München

MUC TKP ML Prozess08.12.2020: Obwohl die Urteile im Münchner "Kommunisten-Prozess" gegen mutmaßliche Mitglieder der TKP/ML noch nicht rechtskräftig sind, keine Urteilsbegründungen vorliegen und die Anwälte sofort Revision eingelegt haben, hat die Nürnberger Ausländerbehörde Ausweisungsverfahren eingeleitet ++ Solidaritätskundgebung am 10.12., 18 Uhr in München am Stachus

 

Obwohl die Urteile im Münchner "Kommunisten-Prozess" gegen mutmaßliche Mitglieder der TKP/ML noch nicht rechtskräftig sind, keine Urteilsbegründungen vorliegen und die Anwälte sofort Revision eingelegt haben, wurden gegen drei der im Juli in erster Instanz verurteilten mutmaßlichen Mitglieder der TKP/ML von der Nürnberger Ausländerbehörde Ausweisungsverfahren eingeleitet. Es betrifft die Ärztin Dr. Dilay Banu Büyükavcı, Musa Demir und Mehmet Yesilcali.

Dr. Banu Büyükavci war die einzige weibliche Angeklagte im Münchner TKP/ML-Prozess. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

In einem Interview mit ANF antwortet sie auf die Frage "Was hat Sie seit der Verhaftung 2015 am meisten erschüttert?"

"Wenn man als politischer Mensch aus der Türkei kommt, ist man physisch und psychisch auf Repression vorbereitet. In der Türkei wurden Kurden, Aleviten, Kommunisten, Revolutionäre schon immer verfolgt, ins Gefängnis geworfen oder getötet. Wenn man in Deutschland, einer sogenannten Demokratie, lebt, denkt man, das sei anders. Aber jeder Staat hat seine Aufgaben und geht gegen alle vor, die ein anderes System wollen. Dass es aber in einem europäischen Land im 21. Jahrhundert immer noch Isolationsfolter gibt, ist schon erschütternd. Das ist nicht zu akzeptieren und eine Schande.

Zunächst muss ich sagen, dass ich in Stadelheim die einzige Gefangene in Isolation war. Zur gleichen Zeit war dort Beate Zschäpe, damals noch angeklagt wegen zehnfachen Mordes im NSU-Verfahren. Sie wurde nicht isoliert.

Isolation heißt, du bist allein in einer Zelle eingesperrt, hast keinen Kontakt zu anderen Menschen. Täglich eine Stunde Einzel-Hofgang. Als ich ankam, kannten mich die anderen Gefangenen nicht. Dass ich isoliert wurde, schürte die Gerüchteküche. Ich sei eine Kindermörderin, hieß es. Sie haben mich beschimpft und aus den Fenstern Wasser auf mich gegossen. Nach der Verhaftung erlebst du die Isolierung wie eine zweite Kriminalisierung.

Auch die Kommunikation mit den Anwälten war extrem schwierig. Wir konnten nur durch eine Glasscheibe getrennt sprechen. Die 70.000 Seiten umfassenden Akten gemeinsam durchzuarbeiten war in der Zeit, die wir hatten, kaum möglich. Bei der Post kam es oft zu Verzögerungen, weil der gesamte Schriftverkehr von einem Kontrollrichter gelesen wurde. Und bei den seltenen Besuchen, die man empfangen durfte, erinnerte die Trennscheibe immer an die eigene Isolation. Kein Händeschütteln, kein Umarmen. Das war schwer."
(ANF, 31.8.2020: Banu Büyükavci: "Mit jedem Prozess sammeln wir mehr Erfahrungen“)

 

Kundgebung gegen die beabsichtigten Abschiebungen

am 10. Dezember - Tag der Menschenrechte - 18 Uhr in München am Stachus (Karlsplatz)

 

Flugblatt von ver.di München:

verdi logoBanu muss bleiben!

Können Sie sich das vorstellen:
Ihnen wird keine konkrete Straftat vorgeworfen, trotzdem wird nachts ihre Wohnung gestürmt, Sie werden verhaftet und fast 3 Jahre lang in Untersuchungshaft gesteckt.

Nach über vier langen Prozessjahren werden Sie verurteilt zu 3 1/2 Jahren Gefängnis.

Doch noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt und bevor Sie überhaupt gegen das Urteil vorgehen können, sollen sie abgeschoben werden – in die Türkei.

So geschieht das gerade einer aktiven Gewerkschafterin, mitten in unserem Land.

Konkret:
Dr. Banu Büyükavci wohnt seit vielen Jahren in Bayern und arbeitet an einer Nürnberger Klinik als Psychotherapeutin. Die beliebte Kollegin ist Mitglied im Bezirks- und Landesmigrationsausschuss von ver.di.

Nach dem mehr als 4 Jahre andauernden Mammutprozess beim 7. Staatsschutzsenat des OLG München wurden sie und die anderen neun Angeklagten im Juli zu insgesamt über 44 Jahre Haft verurteilt. Keinem der Angeklagten wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen.

Dieser absurde Mammutprozess war das erste in Deutschland geführte Verfahren, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer "ausländischen terroristischen" Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht nach dem Vereinsgesetz verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation als terroristisch ein.

Inzwischen ist bei Dr. Banu Büyükavci ein Abschiebebescheid eingegangen, weil sie eine "Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland" sei. Betroffen ist auch ihr Mann, Dr. Sinan Aydin. Auch bei ihm droht die Abschiebung.

Des Weiteren wurde gegen die drei Angeklagten, die in Frankreich, Schweiz und Österreich wohnen, ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland ausgesprochen.

Dies alles, obwohl wie gesagt kein rechtskräftiges Urteil schriftlich vorliegt und damit auch ein möglicher Antrag auf Revision noch nicht verwirklicht werden kann.

Die Ausländerbehörde will dem Rechtsweg nun vorgreifen und auf brutale Weise Fakten schaffen. Denn was eine Abschiebung in die Türkei für unsere Kollegin bedeuten kann, braucht nicht viel Phantasie.

Wir rufen Alle auf:

Zeigen wir
unsere Solidarität mit Banu,
unsere Solidarität mit den neun weiteren Verurteilten:

Die Abschiebungen und die Einreiseverbote müssen vom Tisch!

Kundgebung
am 10. Dezember - Tag der Menschenrechte - 18 Uhr in München am Stachus (Karlsplatz)

Wir von ver.di München haben Banu und die anderen betroffenen Kollegen während des Prozesses solidarisch unterstützt, z.B. mit einer Informationsveranstaltung im DGB-Haus im März 2017. (...)


mehr Infos

Farkha Festival Komitee ruft zu Spenden für die Solidaritätsarbeit in Gaza auf

CfD communist solidarity dt
zum Text hier
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Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

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UNRWA Nothilfeaufruf für Gaza
Vereint in Menschlichkeit, vereint in Aktion

Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
Zivilisten sterben, während die Welt zusieht. Die Luftangriffe gehen weiter. Familien werden massenweise vertrieben. Lebensrettende Hilfsgüter gehen zur Neige. Der Zugang für humanitäre Hilfe wird nach wie vor verweigert.
Unter diesen Umständen sind Hunderttausende von Vertriebenen in UNRWA-Schulen untergebracht. Tausende unserer humanitären Helfer sind vor Ort, um Hilfe zu leisten, aber Nahrungsmittel, Wasser und andere lebenswichtige Güter werden bald aufgebraucht sein.
Das UNRWA fordert den sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern für bedürftige Palästina-Flüchtlinge.
Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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