falscheinstufung geltend machen.
  • Es obliegt der digitalen Plattform nachzuweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Gestrichen wurden die Kriterien für die Unterordnung (Weisungsbefugnisse des Unternehmens als Beweis für abhängige Beschäftigung). In der Richtlinie wird festgehalten, dass die Modalitäten der Beschäftigungsvermutung von den Mitgliedstaaten festgelegt werden sollen. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, in ihren nationalen Systemen eine Beschäftigungsvermutung zu schaffen, sodass es für die Beschäftigten einfacher wird, ihre abhängige Beschäftigung nachzuweisen als beim derzeitigen Rechtsstand. Die jetzige Formulierung sieht vor, dass die Faktoren der Definition als abhängig Beschäftigter, Unterordnung des Beschäftigten, Kontrolle und Leitung gemäß den nationalen Rechtsvorschriften, den Tarifverträgen und den Entscheidungen des EU-Gerichtshofs bestimmt werden.

"Für Millionen von Beschäftigten werden Krankheit und bezahlter Urlaub anerkannt. Wir sind stolz auf diesen großen Sieg."
Europäischer Gewerkschaftsbund ETUC

Die Verlagerung der Vermutung des Unterordnungsverhältnisses von europäischen auf nationale Kriterien ist nicht unbedingt eine Schwächung der Richtlinie, denn "die Beschäftigungsvermutung auf EU-Ebene hätte sich mit den nationalen Definitionen von untergeordneter Beschäftigung arrangieren müssen". Dies argumentiert Antonio Aloisi, Professor für Arbeitsrecht an der Universität IE in Madrid und zusammen mit Valerio De Stefano Autor von "Dein Chef ist ein Algorithmus. Gegen unmenschliche Arbeit". Das Risiko wäre gewesen, "den Schutz zu verringern, indem man die Komplexität der Verfahren erhöht hätte". Dadurch würde es für den Beschäftigten schwieriger, zu seinem Recht zu kommen.

Eine Definition auf EU-Ebene hätten zur Folge gehabt, dass in einigen Staaten, die sowohl in Bezug auf die Rechtsprechung als auch auf die Gesetzgebung gut dastünden, deren besseren Regelungen verdrängt würden. Dies gilt vor allem für Italien, Spanien und Frankreich.

Insbesondere in Italien haben Basisgewerkschaften wie die USB die Beschäftigten der Lieferdienste organisiert und mehrmals erfolgreich nationale Streiks der "Rider" organisiert, Tarifverträge erzwungen und Arbeitsgerichtsprozesse zur Feststellung der abhängigen Beschäftigung und zu den Arbeitsbedingungen gewonnen.

 

Italien Rider Streik 2021 03 26 2  
Fahrradkuriere, hört die Signale! JUST EAT übernimmt nach Streik 4.000 Kuriere 

 

Es waren auch diese Kämpfe, die das Anliegen in das Europäische Parlament und in EU-Ministerrat und EU-Kommission gebracht haben. Die Linksfraktion im Europäischen Parlament, The Left, machte sich für die Anliegen der Plattformbeschäftigten stark und brachte die Initiative in das Parlament ein.

"Wir haben nicht zugelassen, dass Uber das Gesetz macht."
EU-Abgeordnete Leila Chaibi (La France Insoumise, Linksfraktion The Left)

"Trotz der hartnäckigen Versuche mächtiger Interessengruppen, den Fortschritt zu verhindern, haben die Beharrlichkeit und das Engagement von Gewerkschaften, Beschäftigten und Verbündeten im Europäischen Parlament, wie der linken Europaabgeordneten Leila Chaibi, den Sieg davongetragen. Die Regierungen Frankreichs und Deutschlands versuchten bis zur letzten Minute, die Bestimmungen der Richtlinie zu verhindern, sahen sich jedoch isoliert.", heißt es in einer Erklärung der Fraktion.

Die französische EU-Abgeordnete Leila Chaibi (La France Insoumise) sagte: "Während der gesamten Verhandlungen hat der französische Präsident versucht, die Annahme der Festanstellung zu torpedieren. Um Uber zu dienen und nicht den Beschäftigten. Die Regierung Macron, die sich selbst als Verfechterin eines 'Europas, das schützt' bezeichnet, hat hier gezeigt, dass sie in Wirklichkeit nur die Interessen der Lobbys schützt. Dank unseres Kampfes haben wir es nicht zugelassen, dass Uber das Gesetz in Europa macht. Mit dieser Richtlinie werden Millionen von Scheinselbstständigen in ganz Europa zu Beschäftigten umqualifiziert."

"Heute ist der soziale Schutz der Arbeitnehmer gewährleistet und die Korrektur der Scheinselbstständigkeit, die auch bei Ridern sehr häufig vorkommt", betont Dem Elisabetta Gualmini, Berichterstatterin für die Richtlinie im EU-Parlament. "Vor allem gibt es zum ersten Mal in der Welt eine horizontale und gemeinsame Regelung für alle europäischen Länder zur Gig-Economy".

Die Richtlinie muss nun vom Rat und vom Plenum des Europäischen Parlaments formell ratifiziert werden, was im Normalfall allerdings eine Formalie darstellt.

Ob sich für die Beschäftigten der "Gig-Economy" tatsächlich viel ändern wird, wenn die Richtlinie in spätestens zwei Jahren in den einzelnen EU-Ländern in Kraft ist, wird nicht zuletzt von der Organisierung der Plattformbeschäftigten und deren Engagement abhängen.

Die italienische Basisgewerkschaft USB mobilisiert jedenfalls die Beschäftigten der Lieferdienste zu weiteren Demonstrationen und Streiks:
"Die prekäre Lohnsituation der Beschäftigten in dieser Kategorie und die fehlende Anpassung der Grundtarife für die Zustellung an die ständig steigenden Lebenshaltungskosten machen es für die Beschäftigten im Bereich der Lebensmittelzustellung praktisch unmöglich, über die Runden zu kommen. Eine weitere Frage von grundlegender Bedeutung, bei der sich die Unternehmen taub stellen, ist die Frage der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten in diesem Sektor, die oft gezwungen sind, nachts kilometerlange Strecken auf stark befahrenen Straßen zurückzulegen, auf denen ein hohes Unfallrisiko besteht." 

Italien Rider Streik

 



Was ist Plattformarbeit?

Plattformarbeit ist eine Arbeitsform, bei der Organisationen oder Einzelpersonen über eine Online-Plattform mit anderen Organisationen oder Einzelpersonen in Kontakt treten, um gegen Bezahlung spezifische Probleme zu lösen oder um spezifische Dienstleistungen zu erbringen.

Plattformarbeit gibt es in vielen Formen und unterschiedlichen Dimensionen; sie wird auch als Gig-Ökonomie bezeichnet.

Die digitale Plattformwirtschaft wächst rasch. Während der COVID-19-Pandemie hat die Plattformarbeit zugenommen und ist für viele Alltag geworden; auch durch den Anstieg der Essens- und Lebensmittellieferungen.

Das Wachstum der Plattformwirtschaft zeigt sich daran, dass die Einnahmen in der Plattformwirtschaft in der EU zwischen 2016 und 2020 beinahe auf das Fünffache gestiegen sind, von schätzungsweise 3 Milliarden Euro auf etwa 14 Milliarden Euro. Die größten Einnahmen werden Schätzungen zufolge in den Bereichen Zustellung und Taxidienstleistungen (Uber) erzielt.

Das Wachstum der digitalen Plattformen hatte zwar sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher Vorteile, hat aber dazu geführt, dass sich für viele Beschäftigte eine Grauzone in Bezug auf ihren Beschäftigungsstatus entwickelt hat.

Plattformbeschäftigte: Abhängig Beschäftigte oder Selbstständige?

In der EU arbeiten mehr als 28 Millionen Menschen über eine (oder mehrere) dieser rund 500 digitalen Arbeitsplattformen. Im Jahr 2025 dürfte diese Zahl auf 43 Millionen steigen.

Die Mehrheit der Plattformbeschäftigten in der EU – darunter Beschäftigte von Taxiunternehmen und Essenslieferdiensten sowie Hausangestellte – sind derzeit der Form nach selbstständig. Von vielen von ihnen wird jedoch verlangt, dass sie dieselben Regeln und Beschränkungen einhalten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Dies deutet darauf hin, dass sie eigentlich in einem Arbeitsverhältnis stehen und daher dieselben Arbeitnehmerrechte und denselben Sozialschutz, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach nationalem und EU-Recht zustehen, haben sollten.

Die Verbesserung ihres Zugangs zu Arbeitnehmerrechten und Sozialschutz würde auch eine Verbesserung der Gesamtqualität der angebotenen Arbeit und der Arbeitsbedingungen der Plattformbeschäftigten bedeuten.

Sie könnten beispielsweise Zugang zu bezahlten Optionen bei Krankheit, zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder zu Einkommensunterstützung erhalten.

Das Arbeitsrecht gilt für Plattformbeschäftigte, wenn sie Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer sind, jedoch sind viele Plattformbeschäftigte – jedenfalls der Form nach – selbstständig. Gerichte in der gesamten Europäischen Union entscheiden von Fall zu Fall über den Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten.

Mit der EU-Richtlinie werden zwei wesentliche Verbesserungen eingeführt:
• Sie trägt zur Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus von Menschen, die für digitale Plattformen arbeiten, bei und
• sie regelt erstmalig auf EU-Ebene die Verwendung algorithmischer Systeme am Arbeitsplatz.

Quelle: EU-Vorschriften zur Plattformarbeit
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/platform-work-eu/

 

 

Farkha Festival Komitee ruft zu Spenden für die Solidaritätsarbeit in Gaza auf

CfD communist solidarity dt
zum Text hier
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UNRWA Gazakrieg Essenausgabe

UNRWA Nothilfeaufruf für Gaza
Vereint in Menschlichkeit, vereint in Aktion

Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
Zivilisten sterben, während die Welt zusieht. Die Luftangriffe gehen weiter. Familien werden massenweise vertrieben. Lebensrettende Hilfsgüter gehen zur Neige. Der Zugang für humanitäre Hilfe wird nach wie vor verweigert.
Unter diesen Umständen sind Hunderttausende von Vertriebenen in UNRWA-Schulen untergebracht. Tausende unserer humanitären Helfer sind vor Ort, um Hilfe zu leisten, aber Nahrungsmittel, Wasser und andere lebenswichtige Güter werden bald aufgebraucht sein.
Das UNRWA fordert den sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern für bedürftige Palästina-Flüchtlinge.
Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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