Deutschland

HartzIV BuergergeldAus Hartz IV soll ein "Bürgergeld" werden - aber im Grunde soll vieles beim Alten bleiben.  

20.01.2022: Über 16 Prozent der Menschen in Deutschland leben in Armut. Dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht, ist auch ein Ergebnis des Hartz-IV-Systems. Die Sozialverbände befürchten, dass auch durch das Bürgergeld vieles beim Alten bleiben wird.

 

 

Nach dem aktuellen Preisbericht der FAZ (15.1.22) sind die Verbraucherpreise im Dezember um 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei einem genaueren Blick darauf, was alles teurer geworden ist, zeigt sich, dass nicht nur die Energiepreise mit über 18 Prozent in die Höhe geschnellt sind, sondern dass auch die Preise für Nahrungsmittel um satte 6 Prozent zugelegt haben.

Vor diesem Hintergrund wirkt die noch von der alten Bundesregierung (der Groko) beschlossene Anhebung des Hartz IV-Regelsatzes seit Januar 2022 von sage und schreibe drei Euro mehr als die bisherigen 449 Euro im Monat als Hohn. Eine Anhebung von 0,7 Prozent angesichts rasant steigender Preise für Artikel des täglichen Bedarfs bedeutet für die Betroffenen einen schlechten Start ins neue Jahr. Ganz zu schweigen davon, dass die Regelsätze ohnehin viel zu niedrig sind und nicht für das Nötigste reichen, kommen während der Pandemie zusätzliche Ausgaben z.B. für FFP2-Masken, Hygieneartikel oder Schnelltests hinzu.

Sozialpolitisch ein schlechter Start für die Ampel-Koalition. Eine Fußnote in diesem Zusammenhang: Der Armutsforscher Christoph Butterwegge hat sich die Mühe gemacht und den Koalitionsvertrag nach Schlüsselbegriffen durchgezählt: Danach kommt das Modewort "Digitalisierung/digital" 226mal vor, wohingegen der Begriff "Armut" nur 15mal und der Terminus "Reichtum" nur einmal (Ankündigung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts) auftaucht. Butterwegge schlussfolgert: "Eher spiegelt die Ampel die Spaltung der Gesellschaft wider, als glaubwürdig für Integration, Gemeinschaftlichkeit und Solidarität zu stehen." (junge welt 30.11.2021).

Hartz IV bekommt einen neuen Namen und wird künftig "Bürgergeld" genannt

"Wir wollen jeder und jedem eine möglichst sichere Beschäftigungsbiografie ermöglichen und die Beschäftigungsfähigkeit durch Qualifizierung und gesunde Arbeit erhalten. Jede Arbeit verdient Respekt und Anerkennung. Wir erhöhen den Mindestlohn und schaffen ein modernes Arbeitsrecht, das Sicherheit und fair ausgehandelte Flexibilität ermöglicht. Wir setzen uns für einen Sozialstaat ein, der die Bürgerinnen und Bürger absichert, aber auch dabei unterstützt, neue Chancen im Leben zu ergreifen. Wir erneuern mit dem Bürgergeld das System der Grundsicherung." So die Ankündigungen im rot-gelb-grünen Koalitionsvertrag (S. 65/66).

"Der Regelsatz ist und bleibt die zentrale Stellgröße im Kampf gegen Armut und für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft" betonte der "Paritätische" zu Jahresbeginn deshalb noch einmal nachdrücklich mit Blick auf das "Bürgergeld". Die Sozialverbände befürchten, dass auch durch das Bürgergeld vieles beim Alten bleiben wird.

Im Einzelnen sehen die Pläne der Ampel- Koalition nach Informationen der Sozialverbände u.a. folgende Änderungen für Hartz-IV-Bezieher*innen vor [1]: Verbesserungen soll es für Beschäftigte geben, die ihre Arbeit verlieren: Für die ersten zwei Jahre erfolgt keine Anrechnung des Vermögens; zudem soll das Schonvermögen erhöht werden.

Eingliederung in Arbeit

  • Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch eine Teilhabevereinbarung. Diese soll in "verständlicher Sprache" formuliert werden; in ihr sollen Stärken und Entwicklungsbedarfe durch ein Kompetenzfeststellungsverfahren ermittelt werden.
  • Es soll eine sechsmonatige Vertrauenszeit geben; für Konfliktfälle wird ein unabhängiger Schlichtungsmechanismus geschaffen.
  • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und Stärkung von Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung.
  • Zahlung eines "Weiterbildungs-Bonusses". "Erfolgversprechende" Berufsausbildungen werden in ihrer gesamten Dauer gefördert; zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 EUR als Aufschlag auf den Regelsatz.

Kindergrundsicherung

  • Einführung einer Kindergrundsicherung, in der die bisherigen Leistungen Kindergeld, SGB II/XII-Leistungen und Kinderzuschlag aufgehen sollen.
  • Diese besteht aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. In voller Höhe sichert die Kindergrundsicherung ein neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum. Die Leistung wird automatisch berechnet und kommt ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern an.
  • Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung soll von Armut betroffenen Kindern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII haben, mit einem Sofortzuschlag geholfen werden.
  • Der elternunabhängige Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung soll künftig auch direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium ausgezahlt werden. Das BAföG soll reformiert und dabei elternunabhängiger gemacht werden.

Zum Sanktionsrecht

  • Für Sanktionen soll es ein einjähriges Moratorium geben; das war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 eigentlich schon jetzt zwingend. Bis spätestens Ende 2022 sollen die Mitwirkungspflichten/Sanktionen neu geordnet werden.
  • Abschaffung der Sanktions-Sonderregelungen für Unter-25-Jährige.

Was Hartz IV angerichtet hat

Wer jetzt – wie SPD und Grüne - wohlfeil über das "Bürgergeld" reden, sollte über die Errichtung des "Hartz-IV-Regimes" nicht schweigen. Es ist jetzt 20 Jahre her, dass die damalige rot-grüne Bundesregierung im Februar 2002 die sog. Hartz-Kommission in Gang setzte. In der Presseerklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 22.02.2002 hieß es seinerzeit:"Die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung orientiert sich am Grundsatz Fördern und Fordern. Dies erfordert ein intensives Eingehen auf die individuellen Potenziale und Probleme der Arbeitssuchenden und die konkreten Bedürfnisse der Unternehmen. Die gegenwärtige Krise ist nun eine Chance zur grundlegenden Veränderung von starren Behördenstrukturen und institutionell bedingten Fehlsteuerungen. Die Bundesregierung nimmt deshalb noch in dieser Legislaturperiode den strukturellen Umbau der Bundesanstalt für Arbeit in Angriff in Richtung eines modernen kundenorientierten Unternehmensmanagements mit hoher Leistungsfähigkeit."
Zentrale Bausteine dieser "Reform" waren das Ende des Arbeitslosengeldes nach einem Jahr und die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.

Insgesamt haben seit Anfang 2005 (dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetzgebunng) etwa 20 Millionen Personen zumindest eine Zeit lang die Grundsicherungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit bezogen.

Das Ergebnis: Durch Hartz IV hat sich die finanzielle Situation von Millionen Langzeit- bzw. Dauererwerbslosen und ihren Familien spürbar verschlechtert. Insbesondere durch das Abdrängen der Langzeiterwerbslosen, die vorher Arbeitslosenhilfe erhalten hatten, in den Sozialhilfebereich mit seinen für alle gleich niedrigen Transferleistungen trug Hartz IV dazu bei, dass sich die Kinderarmut fast verdoppelte.

Mit der Gesetzgebung wurde nicht bloß enormer Druck auf Langzeiterwerbslose sondern auch auf das Lohnniveau ausgeübt. Reallohnverluste, vor allem im unteren Einkommensbereich, waren die Folge. Aufgrund der verschärften Zumutbarkeitsregeln und der massiven Sanktionsdrohungen führt Hartz IV dem Niedriglohnsektor ständig neuen Nachschub zu. Unter dem Damoklesschwert von Hartz IV sind Belegschaften, Betriebsräte und Gewerkschaften außerdem eher bereit, schlechte Arbeitsbedingungen und/oder niedrigere Löhne zu akzeptieren.

Andererseits bieten die Grundsicherungsleistungen für Unternehmer*innen die Möglichkeit, Hartz IV gewinnsteigernd als Kombilohnmodell zu nutzen; bildet doch das an sogenannte Erwerbsaufstocker*innen gezahlte Arbeitslosengeld II eine indirekte Subvention. Dazu stellt eine Mitte Dezember 2021 vorgelegte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fest: Jeder fünfte Sozialleistungsbezieher in Deutschland geht einer Erwerbsarbeit nach, deren Erträge aber so gering sind, dass sich davon nicht leben lässt. Insgesamt belief sich die Zahl der sogenannten Aufstocker*innen im Jahr 2021 auf rund 860.000 Menschen, was 22 Prozent aller Anspruchsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II entspricht. Dazu zählen insbesondere Alleinstehende mit Kindern, die Mehrzahl davon Frauen; jede sechste Alleinerziehende ist trotz Arbeitstätigkeit auf ergänzende staatliche Hilfen angewiesen. Dabei übt von allen Aufstocker*innen fast die Hälfte, nämlich 46 Prozent, eine geringfügige Beschäftigung aus und über drei Viertel erhalten einen Niedriglohn. Hiervon besonders betroffen sind wiederum vor allem Frauen in prekären Minijobs. In den aktuellen Corona-Zeiten mussten viele diesen Job - etwa im Gastgewerbe- und infolge der neuen Herausforderungen bei der Betreuung von Kindern während zweier Shutdowns aufgeben und komplett in den SGB-II-Bezug wechseln. [2]

Über 16 Prozent der Menschen in Deutschland leben in Armut

euro coin sandeep thukralDie wachsende soziale Ungleichheit ist ein Kardinalproblem unserer Gesellschaft. Dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht ist auch ein Ergebnis des Hartz-IV-Systems. Im Jahr 2020 hat die Armut in Deutschland einen neuen Höchstwert erreicht: Über 16 Prozent der Menschen leben mittlerweile in Armut. 13,4 Millionen Menschen hatten weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung und gelten daher als arm. Das geht aus dem im Dezember 2021 veröffentlichten Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands hervor. [3]
Nach Beginn der Corona-Pandemie dauerte es ein Jahr lang, bis Beziehende von Hartz IV und Altersgrundsicherung "wenigstens einen einmaligen kleinlichen Betrag von 150 Euro ausgezahlt bekamen", wird in dem Bericht als ein weiteres Beispiel für die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber den Ärmsten benannt. Erschwerend kam hinzu, dass viele Unterstützungsangebote erst einmal wegfielen, etwa Sozialkaufhäuser, Tafeln oder Schulessen. Obendrauf kamen noch die größeren psychischen Belastungen in beengten Wohnverhältnissen oder auch durch unzureichende Ausstattung für das Homeschooling.
Wie in den Jahren zuvor sind manche Gruppen überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen. So lebten 2020 gut 40 Prozent aller Alleinerziehenden in Armut. Auch kinderreiche Familien, Erwerbslose, Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen sowie Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und Rentner waren überdurchschnittlich oft arm.

Die Ampel muss unverzüglich handeln und Menschen mit geringen Einkommen unterstützen

Bis die angekündigten Veränderungen für Hartz-IV-Bezieher*innen in die Tat umgesetzt werden, wird noch Zeit vergehen. Die Realität sieht so aus, dass – wie eingangs erwähnt – einer drei Euro-Erhöhung des Regelsatzes eine massive Preissteigerung gegenüber steht.

DIE LINKE Mindestlohn 13EuroIn dieser Situation fordert die Partei DIE LINKE eine 200 Euro-Soforthilfe. "Diese wäre für Menschen mit geringen Einkommen eine echte Hilfe und zugleich ein Signal, dass die Politik ihre Situation ernst nimmt. Die 200 Euro sollten alle 13 Millionen Menschen erhalten, die in Deutschland weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beziehen, also offiziell als arm gelten. Die Soforthilfe wäre eine schnelle Entlastung für die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Dem müssen weitere Schritte folgen. Es braucht ein Wintermoratorium für Stromsperren, die deutliche Anhebung von Hartz IV sowie die Erstattung der tatsächlichen Energiekosten für Menschen, die die Grundsicherung beziehen." [4]

Darüber hinaus hat die Linksfraktion im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung (was für ein bürokratisches Wortungeheuer!) aufzuheben und noch vor einer baldmöglichst vorzunehmenden armutsfesten Neuausrichtung der sozialen Grundsicherungssysteme (dem "Bürgergeld") einen Gesetzentwurf vorzulegen, der regelt, dass 1. die Regelbedarfe zum 1.1.2022 mit einer der aktuellen Preisentwicklung entsprechenden Veränderungsrate, also in Höhe von mindestens 5 Prozent fortgeschrieben werden und 2. künftig sichergestellt wird, dass die Fortschreibung mindestens die Entwicklung der Preise der regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten voll ausgleicht.

txt: Günther Stamer


Anmerkungen

[1] Tacheles e.V., Geplante Änderungen in der Existenzsicherung laut Koalitionsvertrag 2021:
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/geplante-aenderungen-in-der-existenzsicherung-laut-koalitionsvertrag-2021.html

[2] IAB, Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Arbeitslose.
https://www.iab-forum.de/massnahmen-der-aktiven-arbeitsmarktpolitik-fuer-arbeitslose-in-der-grundsicherung-erhoehen-die-beschaeftigungsquote-langfristig-und-unabhaengig-von-der-staatsangehoerigkeit/

[3] Armut in der Pandemie. Der Paritätische Armutsbericht 2021.
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Armutsbericht/doc/broschuere_armutsbericht-2021_web.pdf

[4] Presseerklärung DIE LINKE, 6.1.22: Preissteigerung mit 200 Euro Soforthilfe begegnen
https://www.die-linke.de/start/presse/detail/preissteigerung-mit-200-euro-soforthilfe-begegnen/

Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

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Vereint in Menschlichkeit, vereint in Aktion

Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
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Das UNRWA fordert den sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern für bedürftige Palästina-Flüchtlinge.
Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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