Wirtschaft

Charite Logo-Buendnis-mehr-Personal05.05.2016: Wenige Tage vor dem 1. Mai haben die ver.di-Mitglieder bei der Charité einen bahnbrechenden Erfolg errungen. Nach einem vier Jahre andauernden Tarifkonflikt einigten sich ver.di und die Charité auf einen Tarifvertrag. Für die Personalbemessung - einem Thema, das bisher der uneingeschränkten Entscheidung der Unternehmensseite vorbehalten war - gibt es jetzt Mindeststandards. Das Beispiel wird hoffentlich bald Schule machen!

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am 25. und 26. April 2016 ihre Mitglieder in der Charité zum Tarifvertrag über Gesundheitsschutz und Mindestbesetzungsregelungen in der Pflege befragt. Eine überwältigende Mehrheit von 89,2 Prozent hat sich für den Abschluss des Tarifwerks ausgesprochen. Auch der ver.di-Vorstand hat dem Abschluss des Tarifvertrages zugestimmt. Damit kommt eine vier Jahre andauernde Tarifauseinandersetzung zu ihrem Ende.

Der Tarifvertrag sieht erstmals eine personelle Mindestbesetzung in der Intensivpflege, der Kinderheilkunde und der stationären Erwachsenenpflege vor. Zudem wurden Festlegungen für zahlreiche Funktionsbereiche, wie etwa Operationssäle, getroffen. Mit diesem Tarifvertrag ist ein Durchbruch gelungen. Denn die Personalbemessung war bisher der uneingeschränkten Entscheidung der Unternehmensseite vorbehalten.

Berlin 1Mai16 Meike Jaeger 7555"Wir haben mit diesem Tarifvertrag Neuland betreten", sagte Meike Jäger, Verhandlungsführerin von ver.di (auf dem Foto rechts, 1.Mai Kundgebung Berlin). "Endlich ist es gelungen, dem Abbau von Stellen, insbesondere in der Pflege, Einhalt zu bieten, in dem Personalmindeststandards und verbindliche Orientierungswerte ein Abweichen nach unten begrenzen. Die Umsetzung des Tarifvertrages wird insbesondere von den Beschäftigten in diesen Arbeitsbereichen sehnsüchtig erwartet“, erklärte sie zu dem Tarifabschluss.

Aus Sicht von ver.di werden "mit dem Tarifvertrag neue Standards bezogen auf Gesundheitsschutz und Gesundheitsprävention aller im Krankenhaus Beschäftigten gesetzt. Neben den Besetzungsschlüsseln und Orientierungswerten im Pflege- und Funktionsdienst ist besonders der mit der Arbeitgeberseite paritätisch besetzte Gesundheitsausschuss zu erwähnen. Dieses vierköpfige Gremium wird sich u.a. mit Überwachung der laufenden Umsetzung des Tarifvertrages sowie als eine wesentliche Anlaufstelle für Beschäftigte und Führungskräfte fungieren. Der Tarifvertrag ist im Übrigen als ein sich selbst verbesserndes System angelegt. Eine vierteljährlich tagende Clearingstelle unter Vorsitz einer externen Ombudsperson wird auftretende Konfliktfälle bearbeiten und daraus neue Standards für die Umsetzung des Tarifvertrages entwickeln." (Presseerklärung ver.di vom 28.4.2016)

Auch Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres (SPD), Aufsichtsratsvorsitzende der Charité, nannte den Vertrag "deutschlandweit einmalig und wegweisend". Gerade deshalb sei es notwendig, "dass Bund und Krankenkassen endlich für eine bessere Finanzierung der Pflege sorgen". Der ärztliche Direktor der Charité Ulrich Frei versprach, dass nun ein Personalaufbau erfolgen werde. Das sei auch notwendig, setzte er hinzu. Er verwies darauf, dass das Universitätsklinikum in eine finanzielle Vorleistung gegangen sei, um einen Tarifkonflikt zu beenden, "der eigentlich eine Lösung auf Bundesebene benötigt".


 

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