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AfD Protest-Aloecher21.04.2017: Linken aus dem oberbayerischen Rosenheim wird von den Behörden die Teilnahme an der Demonstration gegen den AfD-Parteitag in Köln verboten * als 'Gefährder' müssen sie sich regelmäßig bei der Polizei melden * Bayern will unbegrenzte 'Schutzhaft' für 'Gefährder'

 

An diesem Wochenende findet in Köln der Bundesparteitag der rechtsextremen AfD statt. Aus der gesamten Bundesrepublik werden TeilnehmerInnen für die vom Bündnis "Köln gegen rechts“ angemeldete Kundgebung auf dem Heumarkt in Sicht- und Hörweite des Maritim-Hotels erwartet. Dort führt die AfD ihren Parteitag durch.

Anstatt in Köln mit Zehntausenden gegen den AfD-Bundesparteitag zu demonstrieren, müssen sich Linke aus dem oberbayerischen Rosenheim am Freitag und Samstag bei ihrer Polizeiinspektion melden. In einem Schreiben teilte das Landratsamt Rosenheim einem Dutzend Frauen und Männer mit, dass sie sich "zu festgelegten Zeiten bei der Polizei zu melden haben". Sie werden als 'Gefährder' eingestuft. Deshalb gelte es, die Reise nach Köln und "Ihre mögliche Beteiligung an Auseinandersetzungen … sowie Gewalttätigkeiten im Vorfeld zu verhindern". Allein für den Bescheid wollen die Behörden zwischen 100 und 150 Euro. Viel Geld für rechtswidrige Bescheide.

Die Angeschriebenen hätten sich durch die Teilnahme an einem "Demonstrationstraining" als Gefährder entpuppt, teilt die Polizei mit. Rechtsanwalt Mathes Breuer, der einige der Betroffenen vertritt, sagt: "Hintergrund des Ganzen ist ein Blockadetraining am 02.04. in Rosenheim. Während Jugendliche übten, wie man richtig eine Sitzblockade macht, stürmten Hundertschaften ein Privatgelände in Rosenheim, sogar einen Hubschrauber mit Videokamera bot die Polizei auf. Etwa 30 Personen wurden festgenommen. Es ist natürlich völlig legal, ein Blockadetraining durchzuführen. Symbolische Blockaden sind keine Straftaten, sondern legale Versammlungen. Blockadetrainings auch. Sowohl die Polizeimaßnahme am 02.04., als auch die aktuellen Bescheide sind rechtswidrig."

Während ein Polizeisprecher meint, dass es "kein Training für ein friedliches Verhalten" war, sondern wie man "ohne Rücksicht auf Verluste gegen Polizisten vorgeht", bekräftigt Breuer: "Es ging um friedliche Sitzblockaden, nicht um Angriffe. Es ging auch um rechtliches know-how, was auf Demos erlaubt ist und was nicht." Mathes Breuer sieht gute Chancen, dass Rosenheims Behörden einen gerichtlichen Denkzettel bekommen: "Diese Meldeauflagen stellen eine völlig unzumutbare Einschränkung der Versammlungsfreiheit dar, ich gehe davon aus, dass sie vor Gericht keinen Bestand haben werden."

Auch in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land gibt es gleichlautende Auflagen für Linke. "Die Behörden zeigen sich als willige Erfüllungsgehilfen des politisch motivierten Vorgehens der Polizei", erklärt die Infogruppe Rosenheim.

Jan Sperling, Sprecher der Kampagne "Nationalismus ist keine Alternative", sagte zu den Ereignissen in Rosenheim: "Die Meldeauflagen, die die Rosenheimer Polizei gegen Menschen erlassen hat, stellen den bisherigen Höhepunkt an Repression gegen unsere geplanten Proteste dar. Hatte sich die Polizei bisher vor allem darauf konzentriert, unsere Kampagne als gewalttätig zu diffamieren, so ist sie nun dazu übergegangen, aktiv Personen an der Teilnahme zu hindern. An der Legitimität von Blockaden kann es jedoch keinen Zweifel geben, wenn man den Konsolidierungsprozess der AfD betrachtet. Eine Akzeptanz als Gesprächspartner, wie sie mittlerweile Gang und Gäbe ist, verschafft der AfD die Legitimation, die sie dringend braucht, um mit ihren rassistischen Thesen in der Mitte der Gesellschaft Anschluss finden. Blockaden bewirken das genaue Gegenteil: Sie zeigen, dass völkischer Rassismus und Autoritarismus nie akzeptable Positionen sind, egal wie viele Leute sie unterstützen."

Das Vorgehen der Behörden und der Polizei in Rosenheim ordnet sich ein in die Bestrebungen der bayerischen Staatsregierung zur Verschärfung des bayerischen Polizeigesetzes. Im Zuge des neuen Anti-Terror-Pakets will die bayerische Staatsregierung sog. 'Gefährder' sogar zeitlich unbegrenzt in 'Vorbeugehaft' – früher 'Schutzhaft' - nehmen können. Der vom Landeskabinett bereits beschlossene Gesetzentwurf würde künftig Richtern die Freiheit lassen, auf Antrag der Polizei beliebig lange Haft anzuordnen, soweit dies "unerlässlich ist", um eine schwere Gefahr für die Allgemeinheit zu bannen. (siehe Bayern will 'Schutzhaft' für 'Gefährder')


UPDATE, 18.45 Uhr: Verwaltungsgericht erklärt Meldeauflagen für unwirksam
Das Verwaltungsgericht München hat die von der Stadt Rosenheim verhängten Meldeauflagen gegen 17 Personen aus dem linken Spektrum in einer Eilentscheidung für unwirksam erklärt.