Der Kommentar

Free LinaKommentar von Leo Mayer  

10.09.2021: Der Prozess gegen Lina E. und drei Mitangeklagte hat am Mittwoch begonnen. Dass dies kein normaler Prozess ist, zeigt sich auch zum Prozessauftakt. Weiträumig hat die Polizei das Gericht umstellt, ein Hubschrauber kreist am Himmel. Die Polizei filmt die rund 100 linke Unterstützer*innen von Lina, die sich zu einer Kundgebung vor dem Gericht versammeln und "Free Lina"-Banner aufspannen. Umringt von Polizisten wird Lina E. in den Saal des Oberlandesgerichts Dresden geführt. Der Prozess findet unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen und mit nur 25 akkreditierten Medienvertreter*innen statt.

 

Seit ihrer Verhaftung im November 2020 basteln Bundesanwaltschaft und Boulevardmedien an einer neuen ″RAF″, deren Kopf die 26-jährige Lina E. sein soll. In Handschellen wurde Lina E. am 6. November in Karlsruhe aus einem Hubschrauber geführt, empfangen von martialisch in Sturmhauben gekleideten Beamten. Die beabsichtigte Botschaft war klar: Die junge Frau aus Leipzig, die dem Haftrichter am Bundesgerichtshof (BGH) vorgeführt wurde, sei hochgefährlich. Seit zehn Monaten sitzt sie nun in Untersuchungshaft.

Der Vorwurf: Lina E. und ihrer Gefährten sollen Nazis überfallen und verprügelt haben. Doch die Anklage lautet nicht nur auf Körperverletzung - für die es nach Angaben der Verteidigung keinerlei Beweise gibt -, sondern die Bundesanwaltschaft sieht eine kriminelle, linksextreme Vereinigung gemäß Paragraf 129 am Werk, die sich in Leipzig gebildet habe.

Die Bundesanwaltschaft sieht sich für den Fall zuständig, da es nicht nur um Körperverletzung geht - für die es nach Angaben der Verteidigung keinerlei Beweise gibt -, sondern weil sie eine kriminelle, linksextreme Vereinigung gemäß Paragraf 129 am Werk sieht, die sich in Leipzig gebildet habe. Der Paragraf 129 des Strafgesetzbuches soll Straftaten ahnden, die das Staatsgefüge erschüttern und die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährden. Die Bundesanwaltschaft sieht das in diesem Fall als gegeben, im Unterschied zu NSU 2.0, Hannibal oder Nazigruppierungen, die Todeslisten politischer Gegner*innen führen. Auch der Fall Wirecard, bei dem nicht nur Tausende Anleger hart getroffen und hohe finanzielle Schäden verursacht, sondern auch das Ansehen der Bundesrepublik in der Welt geschädigt wurde, interessierte die Bundesanwaltschaft nicht. Die Morddrohungen und Überfälle auf linke Kurd*innen lassen die Staatsanwaltschaften kalt und führen zu keinen Ermittlungen. (siehe kommunisten.de: ″Morddrohungen gegen Linke durch türkische Faschisten″) Bei der ″Menschenjagd in Chemnitz″, konnte der damalige Präsident des ″Verfassungsschutzes″ keine gezielte Jagd auf Migrant*innen durch Nazis erkennen.

Dritter Weg Haengt die GruenenDie faschistische Partei ″Der III. Weg″ darf plakatieren ″Hängt die Grünen″, ohne dass die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dass die Mordaufrufe hängen bleiben dürfen, begründen die sächsischen Behörden damit, dass ja nicht klar sei, welcher Grüne genau getötet werden solle. Man wisse nicht, ″wer konkret angesprochen wird″, sagte ein Sprecher der Zwickauer Staatsanwaltschaft der Zeitung ″Tagesspiegel″. Zudem sei keine konkrete Bedrohungslage ausgemacht worden. ″Das ist kein ernst gemeinter Appell, an einem bestimmten Ort und an einem bestimmten Tag jemanden anzugreifen.″

Dass die Bundesstaatsanwaltschaft in ein paar vermöbelten Neonazis Staatsgefährdung und Terrorgefahr sieht, die sie bei terroristischen Nazibanden nicht erkennen kann, mag auch damit zusammenhängen, dass die Verflechtung enger ist, als man denkt. So wurden z.B. die rechtsterroristischen Morddrohungen gegen türkischstämmige und Linke, die gezielt von hessischen Polizeicomputern ausgespäht wurden nie ernst genommen und aufgeklärt. (siehe kommunisten.de: ″Polizist, Neonazi – oder beides?″)

Auch jetzt im Fall Lina E. wurden immer wieder Details aus Ermittlungsakten an die Presse durchgestochen, zuletzt kurz vor Prozessbeginn an das rechte Magazin ″Compact″.Hans Georg Maassen Neonazis

Dazu passt, dass jetzt ein interessantes Bild aufgetaucht ist: Der von Innenminster Seehofer (CSU ) ins Amt gehievte und trotz rechtsextremer Äußerungen lange gehaltene Ex-Präsident des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen am Wirtshaustisch im trauten Gespräch mit Rechtsextremisten.

Da drängt sich der Eindruck auf, dass an den vier Angeklagten stellvertretend für alle Antifaschist*innen ein Exempel statuiert werden soll. Engagierte Menschen sollen eingeschüchtert und verunsichert werden. Der Strafprozess in Dresden ist ein Angriff auf alle Demokrat*innen und Antifaschist*innen.

Deshalb: Solidarität mit Lina E. und den anderen Angeklagten!

P.S.: In Chemnitz ging am Mittwoch ein anderer bedeutsamer Prozess zu Ende. Drei Jahre nach dem Angriff auf das jüdische Restaurant ″Schalom″ und seinen Geschäftsführer ist ein 30-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Chemnitz sprach den Mann der gefährlichen Körperverletzung und des Landfriedensbruchs schuldig. Aus der etwa zehnköpfigen Angreifergruppe konnten keine weiteren Verdächtigen ermittelt werden.