Deutschland

22.05.2015: Union und SPD haben in der heutigen Bundestagssitzung das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Bei der Abstimmung gab es auch einige Gegenstimmen aus der Koalition. LINKE und Grüne warfen der Großen Koalition vor, das Gesetz schränke das Streikrecht ein und verstoße gegen das Grundgesetz. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter: "Die SPD steht an vorderster Front, dass das Tarifniveau nicht nach oben gezogen wird." Der Beamtenbund DBB, dem auch die Lokführergewerkschaft GDL angehört, kündigt eine Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Mit den Stimmen von 448 Abgeordneten beschloss die Große Koalition heute das Gesetz zur Tarifeinheit. 126 Abgeordnete, darunter 17 aus der Regierungskoalition (16 CDU/CSU- siehe Rudolf Henke, 1 SPD), stimmten dagegen, 16 ParlamentarierInnen enthielten sich in der namentlichen Abstimmung. Der Bundesrat soll dem Gesetz am 12. Juni zustimmen. Da eine Mehrheit in der Länderkammer nicht erforderlich ist, dürften die Regelungen im Juli in Kraft treten.


Mit dem Gesetz wird geregelt, wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselbe Beschäftigtengruppe vertreten, soll im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in diesem Betrieb gelten. Gerichte können künftig Streiks einer Minderheitsgewerkschaft verbieten. Linksfraktion und Grüne warfen der schwarz-roten Koalition daher vor, die Regelung greife in das Streikrecht ein und verstoße gegen Grundgesetz.

In der turbulenten Debatte verteidigte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) das Gesetz mit dem Argument, dadurch die Tarifautonomie zu stärken. "Die Tarifeinheit läuft nicht auf das Ende der kleinen Gewerkschaften und Berufsverbände hinaus. .. Das Koalitionsrecht und das Streikrecht tasten wir nicht an", sagte sie. Nahles lobte die geplante Schlichtung zwischen Lokführergewerkschaft GDL und Bahn. "Das ist der Sinn des Gesetzes: Wir setzen auf Kooperation und Einigung."

Einige Tag zuvor hatte jedoch der prominente ehemalige CDU-Politiker und erfahrene Schlichter Heiner Geißler den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit als "Frechheit" und als einen der Gründe für den GDL-Streik bezeichnet. Er gab der Bundesregierung die Hauptschuld am Streit der Bahn und der GDL und warnte, dass mit dem Gesetz das "verfassungsmäßig garantierte Streikrecht … nicht mehr ausgeübt werden kann". Gegenüber dem Münchner Merkur sagte er: "Dieser Gesetzentwurf wird ohnehin nie in Kraft treten, weil er verfassungswidrig ist. Daran scheitert jede vernünftige Einigung. Im Grunde genommen ist dieser Gesetzentwurf eine Frechheit. Der Bundestag sollte nicht den Fehler machen, ihn zu behandeln."

SPD gegen Anhebung des Tarifniveaus
Für Die Grünen/Bündnis90 will die Bundesregierung "kleine Gewerkschaften in ihren Rechten beschneiden". Die Grünen weiter: "Dies fordern insbesondere die Arbeitgeberverbände mit dem Argument, dass kleine durchsetzungsstarke Berufsgewerkschaften die Funktionsfähigkeit des Tarifsystems bedrohen würden. Deshalb soll nun per Gesetz sichergestellt werden, dass bei Überschneidung zweier Tarifverträge nur derjenige der größeren Gewerkschaft im Betrieb Anwendung findet. Das halten wir für absolut inakzeptabel. Weder bedroht Gewerkschaftspluralität die Tarifautonomie, noch haben die Streiks durch kleine Gewerkschaften in der Summe wirklich zugenommen. Viel problematischer für die Funktionsfähigkeit des Tarifsystems ist der Rückzug vieler Arbeitgeber aus der Tarifbindung. Auch wird das Tarifeinheitsgesetz nicht dem Betriebsfrieden dienen, sondern die innerbetrieblichen Konflikte verschärfen. .. Das Tarifeinheitsgesetz halten wir für verfassungswidrig, da es die Koalitionsfreiheit verletzt."

Tatsächlich war "Tarifeinheit" für Unternehmerverbände und die Regierungspolitik so lange kein Thema wie die kleinen Gewerkschaften mit schlechteren Tarifverträgen für das "Tarifdumping" genutzt werden konnten. Erst seit Spartengewerkschaften das Tarifniveau nach oben drücken, soll deren Streikrecht eingeschränkt werden. Und wieder einmal gibt sich die SPD dafür her. Darauf verwies Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter in der Bundestagsdebatte , als er sagte, dass kleine Gewerkschaften das Tarifniveau immer wieder angehoben hätten. "Die SPD steht an vorderster Front, dass das Tarifniveau nicht nach oben gezogen wird", kritisierte er in Richtung der SPD-Fraktion.

Dieses Gesetz ist überflüssig wie ein Kropf
Klaus Ernst erklärte für die Linksfraktion: "Das Gesetz ist eine Einschränkung des Streikrechts kleiner Gewerkschaften." Der Fraktionsvize der LINKEN: "Dieses Gesetz ist überflüssig wie ein Kropf. Die Bundesregierung behauptet, dass die Zersplitterung der Tariflandschaft mit ihrem Gesetz eingedämmt würde, weil nur noch der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft zur Geltung kommt. Die Zersplitterung der Tariflandschaft hat aber andere Ursachen. Würde sich die Bundesregierung wirklich gegen die Erosion des Tarifsystems aktiv werden, müsste sie gegen atypische Beschäftigung, Leiharbeit und den Missbrauch von Werkverträgen vorgehen. Wo bleibt beispielsweise der Aufschrei der Bundesregierung dagegen, dass die Deutsche Post gerade Tarifflucht begeht, indem sie ihre Paketsparte an neu gegründete Billiglohn-Tochterfirmen auslagert? Stattdessen schränkt sie das Streikrecht für kleine Gewerkschaften ein, obwohl das Streikrecht im Grundgesetz gesichert ist. Danach hat jede und jeder das Recht selbst zu entscheiden, in welcher Gewerkschaft man sich organisiert. Gewerkschaften erster und zweiter Klasse widersprechen dem Grundrecht der Tarifautonomie. Es gibt nur einen Gewinner dieses Gesetzes, das sind die Unternehmen, die mit weniger Streiks rechnen können. Eine Stärkung der Tarifautonomie ist das nicht."

Union für Streikverbote in der öffentlichen Daseinsvorsorge
Inzwischen werden aus der Union Stimmen laut, die noch einen Schritt weiter gehen wollen und Streikverbote in Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge fordern. Die Lokführer, die seit der Privatisierung der Deutschen Bahn nicht mehr verbeamtet sind, sollen nun notfalls wieder verbeamtet werden, um ihnen das Streikrecht zu nehmen.  Für die Gewerkschafterin und Bundestagsabgeordnete der LINKEN Jutta Krellmann zeigt dies "im Grunde, in welche Richtung die Bundesregierung die aktuelle Diskussion um Streikrecht und Tarifeinheit eigentlich führen will. Das geplante Gesetz arbeitet sich zwar momentan an den kleinen Gewerkschaften ab, aber interessant ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber überhaupt auf diese Weise in die Tarifautonomie eingreifen will. Unter dem Vorwand, Tarifautonomie 'regeln' zu wollen, wird sie stattdessen staatlich eingeschränkt. Daher müssen wir den Anfängen wehren, denn von der gesetzlichen Tarifeinheit hin zu einem Streikverbot in der sogenannten 'öffentlichen Daseinsvorsorge', wie es bisher nur Beamte kennen, ist es nur ein kleiner Schritt. Es wäre einfach beschämend und zynisch, wenn der Staat nach 20 Jahren Privatisierungswut und Lohndumping den Angestellten jetzt auch noch das Recht nehmen würde, für ihre Forderungen zu streiken."

Der Beamtenbund DBB, dem auch die Lokführergewerkschaft GDL angehört, kündigte nach der Beschlussfassung im Bundestag umgehend eine Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Nein zum Angriff auf das Streikrecht
Einen umfassenden Artikel zum Tarifeinheitsgesetz hat Volker Koehnen (Sekretär der Gewerkschaft ver.di im Landesbezirk Hessen und Vorstandsmitglied des "Instituts Solidarische Moderne (ISM)" veröffentlicht: Nein zum Angriff auf das Streikrecht
(http://www.solidarische-moderne.de/de/article/446.nein-zum-angriff-auf-das-streikrecht.html)

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Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
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