Deutschland

Fessel Antinazi Koordination Ffm12.10.2018: Ausgerechnet der konservative »Münchner Merkur« überführt zwei Tage vor der Landtagswahl die bayerische Staatsregierung der Lüge. Parlament und Öffentlichkeit wurden bei der Debatte um das neue Polizeiaufgabegesetz belogen.

Mitte Mai hatten an die 40.000 Menschen in München gegen das geplante Polizeiaufgabengesetz (PAG) demonstriert. (kommunisten.de: Zehntausende in München gegen neues Polizeigesetz) Unter anderem wurde kritisiert, dass mit dem neuen PAG das Recht ausgehebelt werde, dass jemand der inhaftiert wird, einen Anwalt zur Seite gestellt bekommt. Anders als bei einer Untersuchungshaft können mit dem PAG Personen, die keine Straftat begangen haben, aber im Verdacht stehen, dies zu tun, wochenlang zur Vorbeugung eingesperrt werden - ohne Anzeige und ohne Rechtsbeistand.

"Lüge", tobte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und beschimpfte die Demonstrant*innen, dass sie auf eine "Desinformationskampagne" und auf "blanke Lügen" hereingefallen seien. Auf einer Internetseite des Ministeriums wurde die Frage "Kann sich der in Gewahrsam genommene verteidigen" mit einem "Klar" beantwortet. Das Gleiche erzählte Hermann den Abgeordneten des Bayerischen Landtags.

Kann sich der in Gewahrsam genommene verteidigen?
Klar! Das Gericht stellt sicher, dass der Betroffene seine Rechte umfassend wahrnehmen kann. Dazu stellt es ihm grundsätzlich entweder auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtsanwalt zur Seite. Als Ausnahme kommt in Betracht, wenn er beispielsweise bereits selbst einen Rechtsbeistand hat.

(Ihre Fragen zum neuen Polizeiaufgabengesetz)

Mittlerweile ist das Gesetz samt der umstrittenen Anwalts-Regelung seit einigen Monaten in Kraft.

Heute (12.10.) nun berichtet der »Münchner Merkur«, dass dem Münchner Strafrechtler Hartmut Wächtler die Rechtsvertretung für mehrere nach dem PAG in "Unterbindungsgewahrsam" genommene Personen verweigert wurde.

"Die Vorschriften der Artikel 17 fortfolgende im Polizeiaufgabengesetz sehen nicht vor, dass seitens des Gerichts ein anwaltlicher Vertreter beigeordnet werden muss."

Begründung des Amtsgericht Schweinfurt für die Ablehnung des Rechtsbeistandes.

 "Nach dem deutschen Strafprozessrecht ist es so, dass in dem Moment, wo die Handschellen beim Richter klicken – das heißt, der Richter sagt: Du musst jetzt in Untersuchungshaft – in dem Moment hat der Betroffene einen Anspruch auf einen Verteidiger. Nur für die Leute, die nach dem PAG festgenommen worden sind, gilt dieser Grundsatz nicht. Wobei die Haft genau dieselbe ist: Der Mensch sitzt in einer Zelle, draußen sind Gitterstäbe, und er darf nicht raus. Er ist seiner Freiheit beraubt, es gibt keinen vernünftigen Unterschied“, sagt Hartmut Wächtler.

Hintergrund: In Schweinfurt hatte die Polizei in einer Geflüchtetenunterkunft nach einem mutmaßlichen Ladendieb gesucht. Dabei war es zu einer Konfrontation zwischen Polizei und Geflüchteten gekommen, bei der angeblich ein Mann eine gefüllte PET-Flasche auf die Polizisten warf. Der Mann wurde in Untersuchungshaft genommen. Festgenommen wurden aber auch zehn 'Rädelsführer', von denen sieben in so genannten 'Unterbindungsgewahrsam' genommen wurden, da die Vorwürfe für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahrene und U-Haft nicht ausgereichten. Ohne Anzeige und ohne Rechtsbeistand saßen sie drei Wochen im Gefängnis und wurden danach auf andere Unterkünfte verteilt.

Bis heute sei unklar, wohin die Betroffenen nach ihrem Gewahrsam gebracht wurden, sagt Wächtler. "Wo sie sind, weiß nur die Regierung von Unterfranken."

Claudia Stamm MUT Kornelija RadeJetzt ist es möglich, "dass man in den Mühlen der Justiz verschwindet, ohne einen Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben", zitiert der »Münchner Merkur« die Landtagsabgeordnete Claudia Stamm. Für Claudia Stamm - sie ist 2017 bei den Grünen ausgestiegen und setzt sich seitdem als fraktionslose Abgeordnete mit ihrer Menschenrechtspartei mut für die Rechte von Bürger*innen und Geflüchteten ein - war diese Aushebelung rechtsstaatlicher Prinzipien schon vor Verabschiedung des Gesetzes ersichtlich. Sie hatte im April einen dementsprechenden Änderungsantrag im Innenausschuss eingereicht. Aber alle Parteien stimmten gegen den Änderungsantrag. Vielleicht auch, weil Landespolizeipräsident Wilhelm Schmidbauer laut Sitzungsprotokoll behauptete, auch ein in Vorbeugegewahrsam Genommener nach dem PAG würde einen Anwalt zur Seite gestellt bekommen.

"Noch-Innenminister Herrmann sollte sich bei den zigtausenden Demonstranten entschuldigen. Nicht die Kritiker haben Lügenpropaganda und eine Desinformationskampagne betrieben, sondern er und die CSU im Landtag."

Laura Pöhler vom Bündnis "noPAG"

Man wolle auch nach der Landtagswahl weiter auf die Straße gehen, bis eine Rücknahme des PAG erreicht ist, erklärte Fred Heussner, dem Sprecher des NoPAG-Bündnisses vergangene Woche bei der Vorstellung der Verfassungsbeschwerde. Es sei gar nicht zu überschätzen, "wie gefährlich all das für uns werden kann, in Zeiten des Rechtsrucks", betonte Heussner.

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