22.01.2012: Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, verabschiedeten Bundeskanzler Willy Brandt und die Innenminister der Bundesländer den sogenannten „Radikalenerlass“, nach dem nicht mehr Beamter sein sollte, „wer nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“. Mit dieser Floskel, fast wortgleich mit der aus dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933, wurde eine Politik der massenhaften Bespitzelung, der Verwehrung des Zugangs zu Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst und der Vernichtung beruflicher Existenzen betrieben. Das Wort „Berufsverbot“ ging in andere Sprachen ein.
Für das den Betroffenen zugefügte Unrecht hat sich bis heute niemand bei ihnen entschuldigt oder sie entschädigt. Viele, die jetzt Rentner oder Pensionäre sind, werden durch schlechtere Altersversorgung weiter für ihr verfassungskonformes Engagement benachteiligt.
Ende der sechziger Jahre war die Politik des Kalten Krieges gescheitert. Die neue Ostpolitik der Regierung Brandt/Scheel erkannte die Nachkriegsrealitäten de facto an. Mit der 68er Bewegung, nicht nur Studentenbewegung, sondern auch Arbeiter- und Lehrlingsbewegung sowie Friedensbewegung gegen den verbrecherischen US-Krieg in Vietnam, gewannen fortschrittliche Kräfte zunehmend Einfluss. In dieser Situation konnten die Kommunistinnen und Kommunisten zwar das KPD-Verbot nicht kippen, aber die DKP als legale kommunistische Partei neu konstituieren. Die DKP gewann rasch an Mitgliedern und Einfluss.
Das alles war den Herrschenden zuviel „Demokratie gewagt“, deshalb brauchten sie das Berufsverbot im Kampf gegen die Linke, auch als Ersatz für ein nicht mehr durchsetzbares erneutes Verbot der kommunistischen Partei.
Offiziell gab es insgesamt 11 000 Verfahren bezüglich Einstellungen, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 bekannt gewordene Ablehnungen und 265 Entlassungen.
Betroffen waren überwiegend Mitglieder der DKP oder Menschen, die man dafür hielt, nicht wenige Anhänger maoistischer Organisationen bis hin zu Friedensbewegten, denen auch „mangelnde Distanz“ zu den Kommunisten vorgeworfen wurde. Das betraf Lehrer ebenso wie Briefträger, Zöllner wie Museumsangestellte, Universitätsprofessoren wie Lokomotivführer. All das beruhte nicht etwa auf strafrechtlich relevanten Tatsachen oder Verdächtigungen, sondern auf „Erkenntnissen“ der diversen Verfassungsschutzämter. Die legalen Aktivitäten der Betroffen wurden durch die gesetzlich nicht definierten politischen Kampfbegriffe „verfassungsfeindlich“ und „extremistisch“ diffamiert und kriminalisiert. Ohne Videoüberwachung, PC und Internet wurden zudem bereits in den siebziger Jahren fast lückenlose politische Lebensläufe von DKP-Mitgliedern erstellt und den Einstellungsbehörden übergeben.
Formal sollte der Radikalenerlass auch gegen „rechte Extremisten“ angewandt werden. In Praxis hieß das, dass Lebenszeitbeamte wegen Kandidaturen für die DKP bei allgemeinen Wahlen bei der Post rausflogen, während in Rheinland-Pfalz z. B. die Strafe für einen Lehrer, der im Unterricht erklärte „bei der Erschießung der Grünen das Kommando führen“ zu wollen in zweiter Instanz auf weniger als ein Jahr Haft auf Bewährung reduziert wurde. Mit der Begründung, dass er sonst seinen Beamtenstatus verlöre.
Es entwickelte sich in den siebziger und achtziger Jahren sowohl im Land wie international eine breite Protestbewegung - entscheidend mitgetragen von vielen Betroffenen, die sich nicht den Mund verbieten und ihre demokratischen Rechte nehmen lassen wollten. Nach anfänglichem Zögern erkannten auch die Gewerkschaften die Berufsverbote als Gefahr für sich und ihre Mitglieder.
All das trug dazu bei, dass zunehmend sozialdemokratisch regierte Bundesländer die Berufsverbotepraxis beendeten und auch Betroffene wieder einstellten, allerdings ohne Entschädigung für verlorene Berufsjahre.
Einige der Betroffenen klagten bis vor europäische Gerichte, die in den neunziger Jahren die Rechtwidrigkeit der Berufverbote feststellten. Wie schon Jahre früher die Internationale Arbeitsorganisation ILO, eine Unterorganisation der UN. Zuvor waren vor Arbeitsgerichten Versuche gescheitert, Arbeiter und Angestellte der Post zu entlassen. Aufgrund zunächst geheimer NATO-Richtlinien waren sie vom Bundespostministerium als „Sicherheitsrisiken“ diffamiert worden.
Endgültig beendet ist die Politik der Berufsverbote immer noch nicht. In Bremen wurde beispielsweise der Erlass erst kürzlich aufgehoben, in Bayern ist die Regelanfrage beim Verfassungsschutz noch immer Voraussetzung für eine Einstellung in den öffentlichen Dienst. In Hessen und Baden-Württemberg musste ein engagierter Antifaschist noch vor wenigen Jahren seine Einstellung erkämpfen.
Lange Zeit entschieden letztlich die Verfassungsschutzämter bei Einstellungen, heute vielfach bei Einbürgerungen, aber auch im Zusammenhang mit der Frage, ob antifaschistische Organisationen wie die VVN-BdA steuerlich als gemeinnützig anerkannt werden oder nicht.
Die Bespitzelung im Land hat inzwischen nicht nur im Zuge des sogenannten Antiterrorkampfes früher ungeahnte Ausmaße angenommen. Man denke nur an die Hunderttausenden Handybenutzer, deren Daten am Tag der erfolgreichen Blockade der Naziaufmärsche in Dresden am 19. Februar 2011 erfasst wurden.
Als am 3. Oktober 1990 die DDR endgültig ihre staatliche Eigenständigkeit verlor, begann eine neue politische und juristische Marxistenverfolgung. Im Osten Deutschlands waren und sind Hunderttausende von Berufsverboten betroffen. Nicht wenige wurden wegen „Staatsnähe“ entlassen. Andere wurden nach Schließung ihrer Institutionen als Marxistinnen und Marxisten ausgegrenzt. Hohe Staats- und Parteifunktionäre der DDR, Juristen, Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit, Militärs - vor allem Grenzer – wurden unter fadenscheinigen Begründungen für ihr Eintreten für den souveränen, von vielen Ländern anerkannten Staat DDR, der Mitglied der UNO war, vor Gericht gebracht. Nach wie vor gibt es Strafrenten, also Rentenkürzungen, für Minister der DDR, deren Stellvertreter, frühere Mitarbeiter des MfS und viele andere.
Die DKP fordert am 40. Jahrestag des sogenannten Radikalenerlasses
- die Aufhebung des KPD-Verbots als wesentlichen Bestandteil der Repression gegen linke und fortschrittliche Kräfte in Deutschland
- die Aufhebung des „Radikalenerlasses“ und alle Nachfolgekonstrukte gegen die Linken im Land in allen Bundesländern und beim Bund
- dass die Betroffenen der Berufsverbotepolitik für die erlittenen materiellen Schäden, insbesondere bei der Altersversorgung, materiell entschädigt werden
- das Recht auf Einsicht in die Geheimdienst- und diesbezügliche Behörden- und Gerichtsakten für alle Betroffenen
- die Beendigung der Diffamierung der DDR als „Unrechtsstaat“, die Anerkennung erworbener Rentenansprüche in der DDR für alle Betroffenen, die Aufhebung aller „Strafrenten“
- die Auflösung aller - euphemistisch als „Verfassungsschutz“ bezeichneten - Inlandsgeheimdienste.
Presseerklärung der DKP