Internationales

13.07.2012:  Erneut und weiterhin sieht sich die Gewerkschaftsbewegung im Irak politisch-administrativen Angriffen der Regierung und brutalen Gewaltattacken von arbeiterfeindlichen, rechten Kräften ausgesetzt. Am vergangenen Dienstag wurde die Zentrale der Allgemeinen Vereinigung Irakischer Arbeiter (GFIW) in Bagdad Gegenstand eines solchen Angriffs.

Eine Gruppe von bisher unidentifizierten Schlägern stürmte am 10. Juli das Hauptquartier des Gewerkschaftsverbandes in Bagdad und attackierte und bedrohte dort anwesende Gewerkschaftsaktivisten und Führungskräfte der GFIW körperlich. Sie zerschlugen die Türen der Büros dreier Einzelgewerkschaften: Bauarbeiter, Mechaniker und Drucker. Sie beschlagnahmten Akten und privates Eigentum und zwangen die Gewerkschaftsmitarbeiter unter einer Flut von physischen Bedrohungen und Misshandlungen zum Verlassen des Gebäudes.

Dieser Angriff steht in einer ganzen Reihe von Gewaltaktionen gegen die GFIW und die Gewerkschaftsbewegung des Iraks insgesamt. Nur wenige Tage früher hatten gleich orientierte Schläger das Hauptquartier der GFIW völlig widerrechtlich blockiert und verschlossen und verhinderten damit den Zugang von Führungskräften und Mitarbeitern der Gewerkschaften den Zugang zu ihren Büroräumen.

Die GFIW rief in einer Protesterklärung alle patriotischen Kräfte, die fortschrittlichen irakischen Organisationen der Zivilgesellschaft und die arabischen und internationalen Gewerkschaftsorganisationen auf, die hinterhältigen Angriffe auf ihre Organisation zu verurteilen, sich mit den irakischen Arbeitern und ihrer Gewerkschaftsbewegung solidarisch zu erklären und sich allen Einmischungen - gleich welcher Partei- und Machtgruppen - in die inneren Angelegenheiten der Gewerkschaften zu widersetzen.

Sie erklärte ferner, alle rechtlichen Mittel und Wege ausnutzen zu wollen, um die Schlägerbanden vor Gericht zu bringen. Sie forderte zudem die rechtlichen und Justizorgane auf, zur Unterbindung solcher Gewaltangriffe aktiv zu werden.

Die einschüchternden Gewaltangriffe auf die irakischen Gewerkschaftorganisationen sind jedoch nur ein - wenngleich offen brutaler - Teil der Bedrohungen der irakischen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. Die politisch-organisatorischen Bedrohungen der Selbständigkeit der Gewerkschaftsbewegung kommen direkt aus der Regierung von al-Maliki und den dort organisierten Machtgruppen. Dabei geht es um die Durchsetzung des Dekrets Nr. 3 des damaligen Regierungsrates aus dem Jahre 2004 - der Hochzeit der us-amerikanischen Besatzung des Iraks - in dem staatlich-hoheitliche Einmischung und Anmaßung bei der Wahl und Besetzung der Führungsebenen der Gewerkschaften verankert wurden (s.a. Regierungswillkür gegen Iraks Gewerkschaften).

Die jüngsten Versuche des Ministeriums für Arbeit und Soziales im Irak zur Durchsetzung entsprechende Scheinwahlen, war Ende Juni Gegenstand einer Beratung von mehreren Gewerkschaften der GFIW in Basra, die danach in folgender Erklärung zusammen gefasst wurde:

Vier irakische Arbeitervereinigungen und ihre Gewerkschaften haben sich heute (22.6.2012) getroffen, um ihren offiziellen Standpunkt hinsichtlich der Scheinwahlen der Arbeiterschaft zu bekunden, die durch das vom Ministerium für Arbeit und Soziales eingesetzte, sogenannte 'Vorbereitungskomitee' durchgezogen werden sollen. Dieses 'Vorbereitungskomitee' hat eine Gruppe von weniger als einem Dutzend Individuen ohne jegliche Beziehung zu Gewerkschaften zu einem verschwörerischen Treffen hinter verschlossenen Türen eingeladen, um durch Scheinwahlen ein Exekutivbüro (Verwaltungsrat) für den gewerkschaftlichen Dachverband, die Allgemeinen Vereinigung Irakischer Arbeiter (GFIW) zu ernennen.

Dieses Vorgehen ist ein Mittel zur Täuschung der arbeitenden Menschen darüber, dass die GFIW die einzige Gewerkschaftsstruktur im Irak bildet. Es richtet sich gegen die Demokratie, für die dieser Verband steht und widerspricht dem gewerkschaftlichen Pluralismus. Die unterzeichnenden Gewerkschaften und Vereinigungen in Basra, in Ihrem Einsatz zur Verteidigung des Rechtes der Gewerkschaften auf Selbstorganisation zur Gewährleistung einer pluralistischen Gewerkschaftsbewegung, erklären daher:

1. Das Treffen verurteilt die Einrichtung des offiziellen 'Vorbereitungskomitees', dass sich dreist in die internen Angelegenheiten der Gewerkschaften eingemischt hat und die freie Bildung der Gewerkschaftsorganisationen mit Hindernissen blockiert. Dies stellt eine klare Verletzung internationaler Abkommen dar, so der Konvention Nr. 87 aus dem Jahre 1948.

2. Das Treffen verurteilt [grundsätzlich und allgemein] die Einmischung der Regierung in die Angelegenheiten der Gewerkschaften und verurteilt diejenigen, die daran arbeiten - mit Segen und unter dem Schutz der Regierung - die freie und demokratische Gewerkschaftsarbeit zu sabotieren. Ein Beispiel dafür ist die Einmischung mittels des oben genannten und berüchtigten 'Vorbereitungskomitees'.

3. Das Treffen verurteilt die Anwendung der berüchtigten und gewerkschaftsfeindlichen Gesetze und Erlasse durch die Regierung, wie etwa das Gesetz Nr. 150 aus dem Jahre 1987, welche die gewerkschaftlichen Aktivitäten in öffentlichen bzw. staatlichen Schlüsselbereichen des Iraks einschränken und blockieren und gewerkschaftliche Freiheiten verweigern.

4. Das Treffen verurteilt die Dekrete - wie etwa das Dekret Nr. 3 von 2004 - die vom ehemaligen Regierungsrat erlassen wurden und darauf abzielten, die Entwicklung der Arbeiterbewegung und ihrer Gewerkschaftsorganisationen zu verhindern.

Wir fordern ebenso:

1. Die Regierung möge ihrer Verantwortung hinsichtlich der gewerkschaftlichen Freiheiten gerecht werden, insbesondere hinsichtlich des Rechts, Gewerkschaften sowohl im privaten, als auch im öffentlichen Bereich zu bilden und ihnen beizutreten und hinsichtlich des Rechts auf freie Versammlung und auf Demonstrationen. Das Treffen möchte die Regierung an ihre Verantwortung erinnern, ihre Verpflichtungen auf Grund internationaler Übereinkommen zu achten - etwa gemäß Konvention Nr. 87 und 98 aus dem Jahre 1948.

2. Die Regierung soll die unverhohlene Einmischung durch herrschende Parteien und Militärs mit dem Ziel der eigenen politischen Instrumentalisierung der Gewerkschaftstätigkeit und deren Anstrengungen, die Gewerkschaftsarbeit zu beherrschen, beenden.

3. Die Rücknahme der von dem ehemaligen Regierungsrat und dem Besatzungsregime getroffenen Entscheidungen, die darauf zielten, die Gewerkschaftsarbeit in der Verteidigung der Arbeiterinteressen behindern. Wir fordern ebenso, dass die Regierung von der Anwendung der gewerkschaftsfeindlichen Gesetze Abstand nimmt, die vom früheren Regime gegen die Arbeiterbewegung und ihre Organisationen im Irak verabschiedet wurden.

4. Einen beschleunigten Prozess für die Verabschiedung eines angemessenen und gerechten Arbeitsgesetzes, welches die Rechte der Arbeiter achtet, sowie die Freiheit der gewerkschaftlichen Organisation, der Versammlung und Demonstration und des Streiks garantiert, und das Einmischungen der Regierung und regierungs-gestützte Beherrschung durch Parteien verhindert.

5. Die ausnahmslose Einbindung aller Arbeitervereinigungen und Gewerkschaften im Irak in jegliche Diskussion zum Arbeitsgesetz, gleich ob von der Regierung oder im Parlament vorbereitet, um so sicher zu stellen, dass die Ansichten der Arbeiter gehört werden, und um das Recht der Arbeiter auf Selbstorganisation zu garantieren.

Diese Erklärung wurde in Basra von folgenden Organisationen unterzeichnet:

General Federation of Iraqi Workers in Basra (GFIW)
General Federation of trade Unions and Workers Councils in Basra
Iraqi Federation of Oil Unions (IFOU)
Union of Engineering Professionals in Southern Electricity Sector

Text, Quelle:  GFIW  /  Übersetzung: hth  /  Foto: GFIW-Protest