Deutschland

Sahra Wagenknecht 2018 11 2728.11.2018: Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht unterliegt in Abstimmung zu UN-Migrationspakt ++ Linksfraktion stimmt UN-Migrationspakt zu und fordert weitergehende Schritte ++  Dokumentiert: Antrag der Abgeordneten Gökay Akbulut u.a. ++ Nachtrag: Abstimmung im Bundestag
Anhang: Text "Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration"
update Anhang: Antrag der Linksfraktion zur Bundestagsdebatte am 29.11.

 

Der UNO-Migrationspakt für "sichere, geordnete und regulierte Migration" (GCM) soll am 10. und 11. Dezember bei einer Konferenz im marokkanischen Marrakesch offiziell angenommen werden. Die nationalistische Rechte führt weltweit eine Kampagne, um die Annahme des Migrationspakts zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, verbreiten sie Lügen und Falschbehauptungen.

In Deutschland hat die AfD das Thema auf die Agenda gesetzt und warnt davor, dass die UNO mit diesem Abkommen eine Völkerwanderung aus Afrika einleiten will, zwischen 200 und 300 Millionen Afrikaner*innen soll die Einwanderung in Europa erlaubt werden. Ein breites Spektrum der extremen Rechten, von der AfD über die sogenannte Identitäre Bewegung bis zur militanten Neonaziszene führt die Kampagne gegen den UN-Migrationspakt.

Umgehend sprangen nationalistische Kräfte in der Union auf den Kampagnenzug auf, auch wenn die Bundesregierung den Pakt verteidigt, weil er ein wichtiges Instrument sei, um globale Probleme zu lösen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Freidirch Merz positionieren sich im Kampf um den CDU-Vorsitz als Kandidaten des rechten Randes und  verlangen eine Debatte bzw. Abstimmung auf dem CDU-Parteitag. In einer Fraktionssitzung der Union sprachen sich der CDU-Innenpolitiker Marian Wendt zusammen mit einigen anderen Abgeordneten "gegen die Unterzeichnung der aktuellen Fassung des Globalen Migrationspaktes" aus. Die CDU in Sachsen-Anhalt forderte auf ihrem Landespartei mit den Stimmen von Ministerpräsident Reiner Haseloff und dem neuen Landesvorsitzenden Holger Stahlknecht die Bundesregierung auf, den Vertrag nicht zu unterzeichnen.

zum Thema und zum Inhalt des Migrationspaktes
Nationalistische Rechte gegen Globalen Migrationspakt

Aber auch in der Partei DIE LINKE ist das Thema umstritten. Der seit langem währende Streit um die Ausrichtung in der Flüchtlings- und Einwanderungsfrage wurde durch die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Sahra Wagenknecht, weiter verschärft, als sie das UNO-Abkommen scharf attackierte. Zuletzt sagte sie im SPIEGEL, dass der Migrationspakt die Migration idealisieren würde, während Fluchtursachen ausgeklammert wären. Der Pakt liege vor allem "im Interesse großer Unternehmen" und das Abwerben von Fachkräften aus dem Ausland sei "eine neue Art neokolonialer Ausbeutung".


Auszug aus "Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration"

" Wir verpflichten uns, förderliche politische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen sowie Umweltbedingungen zu schaffen, unter denen die Menschen in ihren eigenen Ländern ein friedliches, produktives und nachhaltiges Leben führen und ihre persönlichen Ambitionen verwirklichen können, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Verzweiflung und sich verschlechternde Umweltbedingungen sie nicht dazu veranlassen, durch irreguläre Migration anderswo eine Existenzgrundlage zu suchen. Wir verpflichten uns ferner, für eine rasche und vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu sorgen …

Wir werden … in Programme investieren, die die Erfüllung der Ziele für nachhaltige Entwicklung durch die Staaten beschleunigen, mit dem Ziel, die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu beseitigen, die Menschen dazu bewegen, ihr Herkunftsland zu verlassen, unter anderem durch Armutsbeseitigung, Ernährungssicherung, Gesundheits- und Sanitärversorgung, Bildung, inklusives Wirtschaftswachstum, Infrastrukturentwicklung, städtische nd ländliche Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, menschenwürdige Arbeit, Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, Aufbau von Resilienz und Katastrophenvorsorge, Klimawandelabschwächung und -anpassung, Bekämpfung der sozioökonomischen Auswirkungen aller Formen der Gewalt, Nichtdiskriminierung, Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung, Zugang zur Justiz und Schutz der Menschenrechte, sowie mit dem Ziel, friedliche und inklusive Gesellschaften mit wirksamen, rechenschaftspflichtigen und transparenten Institutionen zu schaffen und zu erhalten; .. "
Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, Ziel 2, Punkt 18

        

 

Bereits vorher hatte Wagenknecht in der »Aktionsmail des Team Sahra« (4.11.2018) zustimmend auf einen Artikel von Norbert Häring verwiesen. Norbert Häring, Redakteur des Handelsblatts, kritisiert, dass die mit dem Pakt angeblich intendierte "Förderung der Arbeitsmigration" nach der Façon der Großkonzerne "sowohl den Arbeitnehmern in den Zielländern als auch den Herkunftsländern der Migranten" schaden würde. Zustimmend zitiert Wagenknecht in ihrer Mail den Schlusssatz von Härings Artikel: "Linke Parteien, die so etwas mittragen, sind dem Untergang geweiht und haben ihn verdient."

Die Kritiker*innen von Wagenknecht sehen in dieser Positionierung den erneuten Versuch, mit migrationskritischen Äußerungen Wähler am rechten Rand zu gewinnen.

 

Linksfraktion verweigert ihrer Vorsitzenden Wagenknecht die Gefolgschaft beim Nein zum UN-Migrationspakt

Bei der gestrigen Fraktionssitzung (27.11.2018) verweigerte dann die Mehrheit der Fraktion ihrer Vorsitzenden die Gefolgschaft. Nach ausgiebiger Debatte und mit einigen Ergänzungen stimmte die Fraktion dem Antrag der Abgeordneten Gökay Akbulut, Michel Brandt und Kathrin Vogler zu. (Antrag weiter unten)

In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, "in Marrakesch für die Annahme des GCM zu stimmen". Die Vereinbarungen des Global Compact for Migration (GCM) seien ein erster Schritt, "die rechtliche Situation von Migrantinnen und Migranten in allen Phasen der Migration zu verbessern". Dabei sei von "besonderer Bedeutung die Forderung nach rechtlicher Gleichstellung von Arbeitsmigrantinnen und -migranten, denen erstmals in einer internationalen Vereinbarung ausdrücklich das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und Beteiligung an Arbeitskämpfen sowie das Recht auf angemessene Bezahlung und gesunde Arbeitsbedingungen zugestanden wird."

Gleichzeitig wird die Bundesregierung in 15 Punkten aufgefordert, sich für weitergehende Maßnahmen einzusetzen - etwa eine bessere Bekämpfung von Fluchtursachen oder für eine "stärkere Verbindlichkeit des GCM, sowohl was die Rechte von Migrantinnen und Migranten angeht als auch im Hinblick auf die Zusage über vereinbarte Entwicklungshilfen".

In einem Punkt wird von der Bundesregierung verlangt, "anzuerkennen, dass Waffenexporte, unfaire Handelsabkommen und -praktiken sowie die Zerstörung ländlicher Strukturen und der Umwelt Fluchtursachen mitverursachen" und gefordert, dass "einseitige Wirtschafts-, Finanz- und Handelsmaßnahmen und -verträge, die der vollen Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den so genannten Entwicklungsländern, wie beispielsweise die subventionierten EU-Agrarexporte in diese Länder, sowie die Absenkung von Klimaschutzstandards gerade durch die EU-Staaten (z.B. CO2-Werte)" unterlassen werden".

Die Aussage des UN-Migrationspaktes, durch gezielte Programme in den Herkunftsländern "die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte (brain drain) zu vermeiden" wird konkretisiert, in dem von der Bundesregierung gefordert wird, "Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass eine Abwanderung von Menschen aus Ländern in denen ein Mangel an Arbeitskräften besteht nicht im Interesse von nationalen und wirtschaftlichen Interessen gefördert wird, sondern eine Koordinierungsstelle errichtet wird, die entsprechend Art. 22 nicht nur die Interessen der Zielländer aber auch die der Herkunftsländer berücksichtigt, sowie die Rechte der Migrantinnen und Migranten auf selbstbestimmtes Handeln". Es heißt: "Eine Auswahl von Migrantinnen und Migranten darf nicht nach nationalen wirtschaftlichen Interessen der Staaten erfolgen, sondern die Selbstbestimmtheit der Menschen sollte im Mittelpunkt stehen."

In Bezug auf das Sterben im Mittelmeer und in der Sahara wird die Bundesregierung aufgefordert, dass sie "sich auf EU-Ebene für eine zivile, nichtmilitärische, staatlich finanzierte Seenotrettungsmission einsetzt mit einem klaren Mandat zur Rettung von Menschen in Seenot, um das Sterben zehntausender Schutzsuchender an den Außengrenzen der EU endlich zu beenden" und dass "der Kriminalisierung, Diffamierung und Behinderung der zivilen Seenotrettungsorganisationen und der freiwilligen Helferinnen und Helfer klar entgegengetreten wird".

Für eine linke Partei durchaus erwartbare und eigentlich selbstverständliche Forderungen. Trotzdem haben bei der Abstimmung über diesen Passus Sahra Wagenknecht und zehn andere dagegen gestimmt, drei enthielten sich. Beim Gesamtantrag haben sich 12 Abgeordnete enthalten, darunter die Fraktionsvorsitzende. Alle anderen haben zugestimmt, auch der Ko-Vorsitzende der Fraktion Dietmar Bartsch.

"Den Migrationspakt abzulehnen wäre einfach irre gewesen," heißt es aus der Fraktion, wir würden in einer Linie mit Donald Trump und Viktor Orbán stehen.

"Aus linker Perspektive gäbe es so manches an diesem Dokument zu kritisieren. Aber weder das gesamte Dokument noch seine Unterzeichnung eignet sich für eine Negativkampagne von links. Es bleibt ein Schritt auf dem Weg zur Anerkennung von Menschenrechten auch für die 250 Millionen Menschen, die sich bereits heute freiwillig oder gezwungen aus ihrem Herkunftsland wegbegeben haben. Es gibt keinen vernünftigen Grund zu glauben, dass das Vorenthalten von Grundrechten sie davon abgehalten hätte. Und es gibt keinen empirischen Beleg dafür, dass Migrantinnen und Migranten die Bedingungen für Einheimische auf dem Arbeitsmarkt deutlich verschlechtern würden, so ein Studienüberblick des OXI Blog [1]. Es besteht also kein Anlass für Mythen, Märchen und Manipulation", sagt Kathrin Vogler, friedenspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

[1] OXI Blog: Lohnkonkurrenz durch Migration? Was die Theorie sagt – und was die Empirie dazu erforscht hat


Nachtrag: Abstimmung im Bundestag

Der Bundestag hat am 29.11. in namentlicher Abstimmung den Antrag von CDU/CSU und SPD beschlossen. Die Linksfraktion stimmte dagegen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE (Anlage) erhielt die Stimmen eines Teils der Linksfraktion und der Fraktion der Grünen. Wagenknecht und der größte Teil ihrer Unterstützer*innen  waren während der Debatte dem Plenarsaal ferngeblieben. Sie tauchten erst kurz vor der namentlichen Abstimmung über den letztlich erfolgreichen Antrag der Regierungskoalition auf – und verließen den Raum wieder, bevor über den eigenen Antrag abgestimmt wurde.


 

Antrag

der Abgeordneten Gökay Akbulut, Michel Brandt, Kathrin Vogler … und der Fraktion DIE LINKE.

Völkerrechtliche Standards durch Global Compact for Migration wahren -
international Rechte für Migrantinnen und Migranten stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mehr als 250 Millionen Menschen in aller Welt gelten als Migrantinnen und Migranten. Die Anlässe und Motive, ihre Heimatländer zu verlassen, sind vielfältig. Sie reichen von Flucht vor politischer Verfolgung und Krieg, über Verlust der Lebensgrundlagen durch ökonomische und ökologische Krisen über die Suche nach besseren Arbeits- und Lebensbedingungen bis hin zu Ausbildung, Studium oder einfach dem Wunsch nach einer Veränderung. Deutschland ist sowohl Zielland als auch Herkunftsland. Der Schwerpunkt der Einwanderung im Jahr 2017 lag mit 239.000 bei Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Mitgliedsländern, aus Asien bei 140.000, aus sonstigen europäischen Ländern bei 60.000 und aus Afrika nur bei 35.000.(vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-zuwanderung-nach-deutschland-nimmt-ab-a-1233269.html)

Migration ist nicht nur ein erheblicher Wirtschaftsfaktor sondern auch ein Ausdruck globaler sozialer Ungleichheiten und Krisen, aus denen sich Menschen mittels Auswanderung zu befreien suchen. Der Deutsche Bundestag lässt sich in seinem Umgang mit dem Fakt der globalen Migration von den Werten des Grundgesetzes und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte leiten. Er hält fest: Menschenrechte und Grundfreiheiten sind allen Menschen zu gewähren. Sie sind unteilbar.

Diesem Leitgedanken folgt auch der UN-Migrationspakt, der im Dezember 2018 in Marrakesch durch die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen werden soll. Seit 2016 arbeitet nach einem Beschluss der UN-Generalversammlung ein Expertinnen-Komitee an der Entwicklung des „Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) auf internationaler Ebene. Der Entwurf des GCM baut auf den Verpflichtungen auf, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten geeinigt hatten.

In einer Präambel und 23 "Zielen und Verpflichtungen" legen die 190 Staaten, die an der Erarbeitung mitgewirkt haben, fest, wie sie den Umgang mit regulärer und irregulärer Migration in der Zukunft im Sinne gemeinsamer Verantwortung und im multilateralen Dialog verbessern wollen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt insbesondere den menschenrechtlichen Ansatz der von den Staaten übernommenen Selbstverpflichtungen, der darauf abzielt, Menschen in ihren Herkunfts-, Ziel- und Transitländern vor Entrechtung, Ausbeutung und unmenschlichen Bedingungen zu schützen.

Der Deutsche Bundestag sieht in den Vereinbarungen des Global Compact for Migration einen ersten Schritt, die rechtliche Situation von Migrantinnen und Migranten in allen Phasen der Migration zu verbessern, sie vor ausbeuterischen und entwürdigenden Arbeitsbedingungen zu schützen, Menschenhandel und Sklaverei zu ächten und die Information und Diskussion über Migration auf eine sachliche und evidenzbasierte Basis zu stellen. Was dem GCM fehlt, ist eine umfassende Analyse der strukturellen Ursachen, die zu den gegenwärtigen weltweiten Migrationsbewegungen führen, die man nun zu regulieren versucht. Dieser Mangel ist Ausdruck der Ungleichheit, die eine gemeinsame Analyse unmöglich macht.

Von besonderer Bedeutung ist die Forderung nach rechtlicher Gleichstellung von Arbeitsmigrantinnen und -migranten, denen erstmals in einer internationalen Vereinbarung ausdrücklich das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und Beteiligung an Arbeitskämpfen sowie das Recht auf angemessene Bezahlung und gesunde Arbeitsbedingungen zugestanden wird.

Der Bundestag unterstützt, dass Migrantinnen und Migranten entsprechend der Forderungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) besser gegen Ausbeutung und die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz geschützt werden sollen, indem sich der GCM für gleiche Arbeitsbedingungen (gleiches Entgelt), eine faire und ethisch vertretbare Behandlung von Arbeitskräften und menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit einsetzt, auch zur Verhinderung einer unerwünschten Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zu Lasten der Herkunftsländer. Eine Auswahl von Migrantinnen und Migranten darf nicht nach nationalen wirtschaftlichen Interessen der Staaten erfolgen, sondern die Selbstbestimmtheit der Menschen sollte im Mittelpunkt stehen.

Dennoch kommen wesentliche Aspekte in diesem Pakt zu kurz:

Zum einen sind die in dem Pakt geforderten Rechte für Migrantinnen und Migranten nur unverbindlich und ebenso wie die Verpflichtungen der Staaten nicht einklagbar. Es bleibt den jeweiligen Staaten überlassen, welche Regelungen sie für ihr Staatsgebiet treffen und wie sie die einzelnen Ziele zu erreichen versuchen.

Zum anderen streift der Pakt die Frage der Ursachen für erzwungene Migration nur kurz und unterlässt eine Festlegung auf die Bekämpfung dieser. Es fehlen klare Ziele bei der Bekämpfung der globalen sozialen Ungleichheit wie die Schaffung eines gerechten Welthandels und der Schutz vor den Folgen des Klimawandels, die Bekämpfung von Landraub und Enteignung der Bevölkerung in den sog. Entwicklungsländern durch internationale Großkonzerne oder die verhängnisvolle Wirkung von sogenannten Freihandelsabkommen auf die Ökonomien der Länder des Südens. Vollkommen ausgeblendet wird die Mitverantwortung der Länder des Nordens, die durch Militärinterventionen, Rüstungsexporte oder die Unterstützung diktatorischer und gewalttätiger Regierungen Konflikte befeuern und Kriege befördern.

Die Bundesregierung hat intensiv an der Erarbeitung des Paktes mitgewirkt und darf sich nun nicht vor seiner Umsetzung drücken. Auch in Deutschland gibt es dabei noch viel zu tun.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. im Dezember 2018 in Marrakesch für die Annahme des GCM zu stimmen und sich in diesem Zusammenhang für eine stärkere Verbindlichkeit des GCM auszusprechen, sowohl was die Rechte von Migrantinnen und Migranten angeht als auch im Hinblick auf die Zusage über vereinbarte Entwicklungshilfen,

2. die völkerrechtlichen Grundsätze wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu wahren und dabei das erste Leitprinzip des GCM (Art. 15), dass der einzelne Mensch im Mittelpunkt stehen soll, bei der Umsetzung des GCM stets besonders zu achten,

3. Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Migrantinnen und Migranten ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten wahrnehmen können (Art. 31),

4. anzuerkennen, dass Waffenexporte, unfaire Handelsabkommen und -praktiken sowie die Zerstörung ländlicher Strukturen und der Umwelt Fluchtursachen mitverursachen und daher einseitige Wirtschafts-, Finanz- und Handelsmaßnahmen und -verträge, die der vollen Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den so genannten Entwicklungsländern, wie beispielsweise die subventionierten EU-Agrarexporte in diese Länder, sowie die Absenkung von Klimaschutzstandards gerade durch die EU-Staaten (z.B. CO2-Werte) zu unterlassen,

5. Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass eine Abwanderung von Menschen aus Ländern in denen ein Mangel an Arbeitskräften besteht nicht im Interesse von nationalen und wirtschaftlichen Interessen gefördert wird, sondern eine Koordinierungsstelle errichtet wird, die entsprechend Art. 22 nicht nur die Interessen der Zielländer aber auch die der Herkunftsländer berücksichtigt, sowie die Rechte der Migrantinnen und Migranten auf selbstbestimmtes Handeln,

6. wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die Opfern von Menschenhandel und anderen Formen von Ausbeutung ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus einen Zugang zur Justiz erleichtern und eine sichere Anzeigeerstattung ohne Furcht vor Freiheitsentzug, Abschiebung oder Bestrafung ermöglichen (Art. 26 (e)), sowie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vorzulegen, der ausländischen Opfern von Menschenhandel und von rassistischer oder vorurteilsmotivierter Gewalt ein unbedingtes Bleiberecht einräumt,

7. einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem wirksame Maßnahmen ergriffen werden, damit Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten dieselben Arbeitsrechte und derselbe Arbeitsschutz, aber auch die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gleichermaßen gewährleistet werden,

8. insbesondere Beschränkungen beim Zugang zu Arbeit unabhängig vom Aufenthaltsstatus aufzuheben und sämtliche Arbeitsverbote sowie Beschränkungen und Nachrangigkeitsregelungen beim Arbeitsmarktzugang abzuschaffen, sowie eine verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen und Nachqualifikationen und Weiterbildungen mit entsprechender finanzieller Unterstützung zu fördern,

9. die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen vom 18. Dezember 1990, die ein menschenrechtliches Minimum beim Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten gewährt, zu unterzeichnen und zu ratifizieren,

10. sich dafür einzusetzen, dass die Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen anerkannt wird, indem Kinder- und Jugendschutzrechte von Migrantinnen und Migranten im Rahmen des GCM in besonderem Maß berücksichtigt werden und dabei vorrangig die Beachtung des Kindeswohls im Mittelpunkt stehen muss, was beispielsweise eine Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in großen Massenunterkünften ausschließt,

11. das Recht auf Familienleben und das Wohl des Kindes zu fördern, indem Familienzusammenführungen erleichtert werden und der Nachzug insbesondere nicht von Einkommensnachweisen oder vom Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse abhängig gemacht wird (vgl. Art. 21 (i)),

12. konkrete Maßnahmen zu ergreifen, wie die Verabschiedung eines Partizipations- und Teilhabegesetzes, um alle Formen der Diskriminierung nachhaltig zu beseitigen und sich für eine offene und solidarische Gesellschaft einzusetzen, die die gesellschaftliche und gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie von Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel einer sozialen, wirtschaftlichen und politischen Gleichstellung aktiv fördert,

13. sich bei Verfahren und Kontrollen an Grenzen (Art. 27) dafür einzusetzen, dass nicht die staatlichen Interessen maßgeblich für die Ausgestaltung verantwortlich sind, sondern die Interessen der Menschen, die die Grenze passieren, im Mittelpunkt stehen, so wie es im ersten Leitprinzip (Art. 15 (a)) verankert ist; außerdem unabhängige Evaluationsstellen einzurichten und einen Beschwerdemechanismus sowie Sanktionsmöglichkeiten gegenüber staatlichen Akteuren zu ermöglichen, sofern Rechtsverletzungen durch staatliche Behörden an den Grenzen stattfinden,

14. bei der Umsetzung des GCM besonders darauf zu achten, dass die in Art. 24 erwähnten Verfahren zur Suche und Rettung von Migrantinnen und Migranten auch wirklich das primäre Ziel der Suche und Rettung haben, insbesondere indem

  1. die Bunderegierung sich auf EU-Ebene für eine zivile, nichtmilitärische, staatlich finanzierte Seenotrettungsmission einsetzt mit einem klaren Mandat zur Rettung von Menschen in Seenot, um das Sterben zehntausender Schutzsuchender an den Außengrenzen der EU endlich zu beenden,
  2. die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass der Kriminalisierung, Diffamierung und Behinderung der zivilen Seenotrettungsorganisationen und der freiwilligen Helferinnen und Helfer klar entgegengetreten wird,
  3. die Bundesregierung sich für die Errichtung einer internationalen Koordinierungsstelle einsetzt, die die Toten oder Vermissten identifiziert und die Kommunikation mit den betroffenen Familien erleichtert (Art. 24),

15. bei der Umsetzung von Art. 45 darauf hinzuwirken, dass die Internationale Organisation für Migration (IOM) nicht als alleinige Koordinatorin für das Netzwerk zur Überprüfung der Umsetzung des GCM verantwortlich ist, sondern fachkundige Nichtregierungsorganisationen und Zusammenschlüssen von Migrantinnen und Migranten bei der Umsetzung des Netzwerks maßgeblich mit beteiligt werden sollen,

16. nationale Strategien zur Umsetzung des Globalen Paktes in einer Vorreiterrolle so bald wie möglich zu entwickeln und die Fortschritte jedes Jahr im Rahmen eines nationalen Fortschrittsberichts vorzulegen (Art. 53), auf welchen Nichtregierungsorganisationen und Zusammenschlüsse von Migrantinnen und Migranten reagieren können.

Berlin, den …


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Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
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Unter diesen Umständen sind Hunderttausende von Vertriebenen in UNRWA-Schulen untergebracht. Tausende unserer humanitären Helfer sind vor Ort, um Hilfe zu leisten, aber Nahrungsmittel, Wasser und andere lebenswichtige Güter werden bald aufgebraucht sein.
Das UNRWA fordert den sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern für bedürftige Palästina-Flüchtlinge.
Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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