Wirtschaft

Schlachthof 230.07.2020: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für Fleischindustrie ++ Werkverträge und Leiharbeit sollen verboten werden ++ eingebaute Hintertüre: Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten ++ Tönnies gründet 15 neue Tochterfirmen für Schlachtung und Zerlegung

 

 

Das Bundeskabinett hat strengere Regeln für die Fleischindustrie beschlossen. Der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch (29.7.) vorgelegte Entwurf sieht ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in großen Schlachthöfen vor. Zudem sind mehr Kontrollen durch die Länder und eine digitale Arbeitszeiterfassung vorgesehen, damit die Unternehmen den Mindestlohn nicht unterlaufen.

Mit der Neuregelung reagiert die Bundesregierung auf massive Corona-Ausbrüche in Großschlachtereien im gesamten Bundesgebiet. Insbesondere der Marktführer Tönnies in Nordrhein-Westfalen geriet in die Kritik.

Mit dem Gesetzentwurf werden seit Jahren bestehende und politisch bewusst verursachte Missstände zum Teil korrigiert. Werkverträge, Leiharbeit, Lohndumping und Aushebelung gewerkschaftlicher Kraft sind nicht unerwünschte Nebenwirkungen der Deregulierung und Liberalisierung des Arbeitsmarktes, sondern deren gewünschte Folge, um die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhöhen. Dank dieser unmenschlichen Arbeitsbedingungen zählt Deutschland auf dem Weltmarkt mit zu den wichtigsten Produzenten von Schweinefleisch. Pro Jahr gehen Agrarprodukte im Wert von 70 Milliarden Euro ins Ausland – knapp ein Drittel davon sind tierische Erzeugnisse.

Nachdem immer wieder die skandalösen Zustände in deutschen Schlachtfabriken an die Öffentlichkeit kamen, einigten sich im Jahr 2015 der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und die sechs größten deutschen Fleischkonzerne auf eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung sozialer Standards in der Fleischwirtschaft. Demnach sollten künftig auch alle Werkvertragsarbeitnehmer nach deutschem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht beschäftigt sein, die Zahl der Werkverträge reduziert sowie in die Unterkünfte investiert werden. Die Initiative blieb weitgehend wirkungslos.

Kürzlich wurde durch das ARD-Fernsehmagazin Panorama bekannt, dass der ehemalige Bundeswirtschaftsminister von März 2020 bis mindestens Ende Mai 2020 von Deutschlands größtem Fleischproduzenten Tönnies als Berater bezahlt worden ist.

"Zustand zahlreicher und systematischer Rechtsverstöße"
aus dem Gesetzentwurf

Ein großer Teil der Beschäftigten in den Schlachthöfen sind Arbeitsmigrant*innen, die über Subunternehmen angeheuert werden. Die meisten dieser Menschen kommen aus Osteuropa, vor allem Rumänien und Bulgarien. Meist sind sie über Werkverträge beschäftigt. Das heißt, sie werden für die »Herstellung eines Werks« bezahlt – am Zerlegeband in der Fleischfabrik oft nur für einen bestimmten immer wiederkehrenden Schnitt am Tierkörper. Aber sie gehören nicht zum Unternehmen. 1.200 bis 1.500 Euro verdienen die meisten der osteuropäischen Wanderarbeiter*innen. Tarifverträge gelten nicht, Überstunden werden nicht bezahlt. Eigentlich gilt für die Beschäftigten in der Fleischindustrie der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro – aber nicht für Werksvertragler*innen.
Offiziell ist etwa die Hälfte der rund 130.000 Arbeiter*Innen im Fleischsektor über Werkverträge beschäftigt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geht jedoch von deutlich höheren Zahlen aus. Sie schätzt, dass etwa 80 Prozent in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. (siehe dazu: "Das Schweinesystem")

Das gegenwärtige "Schweinesystem" ermöglicht, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlöhne und Mindeststandards für die Unterkünfte leicht umgangen werden. In dem Gesetzentwurf ist von einem "Zustand zahlreicher und systematischer Rechtsverstöße" die Rede.

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagte zu dem Gesetzentwurf: "Gut, dass die Bundesregierung endlich auf diese menschenverachtenden Zustände reagiert, die an moderne Sklaverei grenzen und für Deutschland schlicht und ergreifend ein Skandal sind. Das ist ein erheblicher Fortschritt.
In der Fleischindustrie brauchen wir endlich klare Verantwortlichkeiten für Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Hygiene. Wenn das Verbot der Werkverträge wirken soll, muss es ausdrücklich auch konzerninterne Werkverträge und Leiharbeit verbieten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Fleischbarone Schlupflöcher nutzen, um neue ausbeuterische Strukturen zu erfinden – indem sie beispielsweise eigene Tochterunternehmen gründen. In den Betrieben muss es auch Betriebsräte und tariflich geregelte Arbeitsbedingungen geben. Nur so wird sich wirklich etwas ändern."

Unternehmerverbände lehnen Gesetzentwurf "strikt" ab

Während Gewerkschaften, DIE LINKE und die Grünen den Gesetzentwurf begrüßten und zum Teil die Lücken bemängeln und eine strengere Regulierung fordern, lehnen Unternehmerverbände den Entwurf strikt ab und drohen mit Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland. So schreibt die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft auf ihrer Internetseite, dass lehne "eine Verschärfung der Regeln für die Fleischbranche entschieden ab" … Ein pauschales Verbot für die Beschäftigung in von Werksvertrags- und Zeitarbeitern in Betrieben mit mehr als 49 Mitarbeitern darf nicht kommen. … Wenn das Gesetz in dieser Form kommt, dann werden damit Arbeitsplätze ins Ausland getrieben."

Hintertüre geöffnet: Gesetz gilt nur für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten

Die Bundesregierung hat in den Gesetzentwurf aber auch gleich eine Hintertüre eingebaut: Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten.

"Tönnies sucht nach Umwegen"
Inge Bultschnieder, WerkFAIRträge

In Vorbereitung auf das Gesetz hat Tonnies am Dienstag, 14. Juli 2020, im Handelsregister 15 neue Tochterfirmen eintragen lassen. Die 15 einzelnen Firmen laufen unter dem Namen Tönnies-Production GmbH und sind mit römischen Zahlen von 1 bis 15 durchnummeriert. Ziel der Unternehmen ist demnach die Herstellung und der Vertrieb von Fleischwaren aller Art einschließlich der Schlachtung, Zerlegung und Kommissionierung sowie Be- und Verarbeitung zu handelsfähigen Endprodukten aus Fleisch und Fleischbestandteilen. Jeweils eingetragene Geschäftsführer sind Tönnies-Justiziar Martin Bocklage und Personaler Sven Geier.

Für Armin Wiese, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Ost-Westfalen, kommt der Schritt von Tönnies nicht überraschend. "Das hatte sich bereits angedeutet", sagt der Gewerkschafter. Er sieht darin eine Reaktion auf die Ankündigung der Politik, das Werkvertragssystem verbieten zu wollen.

Die Gründerin der Interessengemeinschaft WerkFAIRträge, Inge Bultschnieder, die seit Jahren für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen von Werkvertragsarbeiter*innen kämpft, sagt dazu: "Statt einen tatsächlichen Schritt in Richtung Veränderung zu gehen, sucht Tönnies nach Umwegen."

Selbst wenn das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den neugegründeten Tochterfirmen nicht unterlaufen werden sollte und die Arbeiter*innen fest eingestellt werden, wird zumindest die Gründung von Betriebsräten erschwert.

Schlachthof zum Thema
Das Schweinesystem   

 

 

 

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