Im Interview

 Pavlos Delkos27.01.2018: Am 15. Januar hat das griechische Parlament ein 1.500 Seiten umfassendes Multi-Gesetzespaket mit rund 400 unterschiedlichen Artikeln beschlossen. Für besondere Aufregung sorgt eine Gesetzesänderung, mit der, wie behauptet wird, das Streikrecht massiv eingeschränkt werde. Wir sprachen mit dem SYRIZA-Aktivisten Pavlos Delkos.

kommunisten.de: Was ist dran, an dem Vorwurf, dass die SYRIZA-Regierung einen frontalen Angriff auf die Streikfreiheit geführt hat?

Pavlos Delkos: Lass mich erst etwas zum Hintergrund sagen. Seit der Regierungsübernahme befinden wir uns im einem 'Stellungskrieg', in dem um jede Position gekämpft wird. Leider hatte sich ja unsere Hoffnung nicht erfüllt, dass der Funke von Athen aus auf andere europäische Länder überspringen würde und die Linke die Kräfteverhältnisse in Europa würde verändern können. Wir blieben alleine - und erpressbar. Jetzt ist die Situation, dass am 20. August das im Sommer 2015 beschlossene dritte Kreditprogramm für Griechenland ausläuft. SYRIZA will ein viertes sog. "wirtschaftliches Anpassungsprogramm" unbedingt vermeiden. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzespaket wurden die von der Troika auferlegten Forderungen für die Auszahlung der nächsten Kredittranche umgesetzt. Gleichzeitig beginnt damit aber auch die letzte Etappe auf dem Weg zur Rückerlangung der Unabhängigkeit. Das bedeutet noch nicht das Ende der Aufsicht durch die Organe der EU und der Eurozone, aber es erlaubt, dass wir beginnen können "SYRIZA-Politik" zu machen.

kommunisten.de: Ja, aber war die Einschränkung des Streikrechts wirklich notwendig?

Pavlos Delkos: Entgegen einer früheren Zusage hat die Regierung eine Änderung im Artikel 8 des Arbeitsgesetzes von 1982 geschluckt. Finanzminister Tskalotos hat auf seine ehrliche Art offen erklärt, dass man diese Änderung nicht gewollt, aber unter dem Druck der Troika keine Abwehrchance gehabt habe. Er hob aber auch hervor, dass weitere Zumutungen - vor allem seitens des IWF - verhindert werden konnten, wie z.B. ein Beteiligungsquorum für Streikbeschlüsse auf Branchen- und nationaler Ebene, oder die Forderung der Troika nach der Legalisierung von Massenentlassungen und der Aufhebung des gesetzlichen Schutzes von Gewerkschaftsaktivist*innen.

kommunisten.de: Was ändert sich denn jetzt?

Pavlos Delkos: Artikel 8 des Arbeitsgesetzes schreibt jetzt vor, dass bei Streikbeschluss von Betriebsgewerkschaften mehr als 50 Prozent der eingeschriebenen Gewerkschaftsmitglieder des betreffenden Betriebes bei der Mitgliederversammlung der Betriebsgewerkschaft anwesend sind und von den anwesenden 50+1 Prozent für den Streik stimmen. Ein Beispiel: Ein Betrieb hat 100 Beschäftigte, davon haben 60 ihren Beitrag zur Gewerkschaft bezahlt. Ein Streik kann durchgeführt werden, wenn bei der Versammlung 30+1 Arbeiter*innen anwesend ist und die Hälfte davon- also eine relative Mehrheit - dafür stimmen.

In der Realität schaut es aber noch einmal anders aus: Der gewerkschaftliche Organisierungsgrad liegt im privaten Sektor in der Regel deutlich unter 20 Prozent, man kann in unserem Beispiel also davon ausgehen, dass die Zustimmung von 6 Gewerkschaftsmitgliedern ausreicht, um zum Streik aufzurufen. Ob der Streik da erfolgreich geführt werden kann, das wage ich zu bezweifeln.

kommunisten.de: Wie war es denn bisher?

Pavlos Delkos: Bisher war für einen Streikbeschluss die Anwesenheit von nur einem Drittel der eingeschriebenen Gewerkschaftsmitglieder erforderlich. Diese mussten dann mehrheitlich zustimmen. Wenn weniger als ein Drittel kamen, konnte eine zweite und noch eine weitere Versammlung einberufen werden. Beim dritten Anlauf reichte die Teilnahme von einem Fünftel der Mitglieder aus.
Um die Problematik zu verstehen, nehmen wir wieder einen Betrieb mit 100 Beschäftigten - für griechische Verhältnisse schon ein mittelgroßes Unternehmen. Gehen wir von 20 Gewerkschaftsmitgliedern aus, dann konnte der Streik im Extremfall von drei Personen beschlossen werden - oder sogar nur von zwei, wenn sich die beiden anderen enthalten haben.

Es liegt auf der Hand, dass ein Streikvotum, das auf solche Weise zustande kommt, eine Luftnummer ist. Ein so beschlossener Streik wird nicht stattfinden.

Nicht umsonst haben sich die Gewerkschaften in Deutschland selbst eine Regel vorgeben, die für eine hinreichende Akzeptanz von Streikbeschlüssen sorgen soll: In den Beschlussgremien bzw. bei der Urabstimmung muss eine Mehrheit von 75 Prozent für einen Streik stimmen - und das bei einem Organisationsgrad, der deutlich höher liegt als in Griechenland.

kommunisten.de: Trotzdem ist es ein Problem, wenn der Staat den Gewerkschaften Vorschriften macht.

Pavlos Delkos: Ja, zweifellos. Aber das zentrale Problem der griechischen Gewerkschaften ist nicht das Streikrecht, das durch den neuen Artikel 8 keineswegs eingeschränkt wird. Es ist vielmehr die fehlende Glaubwürdigkeit einer Verbandsbürokratie, die in der Vergangenheit von Kungeleien mit den jeweiligen Regierungen profitiert hat, ohne sich um die Stärkung ihrer Präsenz an der Betriebsbasis und um ihre gesellschaftliche Glaubwürdigkeit zu kümmern. Deshalb hat die Arbeitsministerin Effi Achtsioglou (SYRIZA) zurecht darauf verwiesen, dass die "unerwünschte" Gesetzesänderung einen positiven Effekt haben kann: Sie stellt die Gewerkschaften vor die Aufgabe, ihren Organisationsgrad zu verbessern und ihre tatsächliche – und nicht nur verbale – Schlagkraft zu erhöhen.

kommunisten.de: Du hast vorher gesagt, dass die Gesetzesänderung nur für Betriebsgewerkschaften gilt.

Pavlos Delkos: Ja, die Änderung betrifft nur Betriebsgewerkschaften. Nicht betroffen von der Änderung ist der Entscheidungsprozess von regionalen und nationalen oder Branchengewerkschaften. Wie bisher können die Führungen von nationalen Gewerkschaften auch zum Generalstreik aufrufen. Doch auch da muss man sehen, dass in Griechenland ein 'Generalstreik' in der Regel aus Straßendemonstration in Athen und Thessaloniki und einer mehrstündigen Arbeitsniederlegung im öffentlichen Dienst besteht, wo der Organisationsgrad sehr viel höher liegt als im Privatsektor. In den Betrieben (ob kleinen, mittleren oder großen) ist von einem Generalstreik praktisch nichts zu spüren: "Alle Räder stehen still" – das gilt bei griechischen Arbeitskämpfen in der Regel nur für den öffentlichen Verkehr, nicht aber für die Fabriken. Hier liegt die große Herausforderung für die Gewerkschaften - ihre Organisations- und Durchsetzungskraft in den Privatbetrieben zu steigern.

Die Nea Dimokratia hat in der Parlamentsdebatte den neuen Artikel 8 als "halbe Sache" kritisiert und zwei weitere "Verbesserungen" verlangt, die der IWF vergeblich gefordert hatte: Erstens müsse ein Streikbeschluss – unabhängig von der Zahl der Anwesenden - die Zustimmung von mindestens 50 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder finden. Und zweitens habe dies nicht nur für die Betriebsebene zu gelten, sondern für alle Streikentscheidungen, also auch auf Branchen- und auf nationaler Ebene.

Ich will aber noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Die Regierung hat nicht nur die viel härteren Forderungen der Troika und der Nea Dimokratia abgewehrt, sondern auch zwei Punkte mit größerer Bedeutung für die Arbeitsbeziehungen erreicht:

  1. Ab jetzt haben die Forderungen der Beschäftigen wieder Vorrang vor denen der Banken, wenn eine Firma Insolvenz anmeldet
  2. Die Troika hat das Recht der Regierung anerkannt, mit dem Ende des Programms im Sommer 2018 wieder kollektive Tarifverhandlungen und kollektive Tarifverträge sowie die Erhöhung des Mindestlohns auf nationaler Ebene oder in einer Branche zu ermöglichen. Dieses grundlegende Recht der Gewerkschaften wurde mit dem 2. Memorandum im Jahr 2012 von der Troika und der damaligen Regierungskoalition von PASOK und Nea Dimokratia mit Ministerpräsident Lucas Papademos beseitigt.

kommunisten.de: Ein weiterer umstrittener Punkt ist die Zwangsversteigerung von Immobilien. Um was geht es da?

Pavlos Delkos: Vordergründig darum, ob Zwangsversteigerungen von Immobilien in Griechenland künftig nur noch elektronisch stattfinden. Was nach einem technischen Detail klingt, ist tatsächlich ganz politisch. Hintergrund sind die Folgen eines Gesetzes aus dem Jahr 2010, mit dem ein Moratorium auf Zwangsversteigerungen festgelegt worden war, um die Erstwohnsitze einkommensschwacher Familien zu schützen.

Unter dem Schutz des Gesetzes stellten jedoch auch viele Kreditnehmer, die ihre Schulden hätten tilgen könnten, die Zahlungen ein. 'Strategic defaulters', also etwa 'absichtliche Nichtzahler'. Zehntausende von Schuldnern könnten ihre Kredite durchaus bedienen, tun dies aber nicht tun, weil sie auf eine spätere Amnestie setzen. Aus Bankkreisen verlautet, dass fast 30 Prozent der säumigen Schuldner zu dieser Kategorie gehören (bei den Unternehmen sogar 35 Prozent).

Andererseits gehört zu den Auflagen der Troika, dass die Banken ihre Bestände an 'notleidenden Krediten' (NPL) um 37 Milliarden Euro abbauen; im Oktober 2017 lag der Gesamtbestand an NPL bei 103 Milliarden Euro. Zwangsversteigerungen sind eine Methode der Banken, aber nicht die einzig mögliche, mit der die Banken ihre Bilanzen sanieren können. Bedeutsamer ist der Verkauf von NPL-Paketen zu Abschlagspreisen an Hedgefonds und andere Finanzspekulanten. Womit diese freilich ebenfalls das Recht erwerben, ihre Forderungen mittels Zwangsauktionen einzutreiben.

Absicht der Regierung war und ist, die 'erste Wohnung' (proti katoikia) vor einer Zwangsversteigerung zu schützen, die den Besitzer*innen droht, wenn sie die Bankhypotheken nicht bedienen können oder hohe Steuerschulden beim Fiskus haben. Ab dem 1.1.2018 fällt der rechtliche Schutz weg. Bislang beruht der darüber hinausgehende Schutz der Erstwohnung auf einer 'freiwilligen' Vereinbarung vom 10. Oktober 2017, die Justizminister Kotsonis den Banken abgerungen hat. Diese Vereinbarung gilt sogar für sämtliche Immobilien unter der 300.000 Euro-Schwelle, also etwa auch für Ferienhäuser. Wie lang die Banken sich aber an diese Vereinbarung gebunden fühlen ist offen.

Jetzt wurde festgelegt, dass Erstwohnsitze von einkommens- und vermögensschwachen Personen weiterhin geschützt sind, 'strategisches Nichtzahlen' aber nun nach jahrelangen Verzögerungen endlich geahndet werden soll.

kommunisten.de: Kannst Du was zur Umsetzung des 'Paralleprogramms' sagen?

Pavlos Delkos: SYRIZA will die Härten der auferlegten Kürzungsmaßnahmen mit einem staatlichen 'Parallelprogramm' zumindest für die untersten Einkommensschichten teilweise neutralisieren. Dieses 'Parallelprogramm' beinhaltet u.a. Mietzuschüsse, Zuzahlung bei Arzneien, Schulspeisung, Programme zur Bekämpfung der Kinderarmut, ein öffentliches Investitionsprogramm zur Schaffung von Arbeitsplätzen und der Orientierung auf eine alternatives Wachstumsmodell.
Ende 2017 wurden 1,4 Mrd. Euro für das 'Parallelprogramm' ausgeschüttet. Dazu gehören: 730 Millionen Euro werden als 'soziale Dividende' an die verwundbarsten Bevölkerungsschichten verteilt; junge Arbeitslose erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro; 360 Millionen Euro gingen an den öffentlichen Stromversorger DEI, der damit billige Stromtarife für einkommensschwache Familien subventionieren kann; 140.000 Grundschüler*innen erhalten ein kostenloses Mittagessen; die erst 2017 eingeführte Sozialhilfe wird auf weitere 60.000 Menschen ausgeweitet,

Finanzminister Euklid Tsakalotos sagte bei der Bekanntgabe der vorher genannten Maßnahmen: "Das war erst der Anfang." Alexis Tsipras hat versprochen, dass das Jahr 2018 das Jahr wird, in dem die Regierung noch deutlicher macht, welcher Bevölkerungsschicht man sich verpflichtet fühlt. Die Regierung plant bereits weitere Schritte für die Zeit nach dem August, wenn die enge Kontrolle durch die Troika beendet ist. Und Arbeitsministerin Efi Achtsioglou hat bereits zugesagt, sofort nach Ende des Kreditprogramms den Mindestlohn anzuheben.

All dies wird den Widerstand der neoliberalen Hardliner sowohl in Griechenland wie auch bei der EU und dem IWF herausfordern. So lange die Linke in Europa nicht stärker wird, werden auch in Griechenland die Zeiten nicht leichter.


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in Frankfurt am Main

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Nicole Mayer-Ahuja, Professorin für Soziologie, Uni Göttingen
Frank Deppe, emer. Professor für Politikwissenschaft, Marburg

Zu diesem Ratschlag laden ein:
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Anmeldung aufgrund begrenzter Raumkapazität bis spätestens 13.04.24 erforderlich unter:
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Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
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Unter diesen Umständen sind Hunderttausende von Vertriebenen in UNRWA-Schulen untergebracht. Tausende unserer humanitären Helfer sind vor Ort, um Hilfe zu leisten, aber Nahrungsmittel, Wasser und andere lebenswichtige Güter werden bald aufgebraucht sein.
Das UNRWA fordert den sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern für bedürftige Palästina-Flüchtlinge.
Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

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