Europa

PKK Urteil Bruessel29.01.2020: Das Oberste Gericht Belgiens hat am Dienstag (28.1.) endgültig die Entscheidung des Revisionsgerichts vom März 2019 bestätigt, wonach die PKK keine "terroristische Organisation", sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt ist. Damit könnte der Weg für einen neuen Friedensprozess in der Kurdenfrage offen sein - wenn sich auch andere europäische Regierungen dem Urteil anschließen und die PKK von der "Terrorliste" streichen.

Das Oberste Gericht Belgiens, der Kassationshof in Brüssel, hat am Dienstag endgültig die Entscheidung des Revisionsgerichts vom März 2019 bestätigt, wonach die kurdische Arbeiterpartei PKK keine "terroristische Organisation", sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt ist.

Bereits am 14.September 2017 hatte das Brüsseler Berufungsgericht (Cour d’appel) festgestellt, dass die kurdisch-türkische PKK keine Terrororganisation, sondern Kriegspartei ist. Das Brüsseler Berufungsgericht stellte fest, dass es in der Türkei einen bewaffneten Konflikt gibt und dass die PKK Konfliktpartei in diesem innertürkischen bewaffneten Konflikt ist. Die PKK würde keine Bürger*innen terrorisieren, sondern für die Rechte der Kurd*innen kämpfen, so die Begründung des Gerichts. Zivilist*innen seien, so das Berufungsgericht im Jahr 2017, nicht Ziel der PKK, selbst wenn es bei Angriffen auf militärische Ziele auch zivile Opfer gebe. Zudem hätte die PKK die Genfer Konventionen anerkannt. Damit verpflichtet sich die PKK, die Regelungen des humanitären Völkerrechts anzuerkennen. Folglich, so das Berufungsgericht, könne die PKK nicht als Terrororganisation eingestuft und vermutliche Mitglieder der PKK auch nicht als Terrorist*innen verklagt werden.

Die Staatsanwaltschaft erhob beim Obersten Gerichtshof Einspruch gegen das Urteil. Dieser hob zwar die vorherige Entscheidung auf, allerdings nicht in den zentralen Punkten. Deshalb mussten die Verfahren wieder vor dem Revisionsgericht in Brüssel verhandelt werden.

Nun hat nach insgesamt neun Jahren Prozessen das Revisionsgericht letztinstanzlich - das jetzige dritte Urteil des Kassationshofs ist endgültig und für alle Parteien verbindlich - festgestellt, dass in diesen Verfahren das Anti-Terror-Gesetz nach belgischem Recht nicht angewendet werden kann. Daher werde es keinen Prozess geben und alle Angeklagten von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen.

Auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg stellte bereits am 15 Nov. 2018 fest, dass die Listung der PKK auf der EU-Terrorliste zu Unrecht erfolgte. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die Listung zwar mit mehreren Vorfällen erklärt wird, diese von der EU jedoch in juristischer Hinsicht nicht ausreichend belegt sind. Die neue Lage der PKK im Mittleren Osten sei nicht beachtet worden, außerdem fehle es an Argumenten, so das Gericht. Allerdings bezieht sich das Urteil nur auf die Jahre 2014 bis 2017, weil der EU-Rat für das Jahr 2018 einen neuen Beschluss zur EU-Terrorliste fasste, der nicht Gegenstand es Prozesses war und deshalb durch das Urteil nicht betroffen ist.

PKK-Verbot aufheben

Mit diesem Urteil besteht zumindest die Hoffnung, dass dieses Urteil in den anderen europäischen Ländern zu einem Umdenken führt. In der Schweiz ist beispielsweise die PKK nicht als terroristische Organisation gelistet, weil die PKK nicht auf der Liste der Terrororganisationen der Vereinten Nationen steht.

Jan Fermon, einer der Verteidiger in den Brüsseler Verfahren, erklärte nach der Urteilsverkündung am Dienstag gegenüber der kurdischen Nachrichtenagentur ANF: "Das ist ganz klar ein bedeutendes Urteil, das im Einklang mit internationalem Recht steht. Ich hoffe, dass es in Europa zu einem Umdenken führt und dazu beiträgt, die kurdische Frage auf dem politischen Weg zu lösen. Mit der Entscheidung, dass die PKK keine terroristische Organisation, sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt ist, wurde Europa die Perspektive eröffnet, diesen Konflikt durch Verhandlungen zu lösen."

PKK Verbot aufheben PlakatWürde Deutschland dem belgischen Urteil folgen, würde das das Ende der Kriminalisierung der kurdischen linken Bewegung in Deutschland bedeuten. Dann hätten die ständigen Hausdurchsuchungen, die Anklagen wegen des Zeigens der Symbole der PKK oder der syrisch-kurdischen Selbstverteidigungskräfte YPG und YPJ, die Verbote von kurdischen Verlagen, … ein Ende.

Eine Streichung der PKK von der EU-Terrorliste und ein von den europäischen Staaten geförderter Friedensdialog hätte weitreichende Auswirkungen im Mittleren Osten, die, wenn auf Augenhöhe verhandelt würde, das den Menschen bringen würde, was sie sich seit Jahren wünschen: Frieden - und vielleicht auch Demokratie.

foto: ANF

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