Europa

LoiTravailNonMerci pcf15.05.2016: Mit einem antidemokratischen Gewaltakt hat der französische sozialdemokratische Premierminister Manuel Valls nach Genehmigung durch Staatspräsident Hollande am 10./12. Mai den heftig umstrittenen Gesetzentwurf für eine „Reform des Arbeitsrechts“ gegen den breiten Widerstand in der Bevölkerung und der linken Gewerkschaften in erster Lesung in der französischen Nationalversammlung durchgesetzt. Valls griff dazu auf eine der reaktionärsten Bestimmungen in der französischen Verfassung, nämlich den Ermächtigungsparagrafen des Artikels 49,3 zurück.

Nach diesem Paragrafen gilt ein Gesetzentwurf ohne jede Debatte, ohne Beratung der vorgelegten Änderungsanträge und überhaupt ohne förmliche Abstimmung für beschlossen, wenn der Regierungschef mit Zustimmung des Ministerrats vor dem Parlament die Erklärung abgibt, dass er den Gesetzentwurf mit der „Verantwortung der Regierung“ verknüpft. Laut der Verfassungsbestimmung 49.3 kann das Parlament diesen Gesetzentwurf dann nur noch dadurch verhindern, dass innerhalb von 24 Stunden ein Misstrauensantrag gegen die Regierung eingereicht wird, der von mindestens einem Zehntel der Abgeordneten unterzeichnet sein muss, und dieser Misstrauensantrag bei einer Abstimmung im Parlament zwei Tage später eine Mehrheit bekommt. Dann wäre die Regierung gestürzt und zum Rücktritt gezwungen.

Praktisch werden mit diesem Artikel 49,3, der seinerzeit auf Betreiben von Staatspräsident de Gaulle im Rahmen seines autoritären Präsidialregimes in die Verfassung der V. Republik aufgenommen worden war, die Parlamentsabgeordneten ihrer Rechte als Volksvertreter beraubt. Er nimmt ihnen die Möglichkeit einer demokratischen Diskussion über Regierungsvorhaben in der Volksvertretung. Er ist in erster Linie eine Waffe der Regierung gegen die Abgeordneten, wenn es in der Regierungspartei und ihrer Parlamentsfraktion selbst gegensätzlich Meinungen zu einem Gesetzentwurf gibt. Die Regierung kann damit die Abgeordneten der eigenen Fraktion unter massiven Druck setzen, denn sie müssten, wenn sie bei ihrem Nein zu einem Regierungsvorhaben bleiben wollen, sich praktisch am Sturz ihrer eigenen Regierung beteiligen.

Manuell Valls hatte am 10. Mai in der Nationalversammlung die Inanspruchnahme dieser Prozedur für den Gesetzentwurf „Arbeit – neue Freiheiten und Schutzbestimmungen für Unternehmen und Beschäftigte“ angemeldet, der von seiner Arbeitsministerin Myriam El Khomri am 24. März eingereicht worden war (in Frankreich kurz „Loi Travail“ [Arbeitsgesetz] oder auch „Loi El Khomri“ genannt.

retrait loi el khomri pcfDer Gesetzentwurf hatte sofort nach seinem Bekanntwerden heftige Proteste bei den Gewerkschaften und bei Jugend- und Studentenorganisationen hervorgerufen. In fünf landesweiten Aktionstagen hatte ein Bündnis von Studenten- und Schülerverbänden mit der „Intersyndicale“ der linken Gewerkschaftsbünde (CGT, FO, FSU, Solidaires) seit dem 9. März dagegen Front gemacht. Jeweils mehrere hunderttausend Menschen hatten daran teilgenommen. In repräsentativen Meinungsumfragen äußerten sich über 70 Prozent der Befragten dagegen.

Deshalb versuchte die Regierung in der Zwischenzeit, durch kleinere Veränderungen einen Teil der Proteste zu kanalisieren und die Gewerkschaftsfront zu spalten, was ihr mit dem Herausbrechen des zweitgrößten Gewerkschafsbundes CFDT auch gelang. Ungeachtet einiger durch die Proteste erreichter Zugeständnisse, auch an die protestierenden Jugendlichen per Zusage einer gewissen Erhöhung von Stipendien und Lehrlingslöhnen, blieben die strittigen Kernbestimmungen des „Loi Travail“ aber unverändert, vor allem die grundsätzliche Festlegung, dass künftig auf Betriebsebene abgeschlossene Vereinbarungen über Arbeitszeiten, Überstundenregelungen und Löhne grundsätzlich Vorrang haben sollen vor den Bestimmungen von Branchen- und Flächentarifverträgen, die zwischen Unternehmerverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen werden.

Als Reaktion auf den Gewaltstreich des Regierungschefs mit Artikel 49,3 versuchten die Abgeordneten der Linksfront, einen Misstrauensantrag „von links“ zustandezubringen. Dies scheiterte am Schluss aber an zwei Unterschriften. Der Text war aber immerhin von 56 Abgeordneten unterzeichnet worden, mehr als je zuvor seit Hollandes Amtsantritt. Unterschrieben hatten neben den 15 Abgeordneten der Linksfront aber auch 13 der 16 Grünen (EELV) und 28 Abgeordnete aus der „sozialistischen“ Regierungspartei PS.

Der parallel eingereichte Misstrauensantrag der rechten Opposition von „Republikanern“ und Zentrum verfehlte bei der Abstimmung am 12. Mai aber ebenfalls die erforderliche Mehrheit von 289 Abgeordneten. Er kam auf 246 Stimmen. Die Abgeordneten der Linksfront hatten erklärt, nun auch für diesen rechten Antrag zu stimmen, mit dem sie inhaltlich nicht übereinstimmen, weil dies die einzige noch verbliebene Möglichkeit sei, das mit großen sozialen Rückschritten verbundene „Arbeitsgesetz“ zu verhindern. Die linken PS-Abgeordneten hatten allerdings schon vorher erklärt, dass sie zwar den Misstrauensantrag der Linken mitunterschreiben, aber sich nicht dem Antrag der Rechten anschließen werden.

Damit konnte die Regierung also im Amt bleiben. Das „Loi Khomri“ ist damit aber noch nicht endgültig verabschiedet. Es wurde per Art. 49,3 nur in erster Lesung in der Nationalversammlung beschlossen. Es muss nun auch noch vom Senat gebilligt werden. Dort haben jedoch nicht die „Sozialisten“ wie in der Nationalversammlung die Mehrheit, sondern die Rechten. Somit ist zu erwarten, dass die rechte Senatsmehrheit Abänderungen Beantragen wird, was ein möglicherweise langes „Vermittlungsverfahren“ zwischen den beiden Gremien in Gang gesetzt kann.

Die Gewerkschaften, Studenten- und Schülerverbände, die die Träger der bisherigen Aktionen gegen das Gesetz waren, haben deutlich gemacht, dass sie sich durch das undemokratische Vorgehen der Regierung im Parlament nicht zur Resignation und zum Schweigen bringen lassen werden. Schon am 12. Mai selbst, dem Tag der Abstimmung über den Misstrauensantrag, waren erneut Zehntausende in allen Großstädten Frankreichs, aus den Beinen, um ihrem Nein zu dem Gesetz Gehör zu verschaffen. In Paris kam es zu Zusammenstößen, weil ein massives Aufgebot der Bereitschaftspolizei den Demonstrationszug zum Sitz der Nationalversammlung bereits am Place des Invalides blockierte. In einem gemeinsamen Kommuniqué riefen die Gewerkschaftsbünde von CGT, FO, FSU und Solidaires sowie der nationale Studentenverband UNEF und die Schülerverbände UNL und FIDL zur weiteren Ausweitung der Aktionen angesichts der „Verleugnung der Demokratie“ auf. Neue landesweite Streik- und Aktionstage sind für Dienstag, 17. Mai, und Donnerstag, 19. Mai angesetzt. Die Initiatoren riefen ihre jeweiligen Strukturen dazu auf, „Betriebsversammlungen mit den Lohnabhängigen zu organisieren, um gemeinsam über die Modalitäten der Aktionen, Streiks und deren Fortsetzung zu beraten“.

Text: G. Polikeit            Fotos: pcf

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