09.03.2011: Wer arm ist, braucht für Hohn nicht zu sorgen. Gleich zweimal mussten sich die sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger im vergangenen Jahr verarschen lassen. Zunächst hatten sie de facto für die Milliarde Euro aufzukommen, die Schwarz-Geld den Hoteliers als Morgengabe in Form einer Senkung der Mehrwertsteuer zusteckte. Denn ebenfalls auf knapp eine Milliarde jährlich summieren sich die Leistungen, die im Rahmen des Sparpakets bei den Armen gestrichen wurden: Abschaffung des Übergangsgeldes von Arbeitslosengeld zu Hartz IV: 200 Millionen Euro; Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger: 450 Millionen Euro; Streichung des Beitrages zur Rente, Streichung der Wohnkostenzuschüsse und andere Restriktionen bei Hartz-IV-Empfängern, Beseitigung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger - zusammen etwa 300 Millionen Euro.
Verhöhnung Nummer zwei erfolgte, als sich die Bundesregierung nach einem dreiviertel Jahr Nichtstun endlich daran machte, das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Hartz-IV-Regelwerk, in ein neues Gesetz umzusetzen. Was jetzt dabei herauskam ist nicht nur eine Verhöhnung der Armen, es ist auch ein Affront gegenüber dem höchsten Gericht. Der Kern des neuen Hartz-IV-Gesetzes besteht in der Erhöhung des Regelsatzes um 5 (in Worten: fünf) Euro pro Monat ab 2011 und ein paar Peanuts für Kinder: Zuschüsse zum Mittagessen in der Schule und Kita, zum Beitrag im Sportverein, für einen Tagesausflug mit der Schule (30 Euro pro Schuljahr) und ggfs für Nachhilfe. Alle diese Almosen müssen einzeln beantragt werden. Als der Gesetzentwurf im Bundesrat zu scheitern drohte, schacherten anschließend Koalition und SPD im Vermittlungsausschuss acht Wochen lang um einen Kompromiss. Herausgekommen sind gigantische der 3 Euro mehr beim Regelsatz - aber erst ab 2012 - und ein paar zusätzliche Gutscheine in dem mit schönen Schleifchen drapierten Kinder-"Bildungspaket". Man erinnert sich: Als es um das Rettungspaket für die Zockerbank Hypo-Real-Estate ging, reichte einem Klüngel aus Kabinett und (Bank-)Kapital eine halbe Nacht, um 7,7 Milliarden Euro an direkten Kapitalhilfen und zusätzlich zig-Milliarden an staatlichen Garantien aus locker zu machen.
Der neue Hartz-Regelsatz sichert bestenfalls das nackte Überleben. Das Bundesverfassungsgericht formulierte in seinem Urteil jedoch ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dazu gehöre die Sicherung der physischen Existenz und "auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen" (Urteil-Randnummer 135).
Nichts davon in dem neuen Hartz-IV-Gesetz. Die Ausgeburt schwarz-gelber sozialer Kälte, nimmt den Armen noch mehr die Würde, indem sie sie zu Bittstellern macht. Und es lässt sie weiter verarmen. Bis Ende 2010 haben sich die Regelsätze seit Einführung im Jahr 2005 um ganze 19 Euro erhöht: von 345 auf 364 Euro. Von dem Regelsatz 364 Euro sind jedoch fast 12 Prozent (11,7 %) von der Inflation aufgefressen. Er hat nur noch die Kaufkraft von 321 Euro, also weniger als die 345 Euro bei Einführung von AlgII. Mit anderen Worten: Ein Hatz-IV-Empfänger ist heute um 24 Euro ärmer dran als 2005, er kann sich um sieben Prozent weniger leisten als noch vor sechs Jahren. Sieben Millionen Menschen sind auf Hartz-IV angewiesen, unter ihnen zwei Millionen Kinder. Wie man mit diesen Armen umgeht, das ist ein Armutszeugnis der Politik!
Text: Fred Schmid Foto: DKP