Aus Bewegungen und Parteien

muenchen anti ceta BI 130416 sosch 15014.07.2016: Am Mittwoch, den 13. Juli, startete die bayerische Initiative "Volksbegehren gegen CETA" mit ihren Aktionen gegen das Freihandelsabkommen CETA. Die Organisatoren und Unterstützer - ein Bündnis von Parteien, kirchlichen Gruppen, Bürgerbewegungen sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden - wollen in den kommenden Wochen mindestens 25 000 Unterschriften sammeln. Ziel ist es, die Staatsregierung zu verpflichten, sich im Bundesrat gegen Ceta auszusprechen - und so das Abkommen zu verhindern.

 

Die Initiatoren des Bündnisses (Trägerkreis) sind der

  • Bund Naturschutz in Bayern,
  • Campact,
  • die Katholische Arbeitnehmer Bewegung,
  • Mehr Demokratie Bayern und das
  • Umweltinstitut München.

muenchen anti ceta BI 130416 sosch 146Mit einer lautstarken und bunten Aktion in der Münchner Innenstadt startete die Unterschriftensammlung in Bayern. Eine bayerische Blaskapelle führte den Demonstrationszug an, in dem die Breite und Vielfalt des Unterstützerkreises "Volksbegehren gegen CETA“ sichtbar wurde: Bayernpartei, pax christi, attac, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (ABL), das Sozialforum München, Naturfreunde, Die Linke, CAPMPACT, ödp, GEW,  Nord-Süd-Forum München, Grüne Jugend, Freie Wähler Kolpingjugend, BUND, das Münchner Umweltinstitut, Bayern-Allianz-Anti-Atom-Netzwerk und mehrerer örtliche Organisationen waren mit Fahnen und Transparenten vertreten.

muenchen anti ceta BI 130416 sosch 143Auf dem Marienplatz, im Herzen der Stadt, begann dann die Unterschriftensammlung mit den Erst-Unterzeichnern von jeder Unterstützerorganisation. In einem Interview betonte Sonja Schmid vom Münchner Sozialforum u.a., dass mit TTIP und CETA sich die wirtschaftliche und soziale Lage vieler Länder verschlechtern werde und damit weitere Fluchtursachen geschaffen würden.
 
Foto und Text: Walter Listl


 

Grundlage für die Initiative ist ein neuer Passus in der bayerischen Verfassung, der es ermöglicht, die Vertreter Bayerns im Bundesrat durch einen Volksentscheid zu binden (Art. 70 Abs. 4 Satz 2 der Bayerischen Verfassung). Eine weitere Grundlage ist dadurch gegeben, dass auf Grund des öffentlichen Druckes die EU-Kommission zustimmen musste, CETA als „gemischtes Abkommen“ zu bewerten, das von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss und nicht nur, wie es die EU-Kommission wollte, durch das Europäische Parlament und den Rat der EU-Wirtschaftsminister.

Auch in Schleswig-Holstein ist eine Volksinitiative gegen CETA gestartet. Im Unterschied zu Schleswig-Holstein ist aber in Bayern das Ergebnis der Volksabstimmung bindend. Denn durch die neue Regel in der bayerischen Verfassung kann der Landtag der Landesregierung in einem Gesetz vorschreiben, wie sie im Bundesrat stimmen muss, wenn es um die Übertragung von Rechten auf die EU geht. Doch Gesetze können nicht nur vom Landtag geschrieben, sondern auch vom Volk gemacht werden – mit einem Volksbegehren.

Den Antrag auf ein Volksbegehren müssen zunächst 25.000 Wahlberechtigte unterschreiben. Gelingt dies, müssen sich innerhalb von zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten in Bayern in Unterschriftenlisten eintragen, die nur in den Rathäusern ausliegen. Wird diese Hürde genommen, kommt es zum Volksentscheid, mit dem Bayerns Vertreter im Bundesrat auf ein Nein festgelegt werden können.


Art. 70 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung

(4) Über Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Staatsregierung den Landtag zu unterrichten. Ist das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen, kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden. Ist das Recht der Gesetzgebung durch ein Vorhaben der Europäischen Union betroffen, hat die Staatsregierung bei ihren verfassungsmäßigen Aufgaben die Stellungnahmen des Landtags maßgeblich zu berücksichtigen. Das Nähere regelt ein Gesetz.


 

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