Deutschland

MQ 9 Reaper cc US Air Force25.05.2015: „Ohne Deutschland wären mein Schwager und mein Neffe noch am Leben. Ohne Deutschland könnten die USA keine Drohnenangriffe im Jemen fliegen”, sagt Faisal bin Ali Jaber, der im Sommer 2012 einen Drohnenangriff im Jemen überlebt hat. Gemeinsam mit seinen Verwandten Ahmed Saeed bin Ali Jaber und Khaled Mohmed bin Ali Jaber hat er 15. Oktober 2014 beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Die Klage wird am Mittwoch, den 27. Mai 2015, vor dem Gericht in Köln verhandelt. Die drei Jemeniten fordern Deutschland auf, rechtlich und politisch Verantwortung für den US-Drohnenkrieg im Jemen zu übernehmen und die Nutzung der US-Militärbasis Ramstein (Rheinland-Pfalz) – insbesondere der Satelliten-Relais-Station – zu unterbinden. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin und die internationale Menschenrechtsorganisation Reprieve unterstützen die Familie bin Ali Jaber bei der juristischen Aufarbeitung des Drohnenangriffs und bei der Klage.

 

Anlässlich der Prozesseröffnung am 27. Mai  erklärten die Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag:

US-Kampfdrohnen, deren Signalverbindung zwischen dem Piloten in den USA und der Drohne ausschließlich über Satellitenschüsseln in Ramstein (Rheinland-Pfalz) erfolgt, haben im Jemen im Jahre 2012 zwei Mitglieder der Familie bin Ali Jaber getötet. Angehörige klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesrepublik Deutschland. Ihr Prozess, unterstützt von den Menschenrechtsorganisationen ECCHR (Deutschland) und Reprieve (Großbritannien), wird am 27. Mai eröffnet. Die Bundesregierung soll „rechtlich und politisch Verantwortung für den US-Drohnenkrieg im Jemen übernehmen“ und die „Nutzung der Satelliten-Relais-Station in Ramstein unterbinden.“

Der Bundesausschuss Friedensratschlag unterstützt diese Klage der jemenitischen Großfamilie und erklärt sich mit den Opfern solidarisch.

Ramstein ist deutsches Hoheitsgebiet und den USA zur militärischen Nutzung überlassen. Werden von diesem Gebiet aus (völker-)rechtswidrige Handlungen begangen und die US-Justiz schreitet nicht ein – wie in diesem Fall -, ist die Bundesregierung gefordert, mutmaßlichen Straftatbeständen nachzugehen. Das tut sie bisher nicht, sondern zeigt sich unwissend und uninformiert.

Die Bundesregierung missachtet die Forderung des Europäischen Parlaments, die in ihrer Entschließung vom 27.2.2014 die Mitgliedstaaten auffordert, die „Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen zu verbieten“ und auf keinen Fall zu „begünstigen“. Ihr Nichtstun lässt befürchten, dass ihr häufig bekundetes Versprechen, eigene Kampfdrohnen auf gar keinen Fall für „gezielte“ Tötungen einsetzen zu wollen, nicht ernst gemeint ist.

Dieser Fall der Jemeniten ist ein konkreter Fall einer massenhaften Tötungspraxis des US-Präsidenten. Zugegeben hat die US-Luftwaffe bisher 1.336 Kampfdrohnenangriffe in Afghanistan in den vier Jahren von 2009 bis 2012. Hinzu kommen, von Journalisten inoffiziell erfasst, über 500 Killerdrohnenangriffe in Pakistan, Jemen und Somalia. Alle Signale verlaufen über Ramstein. Durchschnittlich wurden in Pakistan und Jemen mit einem Drohnenangriff mindestens jeweils sechs Menschen getötet. Das bedeutet, dass in Afghanistan mindestens 10.000 Menschen per Fernbedienung den Tod fanden. Dass dabei das Gebot der Verhältnismäßigkeit des Waffeneinsatzes missachtet wird, zeigt folgende Untersuchung für Pakistan und den Jemen. Reprieve hat konkret ermittelt, dass der „gezielten“ außergerichtlichen Tötung 1.147 unbeteiligte Menschen zum Opfer fielen, obwohl nur 41 Menschen mit Drohnen gejagt wurden.

Wenn es gelänge mittels dieses Präzedenzfalles der Familie bin Ali Jaber die Mitverantwortung Deutschlands an der Massentötung durch US-Kampfdrohnen zu belegen, müssten die Ermittlungen auf alle Einsatzgebiete ausgeweitet werden. Ramstein muss für den Einsatz von US-Drohnen sofort gesperrt werden.

Ein zweiter US-Standort in Deutschland ist für den US-Drohnenkrieg von Bedeutung: Stuttgart. Das hier ansässige US-Kommando für Afrika (AFRICOM) ist unter anderem zuständig für den US-Luftwaffenstützpunkt im ostafrikanischen Dschibouti, von wo US-Kampfdrohnen mit Zielen in Afrika aber auch im Jemen starten. AFRICOM „nominiert die Abschussziele“, ist also in die Tötungspraxis per Fernbedienung einbezogen.

Der 2+4-Vertrag spricht der Bundesrepublik Deutschland seit 1990 die „volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“ zu und bekräftigt zudem, dass „von deutschem Boden nur Frieden ausgeht.“

Im Sinne dieser völkerrechtlichen Bestimmungen fordern wir

  • den Generalbundesanwalt auf, Ermittlungen beim AFRICOM in Stuttgart gegen Personen aufzunehmen, die Drohneneinsätze leiten, und auf dem Gelände der US-AirForce-Base Ramstein gegen Personen zu ermitteln, die an der Aufrechterhaltung der Satelliten-Relais-Station beteiligt sind.
  • die Bundesregierung auf, sich umgehend für die Schließung der US-Satelliten-Relais-Station und von AFRICOM einzusetzen und auf den Erwerb, die Anmietung und die Entwicklung von Kampfdrohnen zu verzichten.

Der Bundesausschuss Friedensratschlag wird seine Aktivitäten gegen die Bewaffnung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen – wie sie durch ein deutsch-französisches-italienisches Gemeinschaftsprojekt vorgesehen ist – verstärken; auch durch die weitere Unterstützung der deutschen und internationalen Drohnenkampagne.

Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag
Für den Bundesausschuss Friedensratschlag: Lühr Henken, Berlin, Peter Strutynski, Kassel

Foto: US Air Force (MQ-9 Reaper)

Link zum Kurzportraits der Kläger