Deutschland

Handyortung31.03.2020: Was in China, Italien, Südkorea, Taiwan, … eine Selbstverständlichkeit ist, wird auch in Österreich ab Mittwoch Pflicht: das Tragen von Nasen-Mund-Schutzmasken ++ die Bundesregierung kann nicht einmal für die Krankenhäuser ausreichend Schutzmasken und Schutzkleidung organisieren; sie setzt auf Kontrolle und Handyortung

Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie muss in Österreich ab Mittwoch beim Einkaufen eine Nasen-Mund-Schutzmaske (NMS) getragen werden. Masken sollen gegen eine geringe Gebühr an den Eingängen der Geschäfte verkauft werden. Diese Atemmasken schützen nicht die Träger*in, sondern verringern das Infektionsrisiko für andere, denn mit diesen Masken kommt es bei Niesen oder Husten nicht so leicht zu einer Übertragung über die Luft.

In Deutschland ist die Regierung nicht in der Lage diesen einfachen Schutz für die Bevölkerung zu organisieren. Selbst für Kliniken, Arztpraxen und Pfleger*innen sind nicht ausreichend Schutzmasken und Schutzkleidung vorhanden. Im Zuge der Kommerzialisierung des Gesundheitswesens wurde an allen Ecken und Ende eingespart und auf Vorratshaltung verzichtet.
Und so stehen auch in der vierten Woche nach Ausbruch der offiziell von der WHO erklärten Pandemie weder Schutzmasken noch Schutzbekleidung oder ausreichend Desinfektionsmittel für die rund 800.000 Pflegebedürftigen und die für sie tätigen rund 764.000 Beschäftigten im Gesundheitswesen zur Verfügung.

Die Bundesärztekammer hat in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Spahn auf die gravierenden Mängel hingewiesen.

"Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die zuletzt über die zentrale Beschaffung zur Verfügung gestellten Mengen an Schutzmasken in keiner Weise ausreichend sind. ..
Seit Wochen arbeiten die ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne angemessenen Schutz. ...
Die Pflegekräfte besuchen zu pflegende ältere Menschen im Wesentlichen zu Hause und bewegen sich damit ungeschützt unter der am stärksten vom Risiko eines tödlichen Verlaufs behafteten Patientengruppe."
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

 

Wo der Markt regiert:
"Innerhalb weniger Tage kletterte der Einkaufspreis von FFP2-Atemschutzmasken um 3.000 Prozent - von 0,45 Euro auf 13,52 Euro."

FFP2 Maske"… Die Versorgungslage in Deutschland [ist] dramatisch: Manchen Krankenhäusern geht bereits die Ausrüstung aus, Pflegedienste und Arztpraxen fürchten, ihre Patienten nicht mehr behandeln zu können und ebenfalls in Krankenhäuser überweisen zu müssen. In vielen Einrichtungen näht das medizinische Personal die Atemschutzmasken bereits selbst. …
Auf dem Markt der medizinischen Schutzausrüstung herrscht Chaos. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie versucht das Personal in Heilberufen verzweifelt, Atemschutzmasken und Kittel zu besorgen, die benötigt werden, damit sich Mitarbeiter und Patienten bei der Behandlung vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus schützen. …
Doch der Preis ist in die Höhe geschnellt, bereits bestellte Ware wird nicht geliefert, das verfügbare Material ist häufig mangelhaft, neue - oft unseriöse - Anbieter versuchen, von der Krise zu profitieren. …
Bis Mitte Februar konnte die Firma die hochwertigen FFP2-Atemschutzmasken [*] noch zum Preis von 0,45 Euro pro Stück beziehen. Innerhalb weniger Tage stiegen die Preise erst auf zwei Euro, dann auf mehr als fünf Euro pro Stück.
Zuletzt erfolgte erneut ein drastischer Preisanstieg. Ein Fax eines Pharmagroßhändlers landete bei den Einkäufern der Firma. Darin hieß es: »Die Nachfrage nach FFP2-Masken ist in den letzten Tagen wieder deutlich gestiegen.« Um diesem Nachfrageanstieg zu begegnen, habe man »erhebliche Mengen« eingekauft. »Sichern Sie sich Ihre Mengen, bevor diese wieder vergriffen sind.« Die Masken wurden jetzt zum Preis von 13,52 Euro angeboten - pro Stück. … ".

Quelle: Tagesschau, 29.3.20: Geschäft mit Schutzkleidung. "Jeder versucht, sich zu bereichern"
[*] FFP2-Masken sind für medizinisches Personal, um sich vor Ansteckung zu schützen.

 

 

"Krisenmanager" haben den Notstand selbst verursacht

Kliniken schliessen LauterbachDas sogenannte "Corona-Recht" wird vor allem damit begründet, dass das Gesundheitssystem überlastet werden könnte, dass nicht genügend Versorgungskapazitäten für potentielle Corona-Erkrankte zur Verfügung stünden.

Die jetzigen "Krisenmanager" argumentieren also mit einem Notstand, den sie selber zu verantworten haben, den sie in den letzten Jahrzehnten geradezu herbeiorganisiert haben. Noch vor Kurzem argumentierten sie gegen "Überversorgung" und meinten, "Deutschland hat zu viele Krankenhäuser".

Die Bertelsmann Stiftung hatte die Richtung vorgegeben. Nachdem nicht mehr die gesundheitliche Versorgung der Patient*innen, sondern mit der Einführung der Fallpauschale die Rendite zum Maßstab für die Krankenhäuser wurde, schrieb jedes dritte Krankenhaus rote Zahlen. Die Bertelsmann Stiftung schlug am 15. Juli 2019 vor, jedes zweite Krankenhaus in Deutschland zu schließen. Von den knapp 1.400 Krankenhäusern sollten nur deutlich weniger als 600 erhalten bleiben, die dann als zentralisierte und hochtechnisierte Superkliniken gewinnbringend medizinische Leistungen anbieten.

In Nordrhein-Westfalen lobte die Landesregierung noch im vergangenen Jahr eine »Abwrackprämie« für Krankenhäuser aus. Am 30. September 2019 erhielten alle Krankenhäuser in NRW ein Schreiben des Gesundheitsministeriums (MAGS), dass sie bis zum 3.3.2020 Fördermittel für die freiwillige Schließung von Krankenhäusern und akutstationäre Versorgungskapazitäten beantragen könnten. Dafür stünden jährlich 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Grundsatz wird diese Politik auch mit dem vergangene Woche beschlossenen Hilfsprogramm für Krankenhäuser fortgesetzt. Der Wettbewerb wird auch in der Krise weiter betrieben.

  "Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, bzw. für jeden gegenüber dem Vorjahr nicht stationär behandelten Patienten, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro ausgebliebenen Patienten und Tag."
Quelle: Presseerklärung des Bundesgesundheitsministeriums zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, 28. März 2020)
 


Jedes einzelne Krankenhaus ist auch in der Krise mit der Frage konfrontiert, ob eine Maßnahme, etwa ein Freimachen von Betten für die Intensivversorgung von Corona-Patient*innen, zu einem Defizit oder einem Gewinn führt. Sinnvoll und unbürokratisch wäre stattdessen, die Fallpauschalen abzuschaffen und den Krankenhäusern monatlich ein Budget zuzuweisen, das die tatsächlichen Kosten komplett abdeckt.

 

Der marktgerecht Patient

(Trailer)
 
   

 

Die gleichen "Krisenmanager", die diesen Notstand verursacht haben und jetzt nicht in der Lage sind, die grundlegendsten medizinischen Hilfsmittel für die öffentlichen Krankenhäuser und Schutzmittel für die breite Bevölkerung zu organisieren, sind aber ganz schnell bei der Hand, demokratische und Persönlichkeitsrechte einzuschränken.

Ein »Charaktertest«

Helden der KriseEs geht nicht darum gehen, Ausgangssperren und Maßnahmen, die gegen eine Pandemie nutzen können, grundsätzlich abzulehnen. Körperliche Distanz, Schutzmasken, ... helfen, die Verbreitungsgeschwindigkeit zu verringern.

Doch offensichtlich ist auch, dass mit den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie auch lang gehegte Pläne zur Kontrolle und Disziplinierung der Bevölkerung realisiert werden.

Einen "Charaktertest", nannte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die verhängten Ausgangsbeschränkungen in Bayern. Zum Beispiel ist Bewegung an der Luft alleine oder zu zweit mit einem Familienmitglied erlaubt, verboten ist das "Verweilen". Die Polizeistreife entscheidet, ob es sich beim Sitzen auf einer Parkbank um ein erlaubtes "Ausruhen" vom Sport oder ein verbotenes "Verweilen" handelt. Zwei Minuten seien erlaubt, ist die neueste Ansage von Polizist*innen. Die Frage, worin die Gefahr besteht, wenn eine Mutter mit ihren Kindern auf einer Bank im Park sitzt, damit alle etwas Sonne bekommen und in der Wohnung nicht die Nerven verlieren, ist nicht erlaubt. Auch nicht die Frage, wen man anstecken kann, wenn man allein oder mit seiner Partner*in im Freien verweilt. Wer diese Fragen gar nicht stellt und gefügig den Anweisungen der Polizei folgt, hat den "Charaktertest" bestanden.

Besonders "charakterfest" sind diejenigen Bürger*innen, die der Aufforderung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann folgen, Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen an die Polizei zu melden. Es sei selbstverständlich, jetzt die Polizeipräsenz zu stärken, sagt der CSU-Politiker im "ntv Frühstart".

  Liegewiese gesperrt  
  Badeseen samt Liegewiesen wegen Corona gesperrt. Auch das Liegen allein oder zu zweit ist verboten.
Aber von Montag bis Freitag darf man sich mit Hunderten in S- und U-Bahn drängen, um z.B. in einem Rüstungsbetrieb am Fließband oder im Großraumbüro seine Gesundheit für die Produktion unnützer Sachen zu riskieren. Atemmasken, die einfachste Schutzmöglichkeit, hat das Gesundheitsministerium nicht einmal für das medizinische Personal in ausreichendem Umfang vorrätig. Nach der Arbeit darf man dann natürlich nicht mehr mit Kolleg*innen zusammenstehen oder sich gar auf eine Parkbank setzen.
 

 

Überwachung anstelle von Schutzmaßnahmen

Bis vor wenigen Wochen existierte ein gesellschaftlicher, vom Verfassungsgericht unterstützter Konsens, dass Konzepte wie die Vorratsdatenspeicherung gegen bürgerliche Freiheiten verstoßen und die Gesellschaft eher gefährden als ihr nutzen. Das Coronavirus öffnet auch hier Tür und Tor - mit Zustimmung der großen Mehrheit der Bevölkerung.

So legt das dem Gesundheitsministerium unterstehende Robert-Koch-Institut jetzt blitzschnell Pläne zu Handyortung und Ermittlung von Bewegungsprofilen auf den Tisch, die wohl schon länger in den Schubläden des Bundeskriminalamtes und der Geheimdienste lagen.

Im dem in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetz wurde die Handyortung zur Identifizierung und Lokalisierung von Kontaktpersonen von Kranken noch einmal herausgenommen, nachdem es Bedenken auf Seiten der SPD und den Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und Linke gab.

Wie das konkret hätte funktionieren sollen, blieb unklar. Der Telefon-Provider weiß zwar, in welche Funkzelle sich ein Mobilfunknutzer einloggte. Da sich in einer Funkzelle aber Tausende Personen befinden und solche Funkzellen oft quadratkilometergroß sind, lassen sich so keine konkreten "Kontaktpersonen" identifizieren. GPS-Daten sind zwar viel genauer, werden aber nicht an den Telekom-Provider geschickt, sondern an App-Anbieter wie Google ("google.maps"). So wurde spekuliert, dass der Staat eigene Apps auf die Handys der Bevölkerung aufspielen darf, um sie so besser für die Ortung nutzen zu können. Im Gesetzentwurf war etwas kryptisch vom Einsatz "technischer Mittel" die Rede. Der Gesetzentwurf hob auch die positiven Erfahrungen aus Südkorea hervor. Dort werden die Ortungsdaten teilweise mit Kreditkartendaten und Bilddaten aus Videoüberwachungsanlagen verknüpft. Ein Szenario, von dem Autokraten träumen.

ZEIT ONLINE schrieb über den Entwurf: "Er ging sehr weit. So sollten alle »geschäftsmäßigen Telekommunikationsdienste« verpflichtet werden, alle »erforderlichen Daten« herauszugeben, mit denen »mögliche Kontaktpersonen von erkrankten Personen« ermittelt werden könnten. Welche Daten genau? Das wurde darin nicht näher erläutert. Im Zweifel also alle Daten. Und das ohne irgendeinen rechtsstaatlichen Schutz. Der Gesetzentwurf sah keinen Richtervorbehalt vor, keine Informationspflicht der Betroffenen, keine Löschfristen, keine Dokumentationspflicht über Zahl und Art der genutzten Daten. Der Plan ist nach Einwänden von Juristen und Technikern politisch zunächst gescheitert, Spahn aber hat angekündigt, die Idee weiterzuverfolgen."

Der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, gab bekannt, dass das Robert-Koch-Institut gemeinsam mit dem Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofer Gesellschaft und dem Bundesgesundheitsministerium an Konzepten zur Handyortung arbeitet. Er schlägt vor, dass die Menschen die entsprechende App freiwillig auf ihr Handy laden sollen und ihre Daten für den Gesundheitsgedanken "spenden" sollen.

Datenschützerin warnt vor "Freiwilligkeit": "Wer nicht mitmacht und alle seine Daten hergibt, gefährdet die Gesellschaft"

Die Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Marit Hansen, warnt vor der »Freiwilligkeit«. "Ich befürchte, dass aus der Idee einer freiwilligen Spende ein gar nicht mehr freiwilliger Gruppendruck entsteht - ganz nach der Parole: »Wer nicht mitmacht und alle seine Daten hergibt, gefährdet die Gesellschaft«". Hansen warnte weiter: "Wer solche genauen Informationen aber sammelt und ja wohl auch mit anderen Daten zusammenführen will, hat damit Zugriff auf die vollständigen Bewegungen und Aufenthaltsorte im Leben der Betroffenen." Damit ließen sich "Muster und Veränderungen im Leben" der Betroffenen feststellen. "Beispielsweise können Erkenntnisse zu politischen Meinungen - Besuch von Demonstrationen oder Partei-Veranstaltungen – sowie zu Freunden, Bekannten, Freizeitverhalten, Reisetätigkeiten und sogar zu Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Autofahren abgeleitet werden", gibt die Datenschützerin zu bedenken.

Bereits jetzt machen staatliche Stellen in vielen Regionen bereits erheblichen Druck auf Gesundheitsämter, um an die Namen und Adressen von Covid-19-Patienten zu gelangen. In Baden-Württemberg, so berichteten es der SWR und die Badische Zeitung, hätten die Gesundheitsämter der Kreise Lörrach und Waldshut den dortigen Ordnungsämtern bereits Listen mit Infizierten übermittelt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ordnungsämter sollten anschließend überprüfen, ob die Erkrankten auch zu Hause in Quarantäne bleiben. Ähnliche Listen werden in Baden-Württemberg inzwischen mancherorts auch an die Polizei übermittelt.

"Es ist beklemmend, was im Augenblick passiert", sagt der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er blickt mit Sorge den nächsten Wochen entgegen: "Wir werden eine massive elektronische Überwachung bekommen." Zusammen mit anderen Datenschützern hat Schaar deshalb einen Appell an die Politik veröffentlicht. Darin heißt es:

"Alle neu erwogenen Maßnahmen müssen sich daran messen lassen, ob sie für eine wirkungsvolle Pandemiebekämpfung wirklich zielführend und erforderlich sind und ob sie den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten. Einseitiges Streben nach einer umfassenden Sicherheit darf nicht den bisherigen gesellschaftlichen Konsens über die wertsetzende Bedeutung bürgerlicher Freiheits- und Persönlichkeitsrechte so überlagern, dass es zu einer langwirkenden Verschiebung zugunsten staatlicher Überwachung und zu Lasten freier und unbeobachteter Aktion, Bewegung und Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger kommt. Eine Befristung neuer gesetzlicher Kompetenzen und ihre unabhängige Evaluierung ist unerlässlich, um Geeignetheit und Erforderlichkeit für die Zukunft sachgerecht beurteilen zu können."
(aus dem "Appell der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz: Corona – Pandemie bekämpfen, Bürgerrechte und Datenschutz wahren!")

Wenn aus berechtigter Sorge Angst wird

Die Angst vor der Corona-Pandemie wird als Türöffner genutzt. In der derzeit schwierigen Lage erhält der Sicherheitsapparat mit breiter Zustimmung der verängstigten Bevölkerung neue Befugnisse, die jetzt nicht ordentlich geprüft und später nie evaluiert werden. Sind sie aber einmal installiert, werden sie künftig auch auf andere Situationen und Tatbestände ausgeweitet. Dies zeigt die Erfahrung mit der Einschränkung bürgerlicher Rechte aus der Vergangenheit.

"Wir müssen aufpassen, dass die Corona-Krise nicht missbraucht wird, um Demokratie abzubauen", sagt Gregor Gysi. "Man kann vorübergehend Dinge immer anders machen, aber es darf wirklich nur vorübergehend sein. Die Strafprozessordnung der Bundesrepublik wurde wegen der RAF-Prozesse geändert. Damals haben die Abgeordneten gesagt, dass die Änderungen nur vorübergehend seien. Nun sind die Prozesse seit Jahrzehnten vorbei und es wurde so gut wie nichts zurückgenommen." (Gregor Gysi, t-online Nachrichten, 26.03.2020)

Zudem tritt ein Gewöhnungseffekt auf. Menschen, die den Söder'schen "Charaktertest" bestehen, werden in künftigen Krisensituationen - und das nächste Virus ist gewiss - schneller als bisher Einschränkungen von Freiheitsrechten hinnehmen. Stärker wird die Sehnsucht nicht nur nach dem "starken Staat", sondern auch nach dem "starken Mann", der endlich durchgreift.

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Demgegenüber benennt z.B. Professor Dr. Alexander Kekulé, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie des Universitätsklinikums Halle (Saale), vier Säulen, auf denen die Politik aufbauen sollte: ein "aufgeklärter, liberaler Stil" im Gegensatz zu autoritären Maßnahmen, eine demokratische Legitimation sämtlicher Maßnahmen, eine transparente Kommunikation aller Beteiligten und ein stabiles Grundvertrauen in die Intelligenz und Bereitschaft der Bevölkerung zu konkreten Schritten.


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