Deutschland

Siko2018 PK 400p26.03.2019: 2.800 Euro Geldstrafe wegen "Freiheit für Öcalan" und YPG-Wimpel [Urteil]        

19.03.2019: In der Nacht zum 18. März 1871 versuchten Französische Regierungstruppen, die Pariser Nationalgarde zu entwaffnen. Dies führte zum Aufstand der Pariser Kommune. Dieser Versuch, eine sozialistische Gesellschaft zu errichten, wurde blutig niedergeschlagen. Seit den 1920er Jahren wird der 18. März als »Tag für die Freiheit der Politischen Gefangenen« begangen. Dieser bitteren Ironie wird sich das Amtsgericht München nicht bewusst gewesen sein, als es den Termin für die Verhandlung gegen den bekannten Münchner Friedensaktivisten Claus Schreer auf diesen Tag gelegt hat.

Claus Schreer saß nun ausgerechnet am 18. März auf der Anklagebank des Amtsgerichts München, weil er sich für die Freiheit des gegenwärtig weltweit wohl prominentesten politischen Gefangenen, Abdullah Öcalan, eingesetzt hat. Bei der Demonstration gegen die »Münchner Sicherheitskonferenz« im Februar 2018 hatte Schreer ein kleines Plakat mit der Aufschrift »Freiheit für Öcalan« und einen Wimpel der syrischen Frauenverteidigungseinheiten YPJ hochgehalten. Die Münchner Staatsanwaltschaft sieht darin eine Unterstützung der in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK.

Claus Schreer nutzte die Verhandlung, um eine grundsätzliche Erklärung vorzutragen (voller Wortlaut siehe hier)

Zu dem Vorwurf, einen YPJ-Wimpel getragen zu haben, erklärte Schreer: "Die Volksverteidigungskräfte YPG und die Fraueneinheiten YPJ in Nordsyrien retteten im Sommer 2014 zehntausende Jesidinnen und Jesiden vor den Angriffen der Mörderbanden des IS. Sie gelten weltweit als die entschiedendsten Kämpfer, die Nord-Syrien von der Schreckensherrschaft der IS-Terrorbanden befreit haben und erhielten bei der Verteidigung von Kobane sogar Waffen und Luftunterstützung durch die USA. Die kurdischen Volksverteidigungsverbände verdienen unseren Respekt und unsere Solidarität. … Die Staatsanwaltschaft aber unternimmt den Versuch, diejenigen zu kriminalisieren, die sich mit dem aufopferungsvollen Kampf der Verteidigungskräfte in Nordsyrien solidarisieren. Dabei bedient sich die Staatsanwaltschaft einer absurden Konstruktion, indem sie behauptet, dass die Kennzeichen der YPJ von der PKK »usurpiert« werden."

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Die Frage, ob die Symbole der YPG/YPJ von der PKK »usurpiert« seien, ist tatsächlich einer der strafrechtlich relevanten Punkte. Denn der als Zeuge geladene leitende Beamter aus dem Bundesinnenministerium, Thomas N., sagte am Montag aus, dass das Ministerium die YPJ und YPG nicht als Organisationen der PKK ansehe, "aber die PKK bedient sich der Kennzeichen ersatzweise", die PKK "usurpiert" die Symbole. Die bewaffneten kurdischen Milizen in Syrien und deren Kennzeichen seien in Deutschland nicht verboten, wenn aber deren Symbole als Ersatz für die Symbole der PKK gezeigt würden, dann sei dies verboten, so der »Terrorismusexperte« aus Seehofers Ministerium. Ob eine Versammlung eine Unterstützungsversammlung für die PKK sei, stelle sich erst "durch den tatsächlichen Ablauf" heraus, zum Beispiel ob sich Kurd*innen daran beteiligen, die der Staatsschutz der PKK zuordnet.

Des weiteren behauptete er, dass die syrische Partei PYD sowie die syrisch-kurdischen Milizen YGP und YPJ von Kadern der PKK aufgebaut worden und deshalb als Teile der PKK anzusehen seien. Er bezog sich dabei auf eine Veröffentlichung der »Stiftung Politik und Wissenschaft (SWP)«, die Untersuchungen veröffentliche, die von »anderen Stellen« nicht veröffentlicht werden könnten, so der Vertreter des Innenministeriums. Ob das dem Ruf der SWP als wissenschaftliche Einrichtung dienlich ist, wenn sie als Veröffentlichungsplattform der Geheimdienste fungiert, sei dahin gestellt und spielte natürlich im Verhandlungsverlauf keine Rolle.

Für Schreers Anwälte Mathes B. und Alexander H. ist ein wichtiger Faktor, dass die von Schreer angemeldete Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz am 17. Februar 2018 drei Wochen, nachdem die türkische Armee "unter Bruch des Völkerrechts im nordsyrischen Afrin einmarschiert ist", stattfand. Sie folgern daraus, dass es bei der Demonstration "ganz klar um pazifistische Forderungen" gegangen sei "und in diesem Moment der Fokus ganz klar auf Syrien" gelegen habe.

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Demonstration anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz, 17.2.2018

 

Öcalan wie einst Mandela

Zum Plakat mit der Forderung »Freiheit für Öcalan!« sagte Claus Schreer: "Selbstverständlich bin ich der Auffassung und bleibe dabei, dass es das Recht aller Demokraten ist, die Freilassung von Abdullah Öcalan zu fordern und dabei auch ein Porträt von ihm zu verwenden, genauso wie vor 40 Jahren, als wir in der Anti-Apartheid Bewegung die Freilassung Nelson Mandelas gefordert haben Ich war damals dabei und natürlich haben wir Posters verwendet, auf denen Mandela abgebildet war."

Schreer verwies darauf, dass er seit mehr als 60 Jahren in der Friedens- und Antikriegsbewegung "gegen jede koloniale Unterdrückung und gegen jeden Einsatz militärischer Gewalt gegen andere Völker" aktiv ist. So trete er auch für eine friedliche Lösung des Konflikts in Kurdistan ein. Schreer: "Ich war selbst in den kurdischen Gebieten der Türkei und ich habe die von der türkischen Armee verbrannten und zerstörten Dörfer gesehen und auch die von Deutschland gelieferten Panzer, die gegen die Kurden eingesetzt wurden. Wer einmal dort war, der weiß: Es sind nicht die Kurden und es ist nicht die PKK, die einer friedlichen und demokratischen Lösung des Konflikts im Wege stehen." Die kurdische Befreiungsbewegung würde seit Jahrzehnten für eine friedliche Lösung des Konflikts mit dem türkischen Staat eintreten, und "Abdulla Öcalan ist dabei eine Schlüsselfigur", so Schreer. "Um eine friedliche Lösung der kurdischen Frage zu ermöglichen, wäre die Freilassung Abdullah Öcalans das Gebot der Stunde, anstatt uns mit Bilderverboten zu kriminalisieren."

Zum Zeigen von Bildern Öcalans sagte der Ministeriumsvertreter, dass dies nur in Ausnahmen erlaubt sei. Dann nämlich, wenn es "ganz eindeutig nur um das persönliche Schicksal von Öcalan geht". Ansonsten werde dies als Propaganda für die PKK eingestuft, denn Öcalan gelte als "politischer Anführer der PKK" und genieße bei "seinen Anhängern einen personenkultartigen Status".

Wenig erhellendes trug der als Zeuge geladene Kriminalhauptkommissars B. vom Staatsschutz (K45) zur Angelegenheit bei. Er konnte sich nicht mehr genau erinnern, hatte alles nur am Funk mitbekommen und lediglich Videos ausgewertet. Er sprach auch ständig von einem "viereckigen (!) Fähnchen" mit einem roten Stern und den Zeichen YPJ. Das Video konnte am Montag nicht begutachtet werden.

Claus Schreer hatte in seiner Erklärung mit folgenden Worten die Einstellung des Verfahrens beantragt: "Ich beantrage die Einstellung dieses Verfahrens. Es kann nicht strafbar sein, sich mit denen zu solidarisieren, die das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Recht auf Selbstverteidigung für sich in Anspruch nehmen. Und es kann nicht strafbar sein, die Freilassung Abdullah Öcalans zu fordern und dazu auch ein Porträt von ihm zu verwenden, und zwar unabhängig davon, bei wem das einen "erheblichen Emotionalisierungseffekt" auslöst, wie das von der Staatsanwaltschaft behauptet wird.

Der Prozess wird am Dienstag, 26. März fortgesetzt, 9:00 Uhr, Amtsgericht München, Nymphenburger Straße16, Sitzungssaal BZ, Zwischengeschoss.

Urteil:

2.800 Euro Geldstrafe für "Freiheit für Öcalan" und YPG-Wimpel

26.03.2019: Das Amtsgericht München verurteilte heute den Friedensaktivisten Claus Schreer zu 2.800 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze a 40 Euro), weil er auf einer Demonstration im Februar 2018 gegen die Münchner Sicherheitskonferenz und im Protest gegen den Überfall des NATO-Mitgliedslandes Türkei auf die syrische Enklave Afrin ein Bild mit "Freiheit für Abdullah Öcalan" und einen Wimpel der Volksverteidigungseinheiten YPG getragen hat.

In seiner Erklärung zum Schluss des Prozesses sagte Claus Schreer, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verstoße. Er wies darauf hin, dass das Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot des Kreisverwaltungs-Referats zum Ziegen der YPG/YPJ-Wimpel einen Tag vor der Demonstration aufgehoben hat. "Heute – ein Jahr später – wird die Entscheidung des Gerichts von der Staatsanwaltschaft ignoriert, die Kennzeichen der YPG werden zu verbotenen Symbolen erklärt. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht das Geringste zu tun."

Zu der Behauptung, dass das Plakat mit der Abbildung Abdullah Öcalans und der Forderung "Freiheit für Öcalan" den "Zusammenhalt der PKK" fördere und dem Kennzeichnungsverbot unterliege, sagte Schreer: "Das Recht die Freilassung eines politischen Gefangenen zu fordern kann aber nicht strafbar sein, genau so wenig wie die Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots, außer man will das unveräußerliche Recht auf Meinungsfreiheit aus dem Grundgesetz eliminieren.

Schreer verwies darauf, dass Abdullah Öcalan "der Repräsentant für eine friedliche, politische Lösung des Konflikts zwischen den Kurden und dem türkischen Staat" ist. "Seine Vorschläge müssten eigentlich von der Bundesregierung unterstützt werden und nicht die Politik des Erdogan-Regimes, die auf Krieg und die Vernichtung der Kurden und ihrer emanzipatorischen Bestrebungen zielt", so Schreer in seinem Schlußwort.

Abschließend stellte er richtig: "Das Plakat mit der Forderung 'Freiheit für Öcalan' ist nicht von der PKK in die Demonstration gegen die Sicherheitskonferenz eingeschleust worden, sondern ich habe mir das Plakat selbst hergestellt. Die Staatsanwaltschaft hat übrigens auch nicht den geringsten Hinweis vorgebracht, dass sich die PKK meines Plakats für ihre Zwecke bedient habe, oder dass unsere Demonstration eine Unterstützungsversammlung für die PKK war."

Das Richterin setzte sich in ihrem Urteil über diese Einwände hinweg. Das Urteil der Münchner Richterin liegt voll auf der Linie der Bundesregierung, die die Kurd*innen kriminalisiert, um die Beziehungen zum türkischen Despoten Erdogan am Laufen zu halten. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) ist sich nicht einmal zu blöde, in einer Twittermeldung zur Befreiung von Baghouz vom IS die Rolle der kurdisch geführten Syrisch Demokratischen Kräfte SDF zu verschweigen und stattdessen so zu tun, als hätte Deutschland daran einen Anteil; siehe:

Baghouz 5IS geschlagen.
Über Baghouz wehen die Fahnen der YPG und YPJ

 

 

Prozesserklärung im Verfahren wegen der Verwendung von Symbolen im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot

 Claus Schreer, 18. 03.2019

Am 17.02.2018 fand Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz statt - drei Wochen, nachdem die türkische Armee unter Bruch des Völkerrechts im nordsyrischen Afrin einmarschiert ist.

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wird mir vorgeworfen – anlässlich dieser Demonstration – entgegen den Auflagen des KVR – einen Wimpel der Fraueneinheiten der Selbstverteidigungskräfte "YPJ" und ein Plakat mit der Forderung "Freiheit für Abdullah Öcalan" mit der Abbildung Öcalans verwendet zu haben. Absurderweise werden diese Kundgebungsmittel im Bescheid des KVR als "Kennzeichen verfassungswidrige Organisationen" bezeichnet.

Die Fahnen- und Bilderverbote beruhen auf Verfügungen des Bundesinnenministeriums, nach denen seit März 2017 alle Kennzeichen der Volksverteidigungseinheiten der kurdischen Kantone Nordsyriens sowie Abbildungen von Abdullah Öcalan verboten sind.

Nicht die kurdischen Symbole, sondern diese Verfügungen sind verfassungswidrig. Sie sind ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsfreiheit.

Ich möchte kurz zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen.

1.) Zum Vorwurf der Verwendung eines YPJ -Wimpels

Die Volksverteidigungskräfte YPG und die Fraueneinheiten YPJ in Nordsyrien retteten im Sommer 2014 zehntausende Jesidinnen und Jesiden vor den Angriffen der Mörderbanden des IS. Sie gelten weltweit als die entschiedendsten Kämpfer, die Nord-Syrien von der Schreckensherrschaft der IS-Terrorbanden befreit haben und erhielten bei der Verteidigung von Kobane sogar Waffen und Luftunterstützung durch die USA. Die kurdischen Volksverteidigungsverbände verdienen unseren Respekt und unsere Solidarität.

Und im Gegensatz zu den völkerrechtwidrigen Aggressionskriegen der NATO-Staaten gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak und Libyen oder dem völkerrechtwidrigen Einmarsch der türkischen Armee in Afrin, ist das Recht auf Selbstverteidigung ausdrücklich in der Charta der Vereinten Nationen verankert.

Die Staatsanwaltschaft aber unternimmt den Versuch, diejenigen zu kriminalisieren, die sich mit dem aufopferungsvollen Kampf der Verteidigungskräfte in Nordsyrien solidarisieren. Dabei bedient sich die Staatsanwaltschaft einer absurden Konstruktion, indem sie behauptet, dass die Kennzeichen der YPJ von der PKK "usurpiert" werden.

Diese Verbote, sind eine skandalöse Anbiederung an den türkischen Despoten Erdogan, die ihn zu einem noch schärferen Vorgehen gegen die Kurden im eigenen Land und den Nachbarländern Syrien und Irak ermutigt.

2.) Zum Vorwurf der Verwendung einer Abbildung Abdullah Öcalans

Die Staatsanwaltschaft behauptet, Darstellungen der Person Abdullah Öcalans "dienen der Verkörperung der PKK" und seien "in besonderer Weise geeignet, den Zusammenhalt der PKK zu fördern".

Sie beruft sich dabei auf die bereits erwähnten Erlasse und Rundschreiben des Bundesinnenministeriums (BIM), die ebenso herbei konstruiert sind wie die Verbote der Kennzeichen der Volksverteidigungskräfte in Nordsyrien.

Die Liste verbotener Kennzeichen des BIM enthält eine Unmenge von Symbolen, von denen das BIM behauptet, die PKK würde sich ihrer ersatzweise bedienen, um den verbotenen Zusammenhalt der PKK zu fördern.

Mit meinem Plakat und der Forderung "Freiheit für Öcalan" hat das rein gar nichts zu tun, nicht einmal damit, dass das BIM Abbildungen Öcalans auf gelben oder grün-gelben Hintergrund als verboten bezeichnet.

Selbstverständlich bin ich der Auffassung und bleibe dabei, dass es das Recht aller Demokraten ist, die Freilassung von Abdullah Öcalan zu fordern und dabei auch ein Porträt von ihm zu verwenden, genauso wie vor 40 Jahren, als wir in der Anti-Apartheid Bewegung die Freilassung Nelson Mandelas gefordert haben Ich war damals dabei und natürlich haben wir Posters verwendet, auf denen Mandela abgebildet war.

Ich engagiere mich seit mehr als 60 Jahren in der Friedens- und Antikriegsbewegung, kämpfe seither gegen jede koloniale Unterdrückung und gegen jeden Einsatz militärischer Gewalt gegen andere Völker.

Ich war selbst in den kurdischen Gebieten der Türkei und ich habe die von der türkischen Armee verbrannten und zerstörten Dörfer gesehen und auch die von Deutschland gelieferten Panzer, die gegen die Kurden eingesetzt wurden.

Wer einmal dort war, der weiß: Es sind nicht die Kurden und es ist nicht die PKK, die einer friedlichen und demokratischen Lösung des Konflikts im Wege stehen.

Abdullah Öcalan und die kurdische Befreiungsbewegung fordern seit Jahrzehnten eine friedliche Lösung des Konflikts mit dem türkischen Staat. Abdulla Öcalan ist dabei eine Schlüsselfigur. Seine Vorschläge für eine Demokratisierung auf dem Gebiet der ganzen Türkei werden von der PKK bereits seit 1995 verfolgt, als sie definitiv auf das Projekt eines eigenen Staates verzichtete. Seine Friedensvorschläge wären ein Ausweg aus dem bis heute andauernden Konflikt.

Doch Erdogan erklärt alle, die sich in der Türkei für Dialog einsetzen zu Terroristen und antwortet mit Krieg und Repression gegen die Kurdinnen und Kurden. Tausende Kritiker des Regimes, Journalisten, gewählte Parlamentsabgeordnete, Bürgermeister und Kommunal-politiker sind in der Türkei derzeit inhaftiert.

Die Münchner Staatsanwaltschaft und das Bundesinnenministerium erklären, Abdullah Öcalan gelte als "politischer Anführer der PKK" und genieße bei "seinen Anhängern einen personenkultartigen Status" aber seine friedenspolitischen Alternativen und die der PKK werden seit Jahren ignoriert.

In seinen Verteidigungsschriften "Zur Lösung der kurdischen Frage - Visionen einer demokratischen Republik" hat sich Abdullah Öcalan 1999 ausführlich dazu geäußert. Das kann man nachlesen. Die Texte sind online verfügbar unter:

Ich möchte nur ein paar wenige Stellen daraus zitieren:
"Die Gründung eines eigenen Staates", sagt Öcalan "kann kein Weg zur Lösung der kurdischen Frage sein. Von allen Möglichkeiten hat ein eigener Staat den geringsten praktischen Wert. Ein solcher Staat würde eine Sprache benötigen, eine eigene Wirtschaft, eine eigene Verteidigung. Er würde weder von seinen Nachbarländern, noch international anerkannt werden. Er hätte keine Voraussetzungen, auch nur einen Tag zu bestehen und würde zur Marionette anderer Mächte werden".
"Durch Gewalt", erklärt Abdullah Öcalan, lasse sich der Konflikt zwischen den Kurden und dem türkischen Staat nicht lösen. "Die Gewalt" müsse "endlich von der Tagesordnung der Republik verschwinden. (…) Terror und Gewalt dürfen nie einen Platz unter den Menschen erhalten. (…) Wenn die massive Gewalt, der wir ausgesetzt sind, verringert oder beendet würde, wenn die Menschenrechte und die Entwicklung der Demokratie die Beziehungen bestimmen würden und zur Lösung des Konfliktes der politische Dialog gesucht würde, dann gibt es kein Volk und keine Partei, die sich mehr nach friedlichen Methoden sehnt als wir. (…) Die einzige Alternative ist eine demokratische Lösung im Rahmen der Türkei". Als Beispiel dafür beschreibt Öcalan die Schweiz. (Quelle: http://ocalan-books.com/#/book/verteidigungsschriften )

Ich beantrage deshalb, dass sich das Gericht mit diesen Vorschlägen befasst, anstatt mit den Unterstellungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesinnenministeriums.

Um eine friedliche Lösung der kurdischen Frage zu ermöglichen, wäre die Freilassung Abdullah Öcalans das Gebot der Stunde, anstatt uns mit Bilderverboten zu kriminalisieren.

Aber, anstatt sich für eine friedliche Lösung in dem seit Jahren andauernden Konflikt zwischen der Türkei und der kurdischen Bevölkerung einzusetzen, macht die Bundesregierung einen Kniefall nach dem Anderen vor dem despotischen Erdogan-Regime. Ganz offensichtlich soll – aus Rücksicht auf die Waffenbrüderschaft mit der Türkei – auch die Einstufung der PKK als terroristisch weiter aufrecht erhalten werden.

Ich beantrage die Einstellung dieses Verfahrens.

Es kann nicht strafbar sein, sich mit denen zu solidarisieren, die das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Recht auf Selbstverteidigung für sich in Anspruch nehmen. Und es kann nicht strafbar sein, die Freilassung Abdullah Öcalans zu fordern und dazu auch ein Porträt von ihm zu verwenden, und zwar unabhängig davon, bei wem das einen "erheblichen Emotionalisierungsefekt" auslöst, wie das von der Staatsanwaltschaft behauptet wird.