Europa

eu fahnen-cedric pulsney 30018.10.2016: Wie sich bereits gestern andeutete, haben die EU-HandelsministerInnen bei ihrer heutigen Sitzung ihre Entscheidung zu CETA vertagt. Mit Belgien, Rumänien und Bulgarien verweigerten heute gleich drei EU-Staaten ihre Zustimmung. Auch aus anderen EU-Staaten gab es noch Bedenken. Die eigentlich für den 27. Oktober geplante Unterzeichnung beim EU-Kanada-Gipfel steht auf der Kippe.

 

Bei der heutigen Tagung der EU-Handelsminister stand CETA auf der Tagesordnung. Beabsichtigt war, dass die Handelsminister grünes Licht geben. Doch bereits gestern zeichnete sich ab, dass es wahrscheinlich zu keiner Einigung kommen wird. Der belgische Premierminister Charles Michel hatte erklärt, "Belgien kann ohne Zustimmung der Region Wallonien CETA nicht rechtmäßig unterzeichnen". Vorausgegangen war am Mittwoch, 12. Oktober, die Ablehnung von CETA durch das Regionalparlament von Brüssel. Am Freitag, 14. Oktober, stimmte auch das Parlament der Region Wallonien gegen CETA.

In Belgien muss die Zustimmung der Parlamente der drei Regionen (Wallonien, Flandern, Brüssel)  und der deutschen und der französischen Gemeinschaft erreicht werden. Ansonsten muss sich der belgische Vertreter entsprechend der belgischen Verfassung im Europäischen Rat der Stimme enthalten. Das würde zwar CETA nicht stoppen, denn dafür wäre eine Gegenstimme erforderlich. Aber die EU und die belgische Regierung würden das Risiko eingehen, dass das wallonische Parlament schon einen Tag nach der Zustimmung durch das Europaparlament CETA niederstimmen würde.

Zudem sperren sich auch noch Rumänien und Rumänien. Im Gegenzug für ihre Zustimmung zu CETA wollen sie erreichen, dass ihr Bürger wie alle anderen EU-Bürger möglichst bald ohne Visum nach Kanada reisen können.

Die EU-Kommission strebt trotzdem an, dass bis zum EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober alle EU-Staaten dem Abkommen zustimmen. Es sei noch Zeit für eine Einigung, bevor der kanadische Premier Justin Trudeau kommende Woche zur Unterzeichnung des Abkommens in Brüssel erwartet werde, meinte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström gegenüber der Presse. Gelinge es nicht, alle Mitgliedstaaten auf Linie zu bringen, dann werde sie den EU-Kanada-Gipfel abblasen, erklärte sie heute auf einer Pressekonferenz.

Erpressungsmaschinerie

Jetzt wird massiver Druck auf die Abgeordneten Walloniens aufgebaut. BusinessEurope, der europäische Dachverband der Unternehmer und größte und einflussreichste Lobbyorganisation in Brüssel, hat sich am vergangenen Freitag mit einem Brief direkt an die Parlamentarier gewandt und sie aufgefordert, CETA zuzustimmen. Ein Scheitern von CETA hätte weitreichende negative Folgen für Belgien, Arbeitsplätze und die internationale Rolle Europas. Auch die kanadische Regierung und Vertreter der EU-Kommission drängen die Abgeordneten und die belgische Regierung zu einem Ja. Der frühere EU-Handelskommissar Karel De Gucht forderte die Regierung auf, CETA zuzustimmen und dann die Entscheidung des Verfassungsgerichts abzuwarten. Dies könnte dann Jahre dauern.

Die Sorge ist, dass sich andere Regierungen ermutigt fühlen könnten, ebenfalls ihre Zustimmung zu CETA zu verweigern.

SPÖ: Ja, aber!

In Österreich hat zwar das Präsidium der Regierungspartei SPÖ dafür gestimmt, CETA nicht zu blockieren, aber der Beschluss sei "keineswegs einstimmig" erfolgt, meldete der Österreichische Rundfunk. Die Parteiführung steht unter dem Druck der Mitglieder, die in einer SPÖ-Mitgliederbefragung das Abkommen im September mit 88 Prozent Mehrheit klar ablehnten. Auch die Gewerkschaften bleiben bei ihrer Ablehnung von CETA. Ceta sei "nicht zustimmungsreif", sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar. 

Bundeskanzler und SPÖ-Chef Christian Kern erklärte nach dem Beschluss: "Das bedeutet, dass wir das Zustandekommen nicht behindern werden, aber wir erwarten uns noch weitere Klärungen.“ Die Verhandlung über die Details des Abkommens "geht in die Verlängerung“, so Kern. Offene Fragen, insbesondere zum umstrittenen Kapitel Investitionsschutz, müssten geklärt werden, "bevor eine Ratifizierung im Parlament möglich ist“.

Dem Willen der SPÖ nach soll die EU vor der vorläufigen Anwendung des Abkommens klarstellen, dass durch CETA künftig nicht weitere Normen zwangsweise eingeführt werden können. Erweiterungen in diesem Sinne dürften nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Der "gemischte Ausschuss" dürfe das Abkommen nur dann ändern oder erweitern, wenn er dafür die Rückendeckung demokratisch legitimierter Gremien bekommt. Bei Investitionsschutzstreitigkeiten dürften Konzerne nur tatsächlich erlittene Verluste einklagen können. Damit, so Kern, solle verhindert werden, dass internationale Großkonzerne Regierungen mit milliardenschweren Klagen unter Druck setzen. Bei den Investitionsgerichten gebe es zudem noch offene Fragen – etwa, wie die Unabhängigkeit der Richter gewährleistet und wie die Höhe von Schadenersatzforderungen tatsächlich berechnet wird. Ausgeschlossen müsse werden, dass Briefkastenfirmen – etwa von US-Unternehmen in Kanada – in den Genuss der Vorzüge des Abkommens kommen. Außerdem müsse es möglich sein, Privatisierungen auch rückgängig zu machen.

Ob Brüssel und Ottawa auf die letzten beiden Forderungen eingehen werden, ist fraglich. Kanada hat angeblich eine Zusatzerklärung angeboten, die lediglich auf das Vorsorgeprinzip eingeht und bestätigt, dass Produkte auch dann verboten werden dürfen, wenn eine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt noch nicht unwiderlegbar bewiesen ist.

Österreich wird CETA also vorerst nicht blockieren, doch die Debatte darüber ist noch nicht vorbei. Die Forderungen der österreichischen Sozialdemokraten ähneln dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts.

Bundesverfassungsgericht: "Kopfnüsse für Gabriel" und Erfolg für die Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 13. Oktober zwar mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, aber die Zustimmung der Bundesregierung zu CETA an Auflagen geknüpft.

Die Bundesregierung muss sicherstellen,

  • dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,
  • dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und
  • dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskommt. "Dieses Verständnis hat sie in völkerrechtlich erheblicher Weise zu erklären und ihren Vertragspartnern zu notifizieren", verlangt das höchste Gericht.

Zudem muss die Bundesregierung nicht nur

  • Regelungen zum Investitionsschutz, einschließlich Gerichtssystem (Kapitel 8 und 13 CETA)
  • Regelungen zu Portfolioinvestitionen (Kapitel 8 und 13 CETA)
  • Regelungen zum Internationalen Seeverkehr (Kapitel 14 CETA)
  • Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Kapitel 11 CETA)
  • Regelungen zum Arbeitsschutz (Kapitel 23 CETA).

von der vorläufigen Anwendung ausnehmen, sondern auch den Kulturbereich. Diesen wollte die Bundesregierung von der vorläufigen Anwendung nicht ausnehmen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass alle Bereiche im CETA-Vertrag, die die Kultur betreffen von der vorläufigen Anwendung strikt ausgenommen werden. Sollte sie das nicht sicherstellen können, ist eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung ausgeschlossen.“

Für Sven Giegold, Europaabgeordneter der Grünen, hat "Gabriel hat ein paar Kopfnüsse aus Karlsruhe bekommen". Ein Problem für Gabriel dürfte die Auflage des Bundesverfassungsgerichts werden, dass Deutschland die vorläufige Anwendung von CETA auch alleine aufheben kann. "Eine solche Rückholbarkeit hat es wohl noch nie gegeben - ich bin gespannt, wie das nun umgesetzt wird", sagt Giegold.

Auch Dániel Fehér von STOP TTIP – Europäische Initiative gegen TTIP und CETA ist der Meinung, dass das deutsche Verfassungsgericht – im Unterschied zur Kommission oder der deutschen Regierung - die Kritik am demokratischen Defizit von CETA sehr ernst genommen und wichtige Kriterien festgelegt hat, um die Rechte der Parlamente zu sichern. "Diese Entscheidung ist kein Triumph für Sigmar Gabriel und Cecilia Malmström, sondern für die europäischen Bürger und die europaweite Bewegung, die gegen den Angriff auf die Demokratie durch Handelsverträge wie CETA und TTIP kämpft", erklärte Fehér. (German Court on CETA: Important success for our democratic rights!)

 Juristen: Investorenprivilegien in TTIP und CETA bedrohen den Rechtsstaat

TTIP-Stellungnahme-Juristen101 Jura-Professoren aus 24 europäischen Ländern haben sich in einer gemeinsame Stellungnahme deutlich gegen den Investorenschutz und die bei TTIP und CETA vorgesehenen Schiedsgerichte ausgesprochen.
"Das System des Investitionsschutzes in TTIP und CETA stellt eine unnötige und gefährliche Bedrohung der Demokratie und der öffentlichen Interessen dar", erklärte Professor Nico Krisch vom Hochschulinstitut für internationale Studien in Genf bei der Vorstellung der Erklärung.

Die Juristen prangern an: "Ausländische Investoren erhalten diese Sonderrechte, ohne dass sie im Gegenzug den verbindlichen und einklagbaren Verantwortungen unterworfen sind, die durch den Staat oder die von den Investitionen betroffenen Personen geltend gemacht werden können."

Abschließend heißt es: "Wir fordern mit Nachdruck, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, auf denen unsere Mitgliedsstaaten und die Europäische Union beruhen, nicht dadurch zu schwächen und auszuhöhlen, dass ausländischen Investoren ein unnötiges, systemisch voreingenommenes und strukturell abträgliches paralleles Rechts- und Justizsystem im Rahmen von TTIP oder CETA zur Verfügung gestellt wird", heißt es in dem Text. (Juristische Stellungnahme über Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen im Rahmen von TTIP und CETA)

Bayerisches Volksbegehren mit 85.146 Unterschriften eingereicht

Am 14. Oktober wurden dem bayerischen Innenministerium 85.000 Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens gegen CETA übergeben. Nur 25.000 wären nötig gewesen.

TTIP-Volksbegehren-Bayern 1Die Unterschriften wurden in 96 Kartons mit den Wappen der bayerischen Landkreise zu einer Wand aufgetürmt und anschließend mit einer Menschenkette in das Ministerium getragen, um die gemeinsame Anstrengung von den vielen Bürgerinnen und Bürgern zu symbolisieren, die das Volksbegehren und die Bewegung für einen gerechten Welthandel tragen.

Ziel des Volksbegehren ist es, die Vertreter der Bayerischen Staatsregierung dazu zu verpflichten, im deutschen Bundesrat gegen das endgültige Inkrafttreten von CETA zu stimmen. Das Innenministerium hat nun sechs Wochen Zeit, die Zulässigkeit des Volksbegehrens zu prüfen. Entscheidet es sich dagegen, wollen die Initiatoren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klagen.

Fazit: CETA ist noch lange nicht durch!

Zwei Wochen vor der geplanten Unterzeichnung ist noch nicht in allen Mitgliedsstaaten klar, ob sie CETA unterschreiben werden und ob sie die vorläufige Anwendung akzeptieren. Gleichzeitig reagiert die kanadische Regierung zunehmend genervt auf das Thema. Das hatte sich die EU-Kommission bestimmt anders vorgestellt. Und der schwierige Prozess, das Abkommen in 37 Parlamenten zu ratifizieren, beginnt danach erst.

"CETA geht es nicht gut und ob das Abkommen am 27. Oktober unterzeichnet wird, ist keineswegs sicher. Das liegt nicht zuletzt an unserem beharrlichen Widerstand. Wir werden den Druck weiter hoch halten, bis CETA und TTIP Geschichte sind!", verlautet das Umweltinstitut München.

fotos: cedric pulsney, Umweltinstitut München


 

siehe auch

Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

UNRWA Gazakrieg Essenausgabe

UNRWA Nothilfeaufruf für Gaza
Vereint in Menschlichkeit, vereint in Aktion

Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
Zivilisten sterben, während die Welt zusieht. Die Luftangriffe gehen weiter. Familien werden massenweise vertrieben. Lebensrettende Hilfsgüter gehen zur Neige. Der Zugang für humanitäre Hilfe wird nach wie vor verweigert.
Unter diesen Umständen sind Hunderttausende von Vertriebenen in UNRWA-Schulen untergebracht. Tausende unserer humanitären Helfer sind vor Ort, um Hilfe zu leisten, aber Nahrungsmittel, Wasser und andere lebenswichtige Güter werden bald aufgebraucht sein.
Das UNRWA fordert den sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern für bedürftige Palästina-Flüchtlinge.
Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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