Deutschland

fluechtlingsrat sh gst 724419.10.2015: Trotz scharfer Kritik aus der Opposition und von Flüchtlings- und Sozialverbänden haben Bundestag und Bundesrat umfangreiche Verschärfungen im Asylrecht verabschiedet. Mit dem Gesetzespaket ist unter anderem vorgesehen, drei weitere Balkan-Länder - Albanien, das Kosovo und Montenegro - als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen, um Asylbewerber von dort schneller in ihre Heimat zurückzuschicken. Die LINKE-Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen nannte die Pläne den „gravierendsten Angriff auf das Asyl-Grundrecht seit den 90er Jahren. Dieses Gesetz atmet lediglich den Geist der Abwehr und der Abschreckung“, sagte sie am 16. Oktober bei der abschließenden Beratung des Gesetzespakets im Bundestag.

Flüchtlings- und Sozialverbände sprechen von  „offenem Verfassungsbruch“

„Zum Schaden unserer Gesellschaft werden die Weichen auf Abwehr und Ausgrenzung gestellt“, erneuerte Pro Asyl seine Ablehnung. Das Gesetzespaket sei ein „Integrationsverweigerungsgesetz. Zum Schaden unserer Gesellschaft werden die Weichen auf Abwehr und Ausgrenzung gestellt. Die Kasernierung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu sechs Monaten, die Ausdehnung des Arbeitsverbotes und die Ausweitung der Residenzpflicht werden die Unterbringungsproblematik verschärfen und Integration verhindern.“ Es sei ein „Programm der Entwürdigung von Menschen“ und stelle einen „offenen Verfassungsbruch“ dar. „Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 entschieden: Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken.“

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk lehnte die Änderungen im Asylrecht ab. „Flüchtlingskindern droht die weitere Degradierung zu Kindern zweiter Klasse“, erklärte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann. „Wenn Kinder generell bis zu sechs Monaten und Kinder aus sogenannten sicheren Drittstaaten sogar auf unbestimmte Zeit in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen, oder wenn Sozialleistungen für Kinder unverhältnismäßig gekürzt und Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gestrichen werden können, dann liegt eine Verletzung der elementaren Kinderrechte vor.“

fluechtlingsrat sh gst 5710"Der Gesetzentwurf konterkariert die Ziele des schleswig-holsteinischen Flüchtlingspaktes!" stellt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fest. Im Kieler Flüchtlingspakt hatten sich am 6. Mai 2015 die Landesregierung, Landesverwaltungen und Gebietskörperschaften, Bildungsinstitutionen, Verbände, Religionsgemeinschaften, Arbeitsmarktakteure sowie MigrantInnenorganisationen und Migrationsfachdienste auf Ziele einer künftigen integrationsfreundlichen Aufnahme von Flüchtlingen geeinigt. Vieles davon ist jetzt schlichtweg Makulatur: Regelmäßig für Asylsuchende einen frühestmöglichen Sprachkurs-, Bildungs- und nachhaltigen Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen, auf dem Wege von Integrationsleistungen Erleichterungen beim Bleiberechtszugang zu schaffen, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bedarfs- und jugendhilfegerecht zu versorgen und in den zuständigen öffentlichen Stellen eine Willkommenskultur zu etablieren, die sich von der vor allem auf Abschreckung Abschiebung setzenden Verwaltungshybris vergangener Dekaden verabschiedet, werden nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes kaum noch zu erreichen sein.

Das sieht Frank Hornschu, Vorsitzender der DGB Kiel Region ähnlich: „Der Gesetzentwurf zum sogenannten Asylkompromiss geht in eine völlig falsche Richtung - soziale Leistungen werden eingeschränkt, Abschiebungen erleichtert, die Liste sicherer Herkunftsländer wird erweitert. Dieser Vorschlag zielt auf die Einschränkung des Rechts auf Asyl hin. Er behindert die Integration von Flüchtlingen, statt sie zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Die Liste der sicheren Herkunftsländer darf nicht erweitert werden, denn es gibt in diesen Ländern Rassismus und Gewalt gegen Minderheiten. Diese Minderheiten brauchen ein Recht auf Asyl und eine individuelle Prüfung ihres Antrags. Wie widersprüchlich hier die Definition ist, zeigt schon, dass ein Land wie der Kosovo jetzt zum sicheren Herkunftsland erklärt werden soll, während es gleichzeitig noch immer für so unsicher gehalten wird, dass dort nach wie vor die Bundeswehr im Einsatz ist.

Statt des Versagens von Hilfe und Unterstützung von Menschen in existenzieller Not bedarf es einer Stärkung des Rechts auf Asyl, bedarf es einer Globalisierung, die nicht länger Reichtum für wenige sondern Gerechtigkeit für alle Menschen realisiert. Bedarf es einer Bekämpfung der Fluchtursachen. Denn die Flucht von Menschen beginnt im Krieg, sie beginnt in einem zerfallenden Staat, sie beginnt dort, wo Gewalt und Fanatismus, Armut und Not herrschen. Sie beginnt dort, wo die Reichen sich einmauern und die Armen in Slums und Flüchtlingslagern hausen. Die Fluchtbewegungen unserer Zeit haben viel mit dem zerstörerischen Handeln, der Unfreiheit, der Ungerechtigkeit und der Ungleichheit in weiten Teilen der Welt, in den Bürgerkriegs- und Krisenländern zu tun.“  

Was jetzt Not tut

Die Flüchtlingsräte der Bundesländer hatten Bundesregierung und Bundestag in einer gemeinsamen Presseerklärung (13.10.15) aufgefordert, statt der Asylrechtsverschärfungen folgende dringend gebotene Maßnahmen vorzunehmen:

  • Der Aufbau einer Logistik, mit der eine große Zahl von Flüchtlingen aus dem grenznahen Bereich weitertransportiert, versorgt und untergebracht werden kann
  • Der schnelle Um- und Neubau von menschenwürdigen Notunterkünften, die die provisorischen Unterkünfte wie Zelte, Traglufthallen, Turnhallen u. ä. ersetzen
  • Abbau bürokratischer Hürden, damit neu ankommende Flüchtlinge schnell zu Verwandten, Familienangehörigen und Freunden ziehen können, die sie aufnehmen und bei der Integration unterstützen
  • Die Abschaffung der Lagerpflicht für alle Flüchtlinge, damit diese unproblematisch in WGs und Privatwohnungen ziehen können
  • Ein Sozialwohnungs-Bauprogramm für Flüchtlinge und alle anderen obdachlosen und bedürftigen Menschen
  • Der besondere Schutz für Roma und andere ethnische Minderheiten aus den Balkanstaaten,  deren Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung eine gruppenbezogene Regelung erfordert.
  • Freie Weiterwanderung für Flüchtlinge, die zu ihren Familienangehörigen und Verwandten und Freunden in anderen EU-Ländern weiterreisen wollen
  • Eine Altfallregelung für Flüchtlinge, deren Asylanträge seit mindestens einem Jahr unbearbeitet sind, um den Rückstau von 250.000 nicht bearbeiteter Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abzubauen
  • Zugang zu Sprach- und arbeitsmarktlicher Integrationsförderung für alle Flüchtlinge -  anstatt per Selektion nur für Asylsuchende, wie aus der Bundesregierung verlautet, aus Syrien, Eritrea, Iran und Irak - einer knappen Handvoll willkürlich identifizierter Herkunftsländer, denen eine „gute Bleibeperspektive“ zugeschrieben wird.

Text/Fotos: gst

Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

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Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
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Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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