Aus Bewegungen und Parteien

Muenchen_171012_frieser19.10.2012: Was sagen uns die Berufsverbote heute? In welcher Tradition stehen sie? Sind sie heute vom Tisch? Das waren Fragen einer Diskussionsveranstaltung der DKP im EineWeltHaus am 17. Oktober, die über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer anzog. Zu Beginn skizzierte Renate Münder die historische Tradition der Berufsverbote in Deutschland - die ungebrochene Tradition des Antikommunismus -, die das Handeln so unterschiedlicher Regierungen wie bei Bismarck, Hitler, Adenauer oder Brandt bestimmte. Letztere argumentierten auch im Sinne der Totalitarismustheorie, aber es waren hauptsächlich die Kommunisten, auf die die Gesetze - angeblich gegen extremistische Bestrebungen von rechts und links - gemünzt waren.

Vom sog. Radikalenerlass 1972 war die gesamte Linke betroffen, die mit dem Kampfbegriff der Verfassungsfeindlichkeit niedergemacht wurde, und das von Willy Brandt, der angetreten war „mehr Demokratie zu wagen“. Die Politik der SPD/FDP-Regierung führte zwar zur Öffnung nach außen, zu den Ostverträgen von 1970. Sie führte damit zur gewünschten Öffnung der östlichen Märkte für das deutsche Kapital – aber Ostpolitik hieß zugleich auch “Entspannungspolitik“, Anerkennung der DDR. Das war Landesverrat für die Reaktion. Der zivilisatorische Schub, den die demokratische und Studentenbewegung gebracht hatte, ging der Bourgeoisie sichtlich zu weit. Und in Sachen Antikommunismus stand die SPD der Reaktion in Nichts nach.

Auch als der Radikalenerlass wieder kassiert wurde, gab es nie ein öffentliches Eingeständnis, dass er Unrecht war. Mit der Annexion der DDR kam es erneut zu massenhaften Berufsverboten. Sie sind auch heute nicht vorbei, doch im Zeitalter von Google bedarf es keines Spitzeleinsatzes mehr. Und nach den „Anti-Terror-Gesetzen“ können Tausende von Beschäftigten in „lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen“ sog. Sicherheitsüberprüfungen unterzogen werden. (Beitrag s. Anhang)

muenchen_171012_0688Hans-Georg Frieser schilderte anhand seines Berufsverbots ( September 1973 - Januar 1975) den konkreten Ablauf und die breite Solidarität, die es möglich machte, dass er nach fast eineinhalbjährigem Kampf von der Stadt München eingestellt werden musste. Er erinnerte aber auch daran, dass nicht vergessen werden darf, dass viele der vom Berufsverbot Betroffenen nicht die Möglichkeiten und das Glück hatten, auf eine derart breite Solidarität zurückgreifen zu können und dass von vielen die berufliche Existenz vernichtet und die gesamte Lebensplanung zerstört wurde.

Er verwies darauf, dass auch von Seiten der privaten Arbeitgeber ähnlich verfahren wurde, indem z.B. Hunderte von aktiven Jugendvertretern entlassen oder nicht übernommen wurden, dass sogenannte schwarze Listen existierten (und existieren), mit denen sich Arbeitgeber gegenseitig informierten, um konsequente Gewerkschafter von ihren Betrieben fernzuhalten. Und er verwies auf ein Urteil des BAG, das die Kündigung des Bankkaufmanns Wolfgang Schwank für rechtens erklärte. Die Kündigung sei deshalb nicht sittenwidrig, da der Kläger sich mit dem Inhalt eines von ihm verteilten Parteiblattes identifiziert hatte, in dem der Berufsstand seines Arbeitgebers im allgemeinen und der Arbeitgeber selbst diskriminiert und in der Meinung der Öffentlichkeit herabgesetzt werde.

muenchen_HE_Schmitt_Lermann_0688Hans E. Schmitt-Lermann schließlich, der zahlreiche vom Berufsverbot betroffene Kolleginnen und Kollegen vertreten hatte, arbeitete in seinem Referat (s. Anhang), - belegt mit vielen Beispielen -, die fürchterliche Tradition der deutschen Justiz heraus, die auch nach 1945 von Nazi-Richtern dominiert wurde. So war es ausgerechnet W. Römer, der Staatsanwalt, der die Geschwister Scholl zur Guillotine führte, in der Zeit der Berufsverbote zuständig im Bundesjustizministerium für den Öffentlichen Dienst und das öffentliche Dienstrecht. Richter wie Gerhard Leibholz, ein Alibi-Nichtnazi unter den ersten Bundesverfassungsrichtern, wenn auch hochrenommiert wegen seines Konservativismus, waren die Ausnahme und seine Einsicht „Ohne Stalingrad kein Grundgesetz!“ kam selbstverständlich auch erst nach der Pensionierung. Unangefochten besetzten faschistische Beamte wieder hohe, einflussreiche Ämter im Staatsapparat, nicht nur in der Justiz, wie z.B. Hans Maria Globke, enger Berater Andenauers, Leitbild des Beamtentums.

Allein in der Zeit zwischen 1972 und 1987 gab es, so Schmitt-Lermann, rund 3,5 Millionen Überprüfungen und etwa 35 000 negative Berichte des Verfassungsschutzes und etwa 11 000 Bewerbern wurde die Einstellung verwehrt.   2 250 wurden schließlich nicht eingestellt, 136 entlassen. Er legte weiter dar, dass Kommunisten zwar die am schwersten Betroffenen waren, aber rund 70% aller Fälle betrafen Mitglieder von VVN, DFG-VK, DFU, SHB oder Liste Asta und Fachschaften.

Schmitt-Lermann schilderte anschaulich, wie die Herrschenden dem entfaschisierenden Mentalitätswandel und einer gewissen Marxismus-Renaissance mit einer rechtskonservativen Ideologiekampagne zu begegnen suchten. Diese war auf vier Politikfelder gerichtet: gegen die Friedensbewegung - gegen den Antifaschismus - gegen kämpferische Gewerkschafter und gegen eine sozialkritische Wissenschaftsfreiheit. Diese Herausforderung muss die Linke annehmen, vertrat Schmitt-Lerman: die Bereitschaft zum politisch-ideologischen Klassenkampf tut not!

Zum Abschluss seiner Ausführungen erinnerte er noch an die für Dezember geplante Änderung des Art. 51 Abgabenordnung, mit der 'extremistischen' Vereinen die steuerbegünstigte Gemeinnützigkeit entzogen werden soll und mahnte Widerstand an.

In der anschließenden Diskussion ging es vor allem um die Forderungen der damals vom Berufsverbot Betroffenen: Vollständige Rehabilitation und angemessene materielle Entschädigung. Ein Kollege stellte sehr anschaulich und bedrückend dar, wie er sich mühsam an Privatschulen durchschlagen musste. Da er aufgrund des sog. Unvereinbarkeitsbeschlusses von 1973 seine GEW-Mitgliedschaft verlor, erhielt er auch keinen Rechtsschutz und hatte keine Möglichkeit zur Klage.

Positiv vermerkt wurde, dass die GEW nicht nur die aktuellen Aktivitäten zur Rehabilitation aktiv unterstützt, sondern als einzige Gewerkschaft auch den Unvereinbarkeitsbeschluss, durch den Mitglieder von sog. linksextremistischen Organisationen wegen angeblich gewerkschaftsfeindlicher Betätigung aus der Gewerkschaft geworfen wurden, inzwischen aus der Satzung gestrichen hat und sich für ihn entschuldigt.

Da in Bayern als einzigem Bundesland ein Fragebogen zur Verfassungstreue, der die Regelanfrage ersetzt hat, besteht, wurde die Diskussion auch über seine Auswirkungen, wie damit umzugehen sei und wie seine Abschaffung erreicht werden könne, geführt. Eine Möglichkeit, dies weiter zu verfolgen, gibt es auf einer weiteren Veranstaltung zu den Berufsverboten am 23.11.12 im DGB- Haus in München (s. Anlage).

Text: GF/RM    Foto: Frieser