Der Kommentar

15.11.2010: Schon bei der Auftaktkundgebung des Bündnisses "München ist bunt nicht braun" wies der Münchner Oberbürgermeister Ude darauf hin, er habe kein Verständnis für die höchstrichterliche Entscheidung, den Naziaufmarsch zum Heldengedenken stattfinden zu lassen, zumal der faschistische Hintergrund dieses Marsches offensichtlich sei, da er an die Märsche der Nationalsozialisten in München anknüpft.

Wer die Soldaten der Wehrmacht als Helden verehrt, so Sigi Benker von der grünen Stadtratsfraktion bei der Auftaktkundgebung, der glorifiziere die Untaten der Hitlerarmee und die Verbrechen, die von diesem Regime begangen wurden.

Zu Recht schreibt des Bündnis gegen Naziaufmärsche, die Polizei habe sich wieder einmal zum Dienstleister der Nazis gemacht und deren makabren Marsch mit brutaler Gewalt durchgesetzt.

Das darf aber nicht vergessen machen, wer diese Dienstleister in Marsch gesetzt hat. Es war die bayerische Justiz, die sich mit ihrer Entscheidung zum Komplizen und Helfershelfer für die brauen Marschierer gemacht hat.

Das Beklemmende an diesem Samstag waren nicht nur die 100 unbelehrbaren Nazis, sondern diejenigen, die ihnen erst der Weg freiprügelten, die geschichtsvergessenen Richter, die als Hintermänner und Schreibtischtäter den Nazis den Rücken freihielten. Die deutsche Justiz wie die Polizei waren schon einmal in der deutschen Geschichte willfährige Steigbügelhalter der Nationalsozialisten. Dass heute erneut Schützenhilfe für Nazis geleistet wird, das ist unerträglich.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen, daher ist Nazipropaganda durch kein Recht gedeckt.

Offensichtlich muss die Demokratie nicht nur gegen alte und neue Nazis, sondern auch gegen manche Richter und Einsatzleiter der Polizei verteidigt werden.

Walter Listl, DKP München

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