Internationales

28.02.2016: Die zwölfte Verhandlungsrunde zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) wird verlängert. 2016 sollen die TTIP-Verhandlungen beendet werden. Zentraler Punkt dieser Runde sind die Schiedsgerichte für den Investitionsschutz. Dass die Staaten bei diesen Investor-Staat-Schiedsverfahren nichts zu gewinnen haben, zeigt der jüngste "Sieg" Australiens gegen den Tabakkonzerns Philip Morris. Ein Pyrrhus-Sieg.

 
"Wir wollen weiter an unserem Ziel festhalten, 2016 mit TTIP durch zu sein", sagten der EU-Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero und der Leiter des US-Verhandlungsteams Dan Mullaney. Deshalb werde diese Verhandlungsrunde um zwei Wochen verlängert, gaben sie am Freitagnachmittag auf der als Abschluss geplanten Pressekonferenz in Brüssel bekannt.

Bei dieser Runde ist erstmals das Thema Schiedsgerichte auf die Tagesordnung gekommen. Die EU-Seite stellte dabei ihren Vorschlag von öffentlichen Schiedsgerichten anstelle der privaten Schiedsstellen vor. Angesichts der massiven Proteste gegen TTIP hatte sich EU-Handelskommissarin Malmström gezwungen gesehen, ein transparenteres System für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Multis und Staaten vorzuschlagen. Es soll in seiner Funktionsweise deutlich mehr traditionellen Gerichten entsprechen. Streitfälle sollen demnach künftig in öffentlichen Anhörungen vor einem neuen Investitionsgerichtshof verhandelt werden. (siehe auch TTIP: Tricksen und Täuschen) Die US-Handelskammer hatte umgehend den Vorschlag zurückgewiesen. Auch der Deutsche Richterbund lehnt die von der Europäischen Kommission mit TTIP vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts ab - wenn auch aus anderen Gründen.

Australien gewinnt gegen Philip Morris. Und zahlt doch drauf.

Dass Regierungen mit diesen Investitionsschutzabkommen und den zugehörigen Schiedsgerichten, ob privat oder öffentlich, nichts gewinnen können, hat sich jetzt wieder gezeigt. Zwar hat die Internationale Schiedsstelle der Weltbank die Klage des Tabak-Multi Philip Morris gegen Australien zurückgewiesen, aber ein wirklicher Sieg ist es dennoch nicht.

Hintergrund: Verbot der Zigarettenwerbung

Die Weltgesundheitsorganisation WHO will mit Schockfotos und Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln die Attraktivität des Rauchens eindämmen. Zudem sollen die Zigarettenschachteln künftig standardisiert und ohne Markenlogos sein. In der Europäischen Union tritt die Tabakrichtlinie zur Umsetzung der WHO-Empfehlung erst 2017 in Kraft. Im Unterschied dazu, hat Australien diese gesundheitspolitische Maßnahme bereits 2012 umgesetzt.

Daraufhin startete die Tabakindustrie eine großangelegte Medienkampagne und setzte ihre Lobby in Bewegung. Zudem klagte sie vor australischen Gerichten gegen die Regierungsentscheidung. Erfolglos.

Aber der Tabakriese Philip Morris gab nicht auf und erhob Klage gegen Australien – wie zuvor schon gegen Uruguay - vor der privaten Schiedsstelle der Weltbank (ICSID) auf Schadenersatz in Milliardenhöhe. Philip Morris sieht in dem Anti-Tabak-Gesetz eine unzulässige Enteignung, da die "Marke" den größten Vermögenswert der Firma darstelle.

Das Problem für Philip Morris: Australien hat kein bilaterales Investitionsschutzabkommen mit den USA, dem Hauptsitz des Tabakkonzerns.

Der Ausweg: Ein bilaterales Investitionsschutzabkommen zwischen Australien und Hongkong. Flugs übertrug Philip Morris die Eigentumsrechte an der australischen Tochtergesellschaft von den USA an die Niederlassung in Hongkong, und begründete dies mit steuerlichen und unternehmensstrategischen Vorteilen.

Und dies war letztendlich auch der Grund für die Entscheidung der Schiedsstelle gegen Philip Morris. Die konzerninterne Umstrukturierung hätte rechtsmissbräuchlich nur dem Ziel gedient, eine Klagemöglichkeit gegen Australien zu erhalten.

Ein Pyrrhus-Sieg

Australien hat diese Klage von Philip Morris abgeschmettert, aber nur aus formalrechtlichen Gründen. In der Sache ist nichts gewonnen, denn über die Rechtmäßigkeit des Gesundheitsschutzes wurde gar nicht entschieden. Und so können die Tabakkonzerne ihre Attacken auf die Anti-Rauchergesetzgebung weiterführen, um die Einführung in der EU im Jahr 2017 doch noch auszuhebeln. Nach wie vor hängt die Gefahr hoher Entschädigungszahlungen wie ein Damoklesschwert über den Staaten. Neuseeland hatte bereits bei der Klageeinreichung durch Philip Morris gegen den Nachbarn Australien einen Rückzieher gemacht und Gesetze und Regulierungen entgegen ursprünglichen Planung gestoppt.

Zudem hat das Verfahren vor dem ICSID den australischen Steuerzahlern einiges Geld gekostet. Neben den Schiedsrichtern müssen auch die spezialisierten Anwaltskanzleien bezahlt werden. Nach Presseberichten sollen Australien dafür Kosten in Höhe von 50 Mio. australische Dollar (ca. 33 Mio. Euro) entstanden sein.

Dieses Verfahren ist geradezu eine Musterbeispiel, dass Staaten mit Investitionsschutzabkommen und Schiedsverfahren nichts zu gewinnen haben, sondern im besten Fall gesetzliche Maßnahmen im Interesse der Allgemeinheit verteidigen können – und dafür viel Geld aufwenden müssen.

Australien: Schluss mit Schiedsverfahren

Australien hat zumindest die Lehren aus dieser Investitionsschutzklage gezogen und eine Ausnahmeklausel von Investitionsschutz sowie Schiedsverfahren (ISDS) im jüngst ausverhandelten Freihandelsabkommen "Transpazifische Partnerschaft“ (TPP) durchgesetzt.

Im Unterschied dazu hält die EU unbeirrt an Investitionsschutz und Schiedsverfahren bei CETA und TTIP fest, mit dem eine Paralleljustiz aufgebaut wird, die es multinationalen Konzernen ermöglicht, gegen Gesetze, Regulierungen etc. vorzugehen, die für sie wirtschaftlich nachteilig sind.

Daran würde auch eine Reform des Schiedsverfahrens und die Einrichtung eines Internationalen Investitionsgerichts nichts ändern.

txt: lm


 

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