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Berlin Logo-Schulprivatisierung13.11.2017: Berlin droht durch Privat-Öffentlichen Partnerschaft (ÖPP) eine massive Schulprivatisierung, warnt der Verein "Gemeingut in BürgerInnnenhand" (GiB) ++ 1,5 Mrd. Kredit soll als Schulden in eine private GmbH ausgelagert werden ++ mit Schattenhaushalt soll Schuldenbremse unterlaufen werden ++ GEW-Aktive: "Bildung der Kinder und Jugendlichen gehört zur staatlichen Vorsorge" ++ Carl Waßmuth, Infrastrukturexperte des GiB: Regierender Bürgermeister muss Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Schuldenbremse starten


Berlin droht eine massive Schulprivatisierung, warnt der Verein "Gemeingut in BürgerInnnenhand" (GiB) in Kooperation mit Attac Berlin und dem Berliner Wassertisch. Abgelehnt wird das Modell einer anlaufenden, überfälligen "Schulbauoffensive", weil es sich um eine formelle Privatisierung in einer Privat-Öffentlichen Partnerschaft (ÖPP) handelt. Rot-Rot-Grün ist dabei, dafür die Weichen ohne ausreichende öffentliche Debatte zu stellen. Es geht um einen 1,5 Milliarden Euro Kredit, der für zunächst zehn Jahre am Kapitalmarkt aufgenommen und als Schulden in eine private GmbH ausgelagert werden soll. In noch nicht präzis abzuschätzender Perspektive zwischen 25 bis 30 Jahren ist das mit einem Deal verbunden, den die öffentliche Hand als Betreiberin der Schulen zum Vorteil der Privaten um mögliche Übertragungs-, Rückmietungs- und Rückübertragungsrechte einzugehen gedenkt.

In den Berliner Print- und Hörfunkmedien finden die Pressekonferenz-Darlegungen von GiB und Kooperationspartnern (3.11.2017) außergewöhnlich großes Echo. "Was Senat und Bezirke da planen", so die Erklärung des einberufenden Vereins, "hat weitreichendere Folgen als jedes andere Vorhaben von Rot-Rot-Grün. Alle derzeit verhandelten Modelle bedeuten eine weitgehende Privatisierung des Schulbaus, der Schulgebäude und der zugehörigen Grundstücke. Die zu erwartenden Mehrkosten führen dazu, dass weniger saniert werden kann." Untersetzt wird dies in einer erstmals vorgestellten eigenen Kurzstudie zur Berliner Ausgabenentwicklung für Schulbau und -sanierung 2012 bis 2017.

Unterschriftensammlung für Petition

Am 9. November legte GiB online mit der Unterschriftensammlung für eine Petition nach. Verlangt wird vom Senat und von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller, den Privatisierungsprozess von Schulbau und Schulen in Berlin sofort zu stoppen: 

"Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers haben nicht nur die Autobahnprivatisierung und die Privatisierung der Schulen in Berlin empfohlen. Sie haben ihr Modell für die Privatisierung unserer Daseinsvorsorge für ganz Deutschland ausgearbeitet. Dieses Gutachten wurde von der Politik – vom damaligen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel – bestellt. Am Schlimmsten ist aber, dass nun die Regierungen in Deutschland Anstalten machen, genau diesen Masterplan zur Privatisierung Stück für Stück abzuarbeiten. Und zwar ganz unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Alle sagen: Wir müssen. Geht nicht anders. Stichwort Schuldenbremse.
Dieser verqueren Logik wollen wir uns nicht unterwerfen. In der Kurzstudie weisen wir nach, dass es nicht am Geld liegt, wenn zu langsam saniert wird: Schon seit Jahren steht dem Schulbau mehr Geld zur Verfügung, als man verbauen kann."

Über die Jahrzehnte kaputt gespart

Demografisch bedingt braucht Berlin mittelfristig insgesamt 86.000 zusätzliche, neu zu bauende Plätze für Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig muss aber auch der jahrzehntelang angehäufte Sanierungsstau an der Substanz eines großen Teils der rund 800 bestehenden Schulgebäude nachholend bewältigt werden. Der Stau kommt nicht erst aus der Zeit des Berliner Bankenskandals und der resultierenden Verschuldungskrise um 60 Milliarden Euro. Zuvor schon wurde die von der Rupert-Scholz-Kommission empfohlene Schrumpfungs-Verwaltungsreform für die zusammenzubringenden Teile der Stadt auf den Weg gebracht. Mit dem Ruf nach einem schlanken Staat nahm die radikale Stellenstreich- und Sparpolitik ihren Anfang, die Wowereit, Sarrazin und Co. endgültig zum "Quietschen" brachten.

rot-rot-grüner Senat investiert

In der gegenwärtigen Periode der langsam zurücktickenden Berliner Schuldenuhr (derzeit noch etwa 58 Milliarden Euro) investiert der rot-rot-grüne Senat mit ausgeglichenen Doppelhaushalten wieder in die soziale Infrastruktur. Das Geld für den im Vordergrund stehenden Sonder-Schulbau- und -Sanierungsplan steht schon länger zur Verfügung. Der Finanzsenator will jetzt sogar weitere Altschulden tilgen. Nach Bedarfsermittlungen finanziell vorerst gut untersetzt, wird das Stufenprogramm über zwei Fünfjahresperioden hinaus reichen. In einer anschließenden dritten Phase muss der reguläre, notwendige Unterhalt für die Gesamtheit aller im Wert zu erhaltenden Schulbauten erreicht und dann auch auf Dauer gewährleistet werden.

Beim begonnenen Bau von zehn neuen Schulen im anlaufend vorgeschalteten "Modellprojekt Schulbaubeschleunigung" wird getestet, ob bzw. wie die derzeit viel zu langen Planungszeiten verkürzt werden können. Acht bis neun Jahre vergehen zwischen der Feststellung eines erhöhten Schulplatzbedarfs und der Fertigstellung einer neuen Schule. Dafür sind die nur schwer wieder auszugleichenden Fachkräfteverluste aus der Vergangenheit verantwortlich. Um ein wesentlich forciertes Tempo und keine unnötigen Kostensteigerungen als Ziel zu schaffen, sind auch im Sanierungsbereich öffentlich-infrastrukturelle "Paketlösungen" sinnvoll.

Aufgrund der immer noch zu geringen landes- und bezirkseigenen Baukapazitäten konnten die im Doppelhaushalt 2015/16 eingestellten Landesmittel bisher nur zum Teil abgerufen werden. Dieses Fazit zogen die Autoren einer spezifischen alternativen Kurzstudie zur Ausgabenentwicklung [1] bei deren Vorstellung zur Pressekonferenz. Der Haushaltsplan für 2017/18 hat den Etat für Schulbau und Sanierung noch einmal deutlich erhöht, ohne dafür Schulden zu machen. Auch für 2019 ist das Geld gesichert.

Ulrich Scholz: " Schulbauoffensive überfordert Verwaltung ebenso wie jede private GmbH"

Doch wird kaum alles verbaut werden können, obwohl für das laufende Jahr sogar 417 Millionen Euro bereitstehen. Es vergeht einfach zu viel Zeit ungenutzt, weil sich die nachzuholende Personalaufstockung in den ausgedünnten Bauämtern als schwierig und nur schleppend gestaltet. Kapazitätsengpässe behindern das Tempo der Bauplanung und Ausführung in den Bezirken und im Land. Aus einem Gebäudescann an allgemeinbildenden (bezirklichen) Schulen ergab sich 2015/16 ein aufgelaufener Sanierungsstau von rund 1,79 Milliarden Euro. Rechnet man die Berlin Ulrich-Scholzberufsbildenden (mittelbar landeseigenen) Schulen hinzu, ergibt sich laut Studie aktuell ein Sanierungsstau von 2,12 Milliarden Euro. Um diesen auch praktisch abzubauen, müssten sich indes die abgerufenen Ausgabensummen im Schulbau pro Jahr mehr als verdoppeln. Ein für 2018 erhoffter Investitionssprung erscheint ebenso unrealistisch wie die vorgesehene weitere Steigerung bis 2021.

"Die Schulbauoffensive überfordert die Verwaltung ebenso wie jede private GmbH, das zeigt unsere Studie glasklar", stellt Ulrich Scholz (Foto links) dazu fest. "Man gibt also vor, man könne die Ausgaben mehr als verfünffachen. Das ist unmöglich. Bekommt nun eine private Schul-GmbH diese unmögliche Aufgabe, wird massive Privatisierung der Ausweg sein. Was man selbst nicht schafft, sollen dann General- und Totalunternehmer machen. Wir fordern realistische Maßnahmen, bei denen der sensible Bereich Schule vollständig in öffentlicher Hand bleibt."

Ab 2020 greift Schuldenbremse

Es ist wohl dieses extern nachgewiesene Missverhältnis, das senatsintern am fix auf Touren zu bringenden Kraftaufwand zweifeln lässt. Die Tatsache, dass ab 2020 in öffentlichen Haushalten die gesetzliche Schuldenbremse greift, lässt die hauptstädtische Regierungskoalition vorauseilend und ausgerechnet in einer entspannten Haushaltssituation nach einer sehr viel teureren Verwaltungsreform rufen. Zur Umgehung der hindernden staatlichen Zäsur, doch mit dem scharfen Geruch einer privatisierungsgefälligen Blaupause à la PricewaterhouseCoopers.

Falls das kaum erst entfaltete Schulbau- und -Sanierungsprogramm Berlins als unerlaubte "öffentliche Anschubfinanzierung im Bildungsbereich" eingestuft wird und ihr die günstige Landesmittelfinanzierung zum Opfer fallen sollte, gehört aber nicht die demokratische Mitsprache weg, sondern das Zwangsinstrument Schuldenbremse. Im gebeutelten Berlin haften die erfolgreichen Anstrengungen eines gewonnenen Volksentscheids gegen private Wasserkonzerne, aber auch die noch andauernde Abwälzung der vom Senat zugestandenen Rückkaufkosten auf den Wasserpreis im Gedächtnis allzu gut.  

"Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller ist jetzt neuer Bundesratsvorsitzender. Er sollte dort sehr bald das Thema zur Abschaffung der Schuldenbremse für Investitionen in die Daseinsvorsorge forcieren", fordert der GiB-Experte Carl Waßmuth. "Ziel muss der baldige Start einer Bundesratsinitiative sein."

Waßmuth und seine Berliner Mitstreiter_innen von Attac und Wassertisch kritisieren seit langem die Vorschläge der sogenannten Fratzscher-Kommission, die eine verstärkte Einbeziehung von privatem Kapital beim Bau und Betrieb öffentlicher Infrastrukturen forderte. Als es in der Debatte um das Bundesfernstraßennetz darum ging, Nutzungsrechte und Verwaltungskompetenzen für die Autobahnen des Bundes an eine Verkehrsinfrastrukturgesellschaft privaten Rechts zu übertragen, deckte die GiB Hintergründe auf und suchte den öffentlichen Diskurs mitzubestimmen. Leider nicht mit dem angestrebten Erfolg: Im Zusammenhang mit der politischen Durchsetzung der Autobahnprivatisierung passierten im Juni 2017 allein 13 Grundgesetzänderungen den Bundestag. Dadurch sind Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) weitgehend ohne Befassung der Parlamente möglich geworden.  

Mit ÖPP will Rot-Rot-Grün die Schuldenbremse unterlaufen

Das sieht nun auch in Berlin ganz danach aus. Um die Schuldenbremse bei der Finanzierung zu umgehen, sollen um den Preis formeller Schulprivatisierungen nichtöffentlich Kredite am Kapitalmarkt aufgenommen werden: 1,5 Milliarden Euro sozusagen als Schattenhaushalt bis 2026, teuer verzinslich. Die öffentliche Berliner Wohnungsbaugesellschaft Wogehe soll zu diesem Zweck eine private Tochter-GmbH gründen und das Schulbau- und -Sanierungsprogramm über lange Zeiträume zentral steuern. Zu diesem Zweck hat die Howoge abseitig von ihrem Mietgeschäft vorsorglich die Projektsteuerungsgesellschaft Kramer und Kramer aufgekauft.

Unterm privaten Mäntelchen versteckt kann das keine akzeptable Weichenstellung für eine staatliche Kernaufgabe sein. Die Auftragsvergabe an private Totalunternehmer mit derzeit unnötigen Krediten, Kapitalmarktzinsen und privatem Management beim Bauen, Instandsetzen und Betreiben der zu übertragenden Schulimmobilien wird mehr als ein harmloses Zwischenspiel sein.

In den Berliner Bezirken, wo die kleineren Vorhaben der Schulbauoffensive noch in Eigenregie laufen – das ist etwa ein Viertel der gesamten Offensive –, sind die Bürgermeister und Baustadträte gerade dabei, sich Carl Waßmuths warnende Rundbrief-Argumente gegen die Belastung der Stadt insgesamt belanglos zu reden. Der antwortet: "Wie es scheint, wollen sie, wenn auch unter absichernden Vorbehalten, dem Ansinnen des Senats zustimmen, das Eigentum an zahlreichen bestehenden Schulen und von Schulneubauten in eine privatrechtliche GmbH auszulagern. Dabei machen sie sich damit zu Mietern in den (bisher) eigenen Gebäuden. Mit diesem Vorgang werden die Schulen aber vor allem erstmals verkaufsfähig gemacht. Ob sie später wirklich verkauft oder in Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) überführt werden – darüber entscheidet das Management der GmbH. Und darüber entscheidet eine künftige Regierung – die Zauberlehrlinge von Rot-Rot-Grün haben das dann nicht mehr im Griff."

Allein die Zins-Mehrkosten auf dem Privatisierungsweg in der Größenordnung der Berliner Wasserbetriebe, der Zusammenfassung der Schulen in einem Großprojekt à la BER würden voraussichtlich bei 480 bis 600 Millionen Euro liegen, hat Waßmuth errechnet. Die Howoge, im Schulbau und in Tilgungen bisher ganz unerfahren, hätte in einem 10-Jahres-Zeitraum entweder 150 Millionen Euro pro Jahr zu tilgen oder aber die Tilgungsdauer auf 20 oder 30 Jahre zu strecken. "Woher soll das Geld dafür kommen, von den Mietern?", fragt Waßmuth. "Im Fall der Zinsstreckung würden sich die Abzahlungen der eigentlichen Kreditsumme nähern. Dann müssten bei jeder zweiten Schule der bauliche Unterhalt und die Sanierung bzw. ein Neubau unterbleiben."

Langfristige Konsequenzen

Was haben ÖPP überhaupt im Bereich des Baus und der Sanierung von Schulgebäuden zu suchen?

Hannelore Weimar, GEW- und GiB-Aktivistin, langjährig Schulleiterin einer Integrierten Sekundarschule in Berlin, befürchtet, dass sich der Alltag in den Schulen erheblich verändern wird, überwiegend zum Schlechteren. "Die Bildung der Kinder und Jugendlichen gehört zur staatlichen Vorsorge und ist eine klar benannte öffentliche Aufgabe. Sie braucht überall ausreichende und gute Arbeitsbedingungen, keine zwangsläufigen Einschränkungen durch formelle Privatisierungen über größere Zeiträume. Welche Schule saniert wird, hängt dann womöglich davon ab, ob sie einen Gegenwert zu bieten hat. Zum Beispiel attraktive Schulhofbereiche, die verkauft und bebaut werden können, Gebäudeteile oder Parkplätze, die an Dritte vermietet werden können. Die Bezirke bestimmen fast nur noch über Möbel."

Carl Waßmuth (Foto rechts) bezieht sich in seiner Kritik auf jüngste Erfahrungen mit Verträgen ähnlicher Konstruktion: Land und Bezirke schließen privatrechtliche Verträge mit einer Berlin Carl-Wassmuthbeauftragten privaten GmbH. Dieser übertragen sie ihre Grundstücke und Schulgebäude für einen Zeitraum von mindestens 25 bis 30 Jahren - nicht nur für die bauliche Unterhaltung, sondern auch für das Betreiben der Schulen und ihnen zugehöriger Flächen. Im Stadtstaat Hamburg errechneten eingesetzte Schulmanager der Privaten einen neuen durchschnittlichen Flächenbedarf pro Schüler und Quadratmeter im Klassenraum und auf dem Schulhof. Nach eigenen Maßstäben reduzierten sie um 10 Prozent. Summen von "überschüssigen" Flächen, die sich daraus ergeben, werden vom Schulhof abgetrennt und privat genutzt bzw. in der Immobilienbranche weiterverkauft. Aus einem abgeholzten Baumbestand könnte so ein privat betriebener Parkplatz werden.

Änderungsdokumentationen im Grundbuchamt ziehen langfristige Konsequenzen nach sich. Über Dauer und Bedingungen einer funktionalen Ausschreibung zum langjährigen Betrieb der Schule entscheidet die private GmbH, aufgrund ihres privatrechtlichen Auftrags. Im Vertrag steht in der Regel nicht, dass eine ÖPP-Übertragung ausgeschlossen ist. Was im neuen Vertrag nicht drin steht, wird gegen Anfechtungen entweder einseitig durchgesetzt oder gegebenenfalls als bisher selbstverständliche öffentliche Leistung nicht mehr erbracht.

  •  Im laufenden öffentlichen Schulbetrieb sind bisher die Hausmeister für die Feststellung von Reparaturbedarf und von notwendigen baulichen Unterhaltungsmaßnahmen verantwortlich. Nach privatrechtlichem Prinzip obliegt das den Schulmanagern mit Blick auf Gewinnmaximierung. Bonuszahlungen für sie selbst eingeschlossen.
  • Über die Zutrittsrechte natürlicher Kooperationspartner der vormals öffentlichen Schule – für Schulessen, Schulreinigung, Klein-Reparaturen – bestimmen die Privaten.
  • Die Räume für Schulkonferenzen oder an vormals kostenlose Mitnutzer, Trainingszeiten für Sportvereine in Hallen und auf Plätzen vergibt künftig ein Callcenter kostenpflichtig.
  • Öffentliche Einsichtnahme in bestehende privatrechtliche Verträge sind erfahrungsgemäß schwer durchzusetzen. Nicht einmal vom progressiveren Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird sie gedeckt.
  • Bestrebungen für Volkentscheide als demokratische Gegeninstanz zu eigentlich als nichtig zu betrachtenden Verträgen hätten vermutlich schon in der ersten juristischen Instanz geringe Chancen.
  • Mittelfristig bleibt fraglich, welchen Einfluss spätere Regierungskoalitionen auf einen Weiterverkauf des Sanierungspakets insgesamt oder von Teilen daraus nehmen können.

Irrweg Erbbaurecht

Illusionär erscheint deshalb eine ausgerechnet von der Berliner Linkspartei vorgeschlagene öffentliche Steuerung der Fremdfinanzierung per instrumentalisierten Erbbauvertrag. Demnach müssten die bisherigen Schulträger über 20 bis 25 Jahre von den erbbauberechtigten Eigentümern der investierten "Reallasten" – also Finanzmarktakteuren! – horrend zurück mieten. Sie verlören ihre Verfügungsgewalt über ihre Schulen völlig und zahlten jahrzehntelang hohe Mieten, abgesehen von Bankzinsen und Kostenerstattung an die GmbH.

Dem juristischen Check durch GiB zufolge birgt die Rückübertragung nach Ablauf des Erbbaurechts viele Risiken, die von vornherein nicht durch auflösende Bedingungen im Erbbau-Vertragstext beschränkt werden können. Zudem habe das EU-Statistikamt EUROSTAT prüfend ein Wörtchen mitzureden, ob denn die EU-Variante der national wahrscheinlich umgangenen "Schuldenbremse" eingehalten worden ist.  

Die FDP in Berlin, mit der CDU zusammen auf den Oppositionsbänken des Abgeordnetenhauses, hat sich auf einer Klausurtagung inzwischen eigene Gedanken gemacht. Anstelle einer privaten Tochter-GmbH der Wogehe befürwortet sie gemäß den Vorschlägen der Fratzscher-Kommission eine Infrastrukturgesellschaft auf Landesebene. Von einer wesentlichen Befassung des Parlaments damit ist keine Rede. Die neuen Grundgesetzänderungen lassen grüßen.

Bauämter durch Fachpersonal arbeitsfähig ausstatten

Dagegen lehnt die Berliner Lehrergewerkschaft die Ausgliederung von Schulsanierung und Schulneubau in private Infrastrukturgesellschaften ab, da sie die Mitwirkung demokratisch legitimierter Vertretungen faktisch abschafft und durch mittelfristige Überschreibungen der Grundstücke und Gebäude an die auftragnehmende GmbH die Privatisierung der Schulgebäude ermöglicht. Die GEW benennt als eine wesentliche Ursache des Sanierungsstaus die personelle Ausdünnung: "Die Bauämter müssen endlich personell genügend ausgestattet werden, um ihre Aufgaben zu erfüllen."

Berlin Hannelore-WeimarHannelore Weimar (Foto links) verweist auf die Tatsache, dass Berlin jüngst in besonderer Notsituation wieder mehr Lehrer eingestellt hat, manche davon sogar als Quereinsteiger ohne besonderen erziehungswissenschaftlichen Abschluss. In rund 600 Fällen der Gehaltseinstufung 2016 wurde eine Vorwegnahme der geforderten Erfahrungsstufen zugestanden. "Warum sollte das nicht auch in öffentlichen Bauämtern auf ähnliche Weise möglich sein?"

Ulrich Scholz knüpft an die komplette Ablehnung des ÖPP-Sanierungsmodells in Hamburg durch die Linksfraktion an - angesichts der bisher eingetretenen Folgen. Er verlangt, die öffentliche Infrastruktur von privaten Kreditgeschäften auszunehmen und stattdessen zu den Goldenen Regeln der öffentlichen Haushaltssanierung zurückzukehren. "Der Kern unserer Forderungen ist: Was war bisher machbar? Was kann davon weitergemacht werden?"

Gerlinde Schermer, Sprecherin des Berliner Wassertischs: Für ein machbares Konzept braucht man vor allem Planungspersonal. Die Wohnungsbaugesellschaft Wogehe verfügt über keinen einzigen Planer für Schulbauten in Berlin. Wie die Privatisierungsgegner in Hamburg verlangen auch wir vom Senat eine solide Aufstellung der öffentlichen Personalanforderungen: Wieviele Fachkräfte waren es in Berlin vor dem Kürzungswahnsinn, wie viele werden sofort und wie viele werden in Zukunft gebraucht?

"1,68 Milliarden Euro für den Rückkauf der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe von den Konzernen Veolia und RWE durch Land Berlin haben sich längerfristig im Wasserpreis der Bürger niedergeschlagen. Wir zahlen aber schon Steuern für die öffentliche Finanzierung der Daseinsvorsorge. Es darf nicht durchgehen, dass wir dann noch einmal für die Zinsen und für die Pleitegefahr in der privaten Verschuldung bezahlen: Wenn nämlich die Liegenschaften an eine private GmbH überschrieben werden, denen das Recht zugestanden wird, sich zu verschulden", so Schermer

Text: Hilmar Franz
Fotos von der Presekonferenz: Klaus Ihlau

 

 
[1] Zur Entwickung der Ausgaben für Schulbau und -sanierung    in Berlin 2012 bis 2017, Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), 2.11.2017
Autoren der Studie sind der Sekundarschullehrer Ulrich Scholz, stellvertretender GEW-Vorsitzender in Tempelhof-Schöneberg und in der DKP aktiv, und GiB-Sprecher Carl Waßmuth, Bauingenieur, als Infrastrukturexperte gegen die Autobahnprivatisierung seit der Anhörung im Bundestag gut bekannt.


 

siehe auch:

Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

UNRWA Gazakrieg Essenausgabe

UNRWA Nothilfeaufruf für Gaza
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Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
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Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

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