18.02.2013: Als Versagen in einem zentralen umweltpolitischen Bereich bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die unzureichenden Aussagen zum Thema „Fracking“ im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN in Niedersachsen. So enthält der Vertrag trotz der bekannten Gefahren bei der Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen kein Bekenntnis für Initiativen der Landesregierung zu einem Fracking-Verbot. Selbst eine klare Aussage zu einem Fracking-Moratorium in Niedersachsen, wie es in Nordrhein-Westfalen existiert, fehlt. Mit beliebig interpretierbaren Formulierungen kann der von der letzten Landesregierung forcierte Einstieg in die Gewinnung des unkonventionellen Erdgases hingegen problemlos weiter betrieben werden.
Diplom-Physiker Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Die von SPD und GRÜNEN in Niedersachsen formulierte Fracking-Politik fällt sogar noch hinter die von Bundes-Umweltminister Altmaier von der CDU formulierten Positionen zurück. Beispielsweise fehlt ein Ausschluss von Gebieten, in denen nicht gefrackt werden darf. Damit stoßen SPD und Grüne alle Wähler vor den Kopf, die von ihnen die notwendige Änderung der Politik in diesem Bereich erwartet haben.“
Am Sonntag hatte der Umweltminister gegenüber der Presse ein „komplettes Verbot“ der Fracking-Technologie in der Zukunft nicht mehr ausgeschlossen. Dies hatte er allerdings von den Ergebnissen weiterer Gutachten und Untersuchungen abhängig gemacht. Nur so wäre eine „realistische Einschätzung“ möglich. Dazu Oliver Kalusch: „Die vorliegenden Gutachten aus den letzten zwei Jahren lassen keinen Zweifel aufkommen, dass es sich bei Fracking um eine unbeherrschbare Risikotechnologie mit katastrophalen Auswirkungen handelt. Hierzu braucht man nicht noch die letzten Erkenntnislücken schließen. Das Ergebnis ist bereits jetzt offensichtlich. Wir erwarten von Herrn Altmaier, dass er nicht länger zögert und endlich die notwendigen Konsequenzen zieht. Der Bundes-Umweltminister muss noch vor der Bundestagswahl ein Fracking-Verbotsgesetz vorlegen, so dass Fracking in dieser Legislaturperiode verboten werden kann.“
Besonders problematisch ist die Behandlung des Flow-Backs, des Gemischs von Frackflüssigkeiten und Lagerstättenwasser, welches nach dem Fracken wieder an die Oberfläche gepumpt und entsorgt werden muss. Eine umweltverträgliche Entsorgungsmöglichkeit für diese Abwässer existiert nicht. Die Umweltministerkonferenz hatte sich daher vor kurzem einstimmig gegen Disposalbohrungen, die zur Versenkung dieser Flüssigkeiten in den Untergrund dienen, ausgesprochen. Im niedersächsischen Koalitionsvertrag ist hingegen lediglich die Rede davon, dass bei der Entscheidung über eine Versenkung von Lagerstättenwasser eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen sollen. Damit kann es zu erheblichen Umweltproblemen kommen.